Drucksache 17 / 15 860 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Benedikt Lux (GRÜNE) vom 24. März 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. März 2015) und Antwort Postleitzahlengenaue Darstellung der Eintreffszeiten im Rettungsdienst II Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Kennt der Senat das Urteil des Verfassungsge- richtshof des Landes Berlin vom 18. Februar 2015 und teilt der Senat die Auffassung, dass a) Fragen von Abgeordneten im Rahmen von schrift- lichen Anfragen vollständig zu beantworten sind? b) die Nichtbeantwortung solcher Fragen begrün- dungsbedürftig ist? c) die zusammenfassende Antwort auf mehrere Fra- gen nicht dazu führen darf, dass Teilfragen voll- ständig unbeantwortet bleiben? 2. Ist der Senat vor dem Hintergrund dieses ergange- nen Urteils bereit, die folgenden Fragen aus den Drucksa- chen 17/15220 bzw. 17/15507 erneut, diesmal umfassend und auf jede Teilfrage einzeln eingehend, zu beantwor- ten? Zu 1. und 2.: Ja. 3. In welchen Postleitzahlenbereichen Berlins wurden die Schutzziele – bei jeweils einzelner Betrachtung der Postleitzahlenbereiche - im Jahr 2013 bzw. soweit bereits vorliegend 2014 überschritten? Es wird um eine Untertei- lung nach Aufgabenbereich, Schutzklassen und prozentu- aler Häufigkeit der Überschreitung der Schutzziele gebe- ten. (Bitte analog zur Drs. 16/11958 darstellen.) 4. Wie hoch war die tatsächliche durchschnittliche Eintreffzeit in den Postleitzahlgebieten Berlins im Jahr 2013 bzw. soweit bereits vorliegend 2014? (Bitte analog zur Drs. 16/11958 darstellen.) Zu 3. und 4.: Die erfragten Informationen liegen dem Senat nicht vor. 5. Wieso ist der Senat nicht in der Lage, eine Auf- schlüsselung der Einhaltung der Schutzziele im Rettungs- dienst postleitzahlengenau oder in einer anderen Eintei- lung von räumlichen Bereichen der Stadt vorzunehmen? (vgl. Drs. 17/15220) 6. Wieso ist der Senat darüber hinaus nicht in der La- ge, eine Aufschlüsselung der tatsächlichen durchschnittli- chen Eintreffzeiten von Rettungswagen postleitzahlen- genau oder in einer anderen Einteilung von räumlichen Bereichen der Stadt vorzunehmen? (vgl. Drs. 17/15220) Zu 5 und 6.: Grundsätzlich wäre es mit erheblichen Zeitaufwand möglich, derartige Aufschlüsselungen zu erstellen. In seiner Antwort auf die Schriftliche Anfrage 17/15220 hat der Senat ausgeführt, dass solche Auf- schlüsselungen nicht vorliegen. Im Übrigen wird auf die Antwort zur Frage 8 verwiesen. 7. Wie erklärt der Senat den Widerspruch zwischen der Aussage des damaligen Staatssekretärs Freise im Innenausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses vom 17. Mai 2010 (vgl. Inhaltsprotokoll Innenausschuss 16/61), wonach der Senat in der Lage sei „den Erreichungsgrad [der Schutzziele] postleitzahlengenau zu definieren, sie verbindlich zu verabreden und zu control- len“ und der Aussage in Drs. 17/15220, wonach „Aufschlüsselungen [der Erreichung der Schutzziele bzw. der tatsächlichen durchschnittlichen Eintreffzeiten] für ein- zelne Bereiche, seien es Postleitzahlengebiete […], nicht vorliegen.“? Zu 7.: Der Senat erkennt hier keinen Widerspruch. Es ist möglich, derartige Aufschlüsselungen zu erstellen, sie liegen aber nicht vor, da sie nicht angefertigt werden. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 860 2 8. Warum wurde trotz des ausdrücklich im Innenaus- schuss geäußerten Wunsches (vgl. Inhaltsprotokoll Innen- ausschuss 16/61), eine postleitzahlengenaue Aufschlüsse- lung der Erreichung der Schutzziele zu ermöglichen, dies durch eine Statistikänderung verunmöglicht? Zu 8.: Die Statistikänderung hatte keinen Einfluss auf die Auswertungsmöglichkeiten. Sie führte lediglich zu einer genaueren zeitlichen Erfassung einiger Teilprozesse innerhalb des Gesamtprozesses „Hilfsfrist“, so dass die in den vorangegangenen Jahren aufgestellten Statistiken nicht mehr vergleichbar waren mit jenen ab 2010. Parallel zu der geänderten Erfassung wurde in Jahresberichten und auch bei der Beantwortung parlamentarischer Anfragen auch auf die einheitlichen Schutzziele für ganz Berlin hingewiesen. Der Senat sieht bewusst davon ab, regelmäßige Aus- wertungen im Sinne der Fragen 3 und 4 zu veranlassen, da hieraus keine sinnvollen Informationen für die ret- tungsdienstliche Bedarfsplanung zu erwarten sind. Der Senat hat bereits mehrfach, so auch in der Antwort auf die Schriftliche Anfrage 17/15220, darauf hingewiesen, dass es im Land Berlin nur einheitliche Schutzziele gibt, die räumlich nach den Schutzklassengebieten A und B diffe- renziert sind. Es gibt keine Schutzziele für einzelne Post- leitzahlenbereiche. Somit gibt es, bezogen auf Postleitzah- lenbereiche oder andere räumliche Bereiche mit Ausnah- me der Schutzklassenbereiche A und B, keine Schutzziel- erreichungen oder Schutzzielverfehlungen. Hinzu kommt, dass der Zuschnitt von Postleitzahlenbereichen hinsicht- lich der Fläche, der Einwohnerzahl und der Einsatzhäu- figkeit viel zu uneinheitlich ist, um verwertbare Aussagen für die Bedarfsplanung erwarten zu lassen. Die Erstellung einer postleitzahlengenauen Aufschlüs- selung würde den Bereich Controlling der Berliner Feu- erwehr für etwa drei Wochen binden. Wegen des offen- kundigen Missverhältnisses zwischen Nutzen und Auf- wand wird der Senat auch zukünftig auf derartige Aus- wertungen verzichten. 9. Teilt der Senat die von Staatssekretär Freise im In- nenausschuss vom 17. Mai 2010 geäußerte Aussage, wonach das postleitzahlengenaue Controlling der Errei- chung der Schutzziele ein Steuerungsinstrument sei, dass eine ständige Optimierung der Ergebnisse ermögliche? Wenn ja, wieso wurde auf dieses Instrument in der Folge verzichtet? Zu 9.: In seiner Antwort auf Frage 8 hat der Senat sei- ne Haltung zu einer postleitzahlengenauen Auswertung der Schutzzielerreichung verdeutlicht. Im Übrigen ist es nicht seine Aufgabe, die Aussagen früherer Staatssekretä- re zu interpretieren. 10. Nach welchen Kriterien plant der Senat den Bau neuer Wachen im Rettungsdienst, wenn ihm keine Daten darüber vorliegen, in welchen räumlichen Bereichen der Stadt Nachbesserungen zur Erreichung der Schutzziele im Rettungsdienst notwendig sind? Zu 10.: Gemäß einer Standard-Methodik zur Bedarfs- planung im Rettungsdienst werden pro Standort, der zur Verfügung steht, aufgrund aktuellster Straßendaten Iso- chrone gebildet. In diesen Bereichen ist es möglich, auf- grund der Straßenlage einen Einsatzort in der vorge- schriebenen Zeit zu erreichen. Flächen, die außerhalb von Isochronen liegen, und für die sich dennoch ein größeres Einsatzaufkommen nachweisen lässt, könnten durch neue Standorte abgedeckt werden. Die Nutzung bestehender Gebäude wie die Freiwilliger Feuerwehren oder Kranken- häuser wird dabei favorisiert. Berlin, den 02. April 2015 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Apr. 2015)