Drucksache 17 / 15 850 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Anja Schillhaneck und Katrin Schmidberger (GRÜNE) vom 23. März 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. März 2015) und Antwort Wo bleiben die Studierendenwohnungen? II Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Vor bald genau zwei Jahren verkündete der dama- lige Regierende Bürgermeister Wowereit die Schaffung von 5.000 zusätzlichen Wohnheimplätzen, seitdem wurde von Seiten des Senats immer nur auf laufende Gespräche und Vorabstimmungen zwischen den Beteiligten verwie- sen. Wie ist der aktuelle Stand der Planungen für diese Wohnheimplätze? Wann ist mit einem tragfähigen Kon- zept dafür zu rechnen? Zu 1.: In der Senatsklausur am 8. Januar 2015 wurde beschlossen, dass die 5000 zusätzlichen studentischen Wohnplätze vom Studentenwerk, von den städtischen Wohnungsbaugesellschaften und von der berlinovo er- richtet werden sollen. Die berlinovo soll dabei 2500 der 5000 neuen Wohnplätze schaffen. Nach den Berichten der Akteure befinden sich zurzeit mehr als 2000 Wohnplätze in Planung. 2. In der Vorlage – zur Kenntnisnahme – der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft vom 30. April 2014 (Drs. 17/1623) wurde eine Kooperation zwischen den Wohnungsunternehmen des Landes Berlin und dem Studentenwerk Berlin zum Bau neuer Wohn- heime angekündigt. Wie ist der Stand der Planungen diesbezüglich? Warum wurde der für Ende August 2014 angekündigte Bericht an den Hauptausschuss dazu (Rote Nummer 1520 C) bereits mehrfach zurückgezogen bzw. verschoben? Welche Probleme gibt es bei diesem Vorha- ben? Zu 2.: In einem Strategiegespräch am 09. Dezember 2014 wurde einvernehmlich beschlossen, dass die Schaf- fung von zusätzlichem studentischem Wohnraum vom Studentenwerk und den städtischen Wohnungsbaugesell- schaften parallel fortgesetzt werden soll. Nur parallel laufende Bemühungen des Studentenwerks und der städti- schen Wohnungsbaugesellschaften können dazu führen, möglichst viel zusätzlichen Wohnraum zu schaffen, der ein möglichst vielfältiges Angebot im Wohnungsmarkt darstellt. Zum Thema „Studentisches Wohnen“ wird derzeit eine neue Senatsvorlage zwischen den beteiligten Senats- verwaltungen abgestimmt. 3. Wieso wurde in den bisherigen Verlautbarungen zu diesen Planungen immer als Zielmiete 300 € bruttowarm genannt, während der aktuelle BAföG-Satz nur 224 € als Höchstsatz vorsieht? Wie viele Wohnplätze zu für Bafög- Empfänger*innen bezahlbaren Mieten sind dabei geplant und bei welcher Höhe liegt dann die Miete der anderen Plätze, um den anvisierten Durchschnitt zu erreichen? Zu 3.: Das Ziel ist und bleibt auf verschiedenen We- gen, günstigen Wohnraum für Studierende zu schaffen. Dementsprechend planen derzeit sowohl das Studenten- werk wie auch die städtischen Wohnungsbaugesellschaf- ten bei ihren Projekten Wohnraum im Mietpreisbereich von ca. 300 Euro pro Monat (vgl. für das Studentenwerk Antwort zu 4.). 4. Soll weiterhin daran festgehalten werden, dass das Studentenwerk Berlin nicht selbst als Bauherr tätig wer- den soll? Wenn ja: Welche landeseigenen Wohnungsun- ternehmen oder andere Bauträger sollen wie viele neue Wohnheime bzw. wie viele neue Wohnplätze bauen und wie sollen diese jeweils finanziert werden? Wo, wie und bis wann werden diese entstehen? Bitte Planung nach jeweiliger Lage, Anzahl der Plätze, Finanzierung, Refi- nanzierung und zeitlicher Abfolge darlegen. Zu 4.: Zum Thema „Studentisches Wohnen“ wird derzeit eine neue Senatsvorlage zwischen den beteiligten Senatsverwaltungen abgestimmt. 5. Wie hoch ist der voraussichtliche finanzielle und personelle Mehraufwand für das Studentenwerk Berlin für die Bewirtschaftung der von den Wohnungsbaugesell- schaften zu errichtenden neuen Wohnheime? Plant der Senat dafür eine Erhöhung der Mittel für das Studenten- werk? Wenn ja in welcher Höhe? Wenn nein, wie soll das Studentenwerk diesen Mehraufwand dann finanzieren Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 850 2 Zu 5.: Es ist nicht vorgesehen, dass das Studentenwerk den von den städtischen Wohnungsbaugesellschaften zu errichtenden neuen Wohnraum für Studierende bewirt- schaften wird. 6. Welche öffentlichen Liegenschaften stellt der Senat über die bisher angedachten fünf Grundstücke hinaus für den geplanten Neubau von preisgünstigen Studierenden- wohnungen zur Verfügung? Bitte aufschlüsseln nach Bezirk, Lage, Anzahl und zu erwartender Miethöhe der geplanten Wohnungen. Zu 6.: Alle drei Beteiligten (Studentenwerk, städtische Wohnungsbaugesellschaften, berlinovo) prüfen derzeit weitere öffentliche Grundstücke hinsichtlich ihrer Ver- wertbarkeit für die Schaffung von zusätzlichem Wohn- raum für Studierende. 7. Welche Mittel in welcher Höhe stellt der Senat in diesem Jahr im Bereich studentisches Wohnen zur Verfü- gung? Welche Mittel plant der Senat für den Doppelhaus- halt 2016/17 dafür ein? Bitte nach Art und Höhe auf- schlüsseln. Zu 7.: In 2015 erhält das Studentenwerk 667.000 Euro an investiven Mitteln. Damit werden die laufenden Er- satzinvestitionen in Küchentechnik, Speiseausgabetech- nik, Büro- und Kitaausstattung finanziert. Der Senat berät aktuell den Doppelhaushalt 2016/17. Ergebnisse liegen noch nicht vor. Die städtischen Wohnungsbaugesellschaften und ber- linovo werden ihre Projekte u.a. durch Fremdmittelauf- nahme finanzieren. 8. Wie viele Wohnheimplätze mit einer für Studie- rende bezahlbaren Miete in Höhe von 224 € monatlicher Warmmiete (aktueller BAföG-Satz) können zu Beginn des Sommersemesters 2015, zu Beginn des Wintersemes- ters 2015/16 und voraussichtlich zu Beginn des Sommer- semesters 2016 zur Verfügung gestellt werden? Zu 8.: Zu Beginn des Sommersemesters 2015 stellt das Studentenwerk 5763 Wohnheimplätze mit einer Miet- höhe von maximal 224 € zur Verfügung. Die Zahlen für die folgenden Semester stehen noch nicht fest. 9. Welche Planungen existieren für den Ersatz der durch das Auslaufen des Vertrages für das Wohnheim Hafenplatz in 2018 wegfallenden Wohnplätze? Zu 9.: Hierzu gibt es keine gesonderten Planungen. Die wegfallenden Plätze werden durch den allgemeinen Aufwuchs an Plätzen ausgeglichen. 10. Über welche privat finanzierten Neubauprojekte zur Schaffung studentischen Wohnraums ist der Senat informiert und wie hoch sind die voraussichtlichen Mie- ten in diesen Objekten? Bitte nach Bezirk, Lage und zu erwartender Miethöhe aufschlüsseln. Zu 10.: Hierzu liegen keine gesicherten Informationen vor, da es keine Meldepflicht für private Initiativen gibt. Im Regelfall liegen die Mieten jedoch deutlich über 300 Euro, da die Projekte - anders als beim Studentenwerk und den städtischen Wohnungsbaugesellschaften - nicht nur den Bau, sondern auch den Erwerb des Grundstücks finanzieren müssen. 11. Wie beurteilt der Senat die Pläne der berlinovo für den Bau von Studierendenappartements an der Prenzlauer Promenade? Wann wird mit dem Baubeginn bzw. der Baufertigstellung dieser Planungen gerechnet und wie viele Wohnplätze mit welcher Miethöhe werden dabei entstehen? Zu 11.: Der Senat unterstützt das Vorhaben der ber- linovo, an der Prenzlauer Promenade ca. 325 Wohnplätze zu schaffen. Die Mieten werden voraussichtlich bei ca. 315 Euro (warm) liegen. 12. Wie will der Senat dafür sorgen, dass sowohl die durch das Studentenwerk Berlin als auch durch private Finanzierung bereitgestellten Wohnplätze dauerhaft für die Mehrheit der Studierenden bezahlbar bleiben? Zu 12.: Nach § 2 (2) des Studentenwerksgesetzes (StudWG) wird die Rechtsaufsicht von der Senatsverwal- tung für Bildung, Jugend und Wissenschaft ausgeübt. Zudem gehört dem Verwaltungsrat, der sich nach § 4 (8) StudWG mit Entscheidungen über alle sonstigen Angele- genheiten des Studentenwerks befasst, das für Hochschu- len zuständige Mitglied des Senats an. Damit wird Sorge getragen, dass die bereitgestellten Wohnplätze des Stu- dentenwerks dauerhaft für die Mehrheit der Studierenden bezahlbar bleiben. Die Überlassung geeigneter Grundstücke erfolgt mit der Zweckbindung der Vermietung an Studierende. Dar- über hinaus ist durch den zurückliegenden und weiterhin begleitenden Dialog der Akteure (Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaften, Senatsverwaltung für Finanzen, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Studentenwerk, städtische Wohnungsbaugesell- schaften) sichergestellt, dass sowohl die städtischen Wohnungsbaugesellschaften als auch berlinovo den ent- stehenden Wohnraum vorrangig für Studierende bereit- stellen. Berlin, den 14. April 2015 In Vertretung Steffen Krach Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Apr. 2015)