Drucksache 17 / 15 864 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Uwe Doering und Regina Kittler (LINKE) vom 24. März 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. März 2015) und Antwort Grundwassergefährdung für ausgewählte landeseigene Gebäude und Grundstücke Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht in eigener Zuständigkeit und Kenntnis beant- worten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Ant- wort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die unter 1. genannten Unternehmen um Stellungnahmen gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurden. Die Stellungnahmen wurden der Beantwortung zugrunde gelegt. 1. Welche mittel- und langfristigen Maßnahmen mit welchen Schwerpunkten planen landeseigene Unterneh- men wie zum Beispiel die Berliner Bäder-Betriebe, Berli- ner Stadtreinigungsbetriebe, Berliner Verkehrsbetriebe, Friedrichstadt-Palast und Kinder- und Jugendfreizeitzent- rum Wuhlheide/ Landesmusikakademie zur Minimierung von Vernässungsschäden an Gebäuden? 2. Welche wegen Vernässung nicht nutzbaren Flä- chen sind in Gebäuden der unter 1. genannten Unterneh- men bekannt? 3. Welche Finanzmittel werden in Bezug auf Frage 1. für welche landeseigenen Unternehmen mittel- und lang- fristig veranschlagt? Zu 1.- 3.: Den unter 1. genannten Unternehmen sind derzeit keine Vernässungsschäden an ihren Gebäuden oder Gefährdungen durch Grundwasser bekannt. Daher sind auch keine Maßnahmen zur Minimierung von Ver- nässungsschäden durch die Unternehmen geplant und entsprechend keine Finanzmittel veranschlagt. 4. Wie viele durch den Liegenschaftsfonds veräußer- te Grundstücke lagen in durch Grundwasser gefährdeten Gebieten? Wie viele Grundstücke in derartigen Gebieten werden durch die BIM zurzeit angeboten? Wie wirkt sich tatsächliche oder mögliche Vernässung von Gebäuden und/oder Flächen durch Grundwasser auf den Kaufpreis aus? Wie wurden bzw. werden Käufer*innen auf Grund- wassergefährdung von Immobilien hingewiesen? Zu 4.: Die von der BIM Berliner Immobilienmanage- ment GmbH bei der Vermarktung von Immobilien und der Durchführung von Kaufverträgen des Liegenschafts- fonds Berlin GmbH & Co. KG eingesetzte Datenbankan- wendung bildet die Problematik der Grundwassergefähr- dung nicht ab. Eine Auswertung der durch den Liegen- schaftsfonds veräußerten bzw. von der BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH zurzeit angebotenen Grundstücke, die in durch Grundwasser gefährdeten Ge- bieten liegen, ist deshalb nicht möglich. Sofern Feuchtigkeit im Keller festgestellt wird, kommt es immer auf den Grad der Beeinträchtigung an. Sollten nur einzelne Stellen betroffen sein, bleibt das bei der Wertermittlung unberücksichtigt bzw. ist im Ansatz der normalen Sanierungskosten für das Gebäude enthal- ten. Sollte der komplette Keller betroffen sein, wirkt sich dies wertmindernd aus und die allgemeinen Sanierungs- kosten werden erhöht. Ein Hinweis auf eine abstrakte Grundwassergefähr- dung erfolgt nicht. Sofern Gefahren konkret bekannt sind, wird im Rahmen der Kaufvertragsverhandlungen auf diese hingewiesen. Berlin, den 08. April 2015 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Apr. 2015)