Drucksache 17 / 15 856 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Björn Eggert (SPD) vom 24. März 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. März 2015) und Antwort Zweckentfremdung durch Ferienwohnungen in Berlin Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele der den Bezirken zusätzlich zur Verfügung gestellten Stellen zur Umsetzung der Zweck- entfremdungsverbotsverordnung sind inzwischen besetzt worden (Aufschlüsselung nach Bezirken)? Antwort zu Frage 1: Den Bezirken wurden insgesamt 34 Stellen im Bereich des Zweckentfremdungsverbotes zur Verfügung gestellt. Davon sind 17 Stellen in Form von Beschäftigungspositionen und 17 Stellen mit Perso- nalüberhang zu besetzen. Mit Stand vom 31.12.2014 waren in allen Bezirken insgesamt 24,5 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Um- setzung des Zweckentfremdungsrechts im Einsatz. Hiervon waren vier jeweils in Mitte und Charlotten- burg-Wilmersdorf, drei in Neukölln, zwei jeweils in Spandau, Steglitz-Zehlendorf, Tempelhof-Schöneberg und Reinickendorf, 1,5 in Friedrichshain-Kreuzberg und jeweils eine Person in Pankow, Treptow-Köpenick, Mar- zahn-Hellersdorf und Lichtenberg beschäftigt. Neu ange- stelltes Personal war mit Stand vom 31.12.2014 in Neu- kölln mit zwei, in Treptow-Köpenick und Reinickendorf jeweils mit einem/einer und in Friedrichshain-Kreuzberg mit 0,5 Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen zu verzeichnen. Personal aus dem Personalüberhang war mit Stand vom 31.12.2014 in Charlottenburg-Wilmersdorf und Mitte jeweils mit zwei, in Friedrichshain-Kreuzberg, Pankow, Spandau, Steglitz-Zehlendorf und Neukölln jeweils mit einer Person zu verzeichnen. Von den 24,5 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind insgesamt 11 in den Bereich der Zweckentfremdung aus anderen Arbeits- bereichen umgesetzt worden; davon jeweils eine Person in Spandau, Steglitz-Zehlendorf, Marzahn-Hellersdorf, Lichtenberg und Reinickendorf sowie jeweils zwei in Charlottenburg-Wilmersdorf, Mitte und Tempelhof-Schö- neberg. Frage 2: Warum sind gegebenenfalls in einzelnen Be- zirken Stellen bislang unbesetzt? Antwort zu Frage 2: Nach Erkenntnissen des Senats wurden in fast allen Bezirken die Stellenbesetzungen im Bereich der Zweckentfremdung vergleichsweise spät umgesetzt. Ein Grund für die Verzögerung war die lange Zeit geführte Diskussion um eine mögliche zentralisierte Umsetzung des Zweckentfremdungsverbotes durch den Bezirk Mitte. Erst nach der vorläufigen Absage des Be- zirks Mitte am 11.06.2014 hatten viele Bezirke begonnen, entsprechende Stellenbesetzungsverfahren mit einer zu- nächst befristeten Beschäftigungsdauer einzuleiten. Des Weiteren hat die am 07.08.2014 nachträglich geschaffene Entfristungsmöglichkeit der Beschäftigungspositionen zu Verzögerungen in den Stellenbesetzungsverfahren ge- führt. Nach Angaben einiger Bezirke seien bereits zur Veröffentlichung vorbereitete Ausschreibungen mit einer befristeten Beschäftigungsdauer zurückgezogen worden und neue Stellenbesetzungsverfahren mit einer unbefris- teten Beschäftigungsdauer eingeleitet worden. Dies habe zu internen Verzögerungen bei der Stellenbesetzung ge- führt. Auch soll den Bezirken für die zweite Einstel- lungstranche aus dem Personalüberhang in einigen Fällen kein ausreichend qualifiziertes Personal aus dem Kreis der ehemaligen City-BKK-Beschäftigten für die Stellen- besetzung im Bereich des Zweckentfremdungsverbots zur Verfügung gestanden haben. In einem Fall war zudem eine Wiederholung des Stellenbesetzungsverfahrens not- wendig geworden. So gab ein Bezirk gegenüber dem Senat an, dass ein Stellenbesetzungsverfahren durchge- führt worden sei, nach dessen Abschluss die favorisierten Bewerberinnen und Bewerber jedoch kurz vor Vertrags- schluss abgesagt hätten. Frage 3: Besteht die Möglichkeit für Bezirke Stellen für diesen Zweck auf andere Bezirke zu übertragen, so- fern sie in einem Bezirk nicht benötigt werden? Antwort zu Frage 3: Ja, diese Möglichkeit besteht. Frage 4: In welchen Bezirken gibt es wie viele Feri- enwohnungen? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 856 2 Antwort zu Frage 4: Sofern damit die bei den Bezir- ken angezeigten Ferienwohnungen gemeint sein sollten, so wurden mit Stand vom 31.12.2014 insgesamt 6.147 Ferienwohnungen bei den örtlichen Bezirksämtern ange- zeigt. Die Verteilung der angezeigten Ferienwohnungen stellte sich in den einzelnen Bezirken zum 31.12.2014 wie folgt dar: Mitte 1.741 Ferienwohnungen Friedrichshain-Kreuzberg: 987 Ferienwohnungen Charlottenburg-Wilmersdorf 962 Ferienwohnungen Pankow 782 Ferienwohnungen Tempelhof-Schöneberg 671 Ferienwohnungen Neukölln 304 Ferienwohnungen Steglitz-Zehlendorf 183 Ferienwohnungen Treptow-Köpenick: 134 Ferienwohnungen Reinickendorf 120 Ferienwohnungen Spandau 105 Ferienwohnungen Marzahn-Hellersdorf: 93 Ferienwohnungen Lichtenberg 65 Ferienwohnungen Frage 5: Welche davon wurden vor und welche nach dem Stichtag angezeigt? Antwort zu Frage 5: Mit Stand vom 31.12.2014 wur- den in allen Bezirken insgesamt 85 Ferienwohnungen nach dem Stichtag am 31.07.2014 bei den Bezirksämtern angezeigt. Zu 61 dieser angezeigten Ferienwohnungen wurde durch eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand der gesetzlich vorgesehene zweijährige Bestandsschutz gewährt. Frage 6: Wie viele illegale Ferienwohnungen wurden in welchem Bezirk zwischenzeitlich gemeldet? Antwort zu Frage 6: Dem Senat liegen keine genauen Erkenntnisse darüber vor, wie viele illegale Ferienwoh- nungen bei den einzelnen Bezirken gemeldet wurden. Im Rahmen vierteljährlicher Abfragen melden die Bezirke dem Senat lediglich in Summe, alle bei den Bezirksäm- tern von Bürgerinnen und Bürgern eingegangenen Hin- weise zu möglichen Zweckentfremdungen. Diese Mel- dungen umfassen neben der Ferienwohnungsnutzung auch den Leerstand, den Abriss, die bauliche Verände- rung oder die sonstige gewerbliche Nutzung von Wohn- raum. Mit Stand vom 31.12.2014 sind insgesamt ca. 699 solcher Hinweise zur möglichen zweckfremden Nutzung von Wohnraum bei den örtlichen Bezirksämtern einge- gangen. Die Verteilung dieser eingegangen Hinweise aus der Bevölkerung stellte sich in den einzelnen Bezirken zum 31.12.2014 wie folgt dar: Mitte 203 Hinweise Friedrichshain-Kreuzberg: 122 Hinweise Pankow ca. 100 Hinweise Tempelhof-Schöneberg 94 Hinweise Charlottenburg-Wilmersdorf 92 Hinweise Neukölln 41 Hinweise Treptow-Köpenick: 17 Hinweise Lichtenberg 10 Hinweise Steglitz-Zehlendorf 12 Hinweise Spandau 4 Hinweise Marzahn-Hellersdorf: 2 Hinweise Reinickendorf 2 Hinweise Frage 7: Welche Maßnahmen wurden daraufhin er- griffen? Antwort zu Frage 7: Die eingegangen Hinweise aus der Bevölkerung werden in den örtlichen Bezirksämtern im Rahmen eines Amtsverfahrens geprüft. Wenn sich im Zuge eines solchen Amtsverfahrens herausstellt, dass tatsächlich eine zweckfremde Nutzung von Wohnraum in Form einer Ferienwohnungsnutzung gemäß des Zweck- entfremdungsverbot-Gesetzes vorliegt, werden die Verfü- gungsberechtigten des betroffenen Wohnraumes vom Bezirksamt angehört und anschließend ggf. unter Andro- hung von Zwangsgeldern aufgefordert, den Wohnraum gemäß § 4 des Zweckentfremdungsverbot-Gesetzes wie- der zu Wohnzwecken dauerhaft zuzuführen. Außerdem können die Bezirke Bußgelder gegen die Verfügungsbe- rechtigten bzw. gegen die Vermieterinnen und Vermieter dieser Ferienwohnungen verhängen. Frage 8: Wie viele Ferienwohnungen konnten durch das Zweckentfremdungsverbot gesichert werden, sind dadurch Ferienwohnungen wieder in Mietwohnungen umgewandelt worden, wenn ja, wo und wie viele? Antwort zu Frage 8: Das Zweckentfremdungsverbot- Gesetz schützt Wohnraum im gesamten Stadtgebiet u.a vor der Umwandlung in Ferienwohnungen. Zum 31.12.2014 wurden in allen Bezirken insgesamt 6.147 Ferienwohnungen angezeigt. Diese Ferienwohnungen können gemäß § 2 Absatz 2 Nummer 1 des Zweckent- fremdungsverbot-Gesetzes bis zum 30.04.2016 weiterhin als solche betrieben werden. Nach Ablauf dieser Über- gangsfrist steht der Betrieb dieser Ferienwohnungen unter dem Vorbehalt einer Genehmigung. Der Senat geht davon aus, dass die Bezirke für die überwiegende Anzahl der bislang angezeigten Ferienwohnungen keine Genehmi- gungen für einen Weiterbetrieb über den 30.04.2016 hin- aus erteilen werden und diese nach Ablauf der Über- gangsfrist wieder dauerhaften Wohnzwecken zugeführt werden. Darüber hinaus dauerten mit Stand vom 31.12.2014 ca. 362 Amtsverfahren gegen zweckfremde Wohnraumnutzungen in Form von Ferienwohnungsnut- zung, Leerstand, Abriss sowie der baulichen Veränderung oder der sonstigen gewerblichen Nutzung von Wohnraum noch an. Berlin, den 07. April 2015 In Vertretung Christian Gaebler ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Apr. 2015)