Drucksache 17 / 15 865 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Baum (PIRATEN) vom 24. März 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. März 2015) und Antwort Finanzierung von Sportvereinsheimen in Berlin – Der Fall Clubhaus 1. FC Neukölln e.V. Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Sportstätten, insb. Vereinsheime welcher Sportvereine wurden seit 1990 in welchen Bezirken mit dem sogenannten 20/20/60-Modell (20% Eigenleistung, 20 % Zuschuss des Senats, 60% rückzahlbare Zuwen- dung) gebaut? Zu 1.: Mit dem Vereinsinvestitionsprogramm des Se- nats wurden in der Zeit von 1990 bis 2014 21 Vereins- heime als Teile von Sportstätten neu errichtet. Der Finan- zierungsschlüssel 20/20/60 (20% Eigenleistung, 20% Zuschuss, 60 % rückzahlbare Zuwendung) galt bis zum Jahr 2003. Aufgrund sinkender Ansätze wurde der Finan- zierungsschlüssel zum 01.01.2004 auf 40/20/40 (40% Eigenleistung, 20% Zuschuss, 40 % rückzahlbare Zuwen- dung) geändert. Darüber hinaus gab es bis zum Jahr 2000 das Sonderprogramm Ost (SO) 20/60/20 (20% Eigenleis- tung, 60% Zuschuss, 20 % rückzahlbare Zuwendung) für Sportvereine aus dem östlichen Teil Berlins. In der Anlage sind die Vereine mit den jeweiligen Be- zirken aufgeführt. 2. Bei wie vielen Sportstätten welcher Sportvereine bestehen heute noch finanzielle Ansprüche des Senats und welcher Bezirke in jeweils welcher Höhe? Zu 2.: Beim Vereinsinvestitionsprogramm handelt es sich um ein Programm des Senats. Daher werden die nachfolgenden Fragen nur aus Sicht des Senats beantwor- tet. Die Bezirke sind in dieses Programm nicht involviert. Folgende 6 Sportvereine haben von den 21 genannten Vereinen gegenüber dem Land Berlin noch Rückzah- lungsverpflichtungen aus rückzahlbaren Zuwendungen. Verein (e.V.) Rückzahlungsverpflichtung Bezirk Reiterverein Rudow 157.500,00 € Neukölln Verein Spandauer Jollensegler 34.948,81 € Spandau 1.FC Neukölln 185.269,03 € Neukölln Sportliche Vereinigung Nord- Wedding 1893 60.293,30 € Mitte Turngemeinde in Berlin 452.390,00 € Treptow-Köpenick Füchse Berlin Reinickendorf 430.201,50 € Reinickendorf 3. Wie oft und bei welchen Sportvereinen wurde seit 1990 von Seiten des Senats oder von den Bezirken von § 59 Abs. 1 LHO Gebrauch gemacht, um Ansprüche zu stunden? Zu 3.: Bei den Vereinen Reiterverein Rudow und 1. FC Neukölln wurde jeweils eine Stundung ausgespro- chen, bei dem Verein Sportliche Vereinigung Nord- Wedding 1893 zwei Stundungen. Hinsichtlich der Bezirke wird auf die Antwort zu 2. verwiesen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 865 2 4. Wie oft und bei welchen Sportvereinen wurde seit 1990 von Seiten des Senats oder von den Bezirken von § 59 Abs. 2 LHO Gebrauch gemacht, um Ansprüche nie- derzuschlagen? Zu 4.: Beim 1. FC Neukölln wurde die Forderung ge- genüber dem Verein befristet niedergeschlagen. Hinsichtlich der Bezirke wird wiederum auf die Ant- wort zu 2. verwiesen. 5. Wie oft und bei welchen Sportvereinen wurde seit 1990 von Seiten des Senats oder von den Bezirken von § 59 Abs. 3 LHO Gebrauch gemacht, um Ansprüche zu erlassen? Zu 5.: Es wurden keine Forderungen erlassen. Hinsichtlich der Bezirke wird abermals auf die Ant- wort zu 2. verwiesen. 6. Seit 1994 bürgen die Mitglieder des 1. FC Neu- kölln e.V. für die Kreditfinanzierung ihres Vereinsheims, obwohl bereits zum damaligen Zeitpunkt abzusehen war, dass der Verein den Kredit nie zurückzahlen wird können. Wurde in den letzten 20 Jahren von Seiten des Senats oder des Bezirks Neukölln gegenüber den Bürgen des 1. FC Neuköllns die Möglichkeit der Heranziehung von § 59 Abs. 1 bis 3 LHO in Betracht gezogen? a) Wenn ja: Welche Rolle spielte dabei Nr. 3.5 zum § 59 LHO in der AV LHO in der Fassung vom 30.6.2009? b) Insofern § 59 Abs. 1 bis 3 LHO nicht in Betracht gezogen wurde: Auf welcher rechtlichen und argumenta- tiven Grundlage nicht? Zu 6.: Ja. Allerdings war zum Zeitpunkt der Bewilli- gung nicht abzusehen, dass die rückzahlbare Zuwendung nicht zurückgezahlt werden kann. Bis zur Kündigung des Nutzungsvertrages 2009 kam der Verein mit Ausnahme eines Jahres seinen Zahlungsverpflichtungen pünktlich zum Fälligkeitstermin nach. Die Inanspruchnahme von Bürgen des 1.FC Neukölln wurde erst nach gerichtlichem Vergleich im Jahr 2011 betrieben, nachdem der Verein für das fällige Rückzah- lungsjahr seine Zahlungsunfähigkeit nachgewiesen hat. Hinsichtlich der Bezirke wird erneut auf die Antwort zu 2. verwiesen. a) Keine, da es sich nicht um Fälle von grundsätzlicher oder erheblicher finanzieller Bedeutung nach Nr. 3.5 zu § 59 Landeshaushaltsordnung Berlin handelt. b) In der überwiegenden Zahl der Fälle gab es weder Anhaltspunkte noch einen Antrag der die Senatsverwal- tung veranlasst hätte zu prüfen. 7. Wurden von Seiten der Bürgen des 1.FC Neukölln Vergleichsangebote unterbreitet? a) Wenn ja, wie wurde darauf von wem reagiert? b) Wann wurde jeweils reagiert? Zu 7.: a) Ja. In solchen Fällen forderte und fordert die Senatsverwaltung für Inneres und Sport den jeweiligen Bür- gen auf, eine vollständige Erklärung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse einzureichen b) Zeitnah - nach Eingang der zur Verfügung gestellten Unterlagen des jeweiligen Bürgen. 8. Hat der Senat jemals Gespräche mit dem Bezirk- samt Neukölln über Ansprüche gegenüber den Bürgen des 1. FC Neukölln geführt? a) Wenn ja, wann und mit welchen Ergebnissen? b) Wenn nein, warum nicht? Zu 8. a) Nein. Hinsichtlich der Zuständigkeit des Bezirk- samtes Neukölln wird auf die Antwort zu 2. verwiesen. b) Die Zuständigkeit für die Inanspruchnahme der selbstschuldnerischen Bürgschaften aus der rückzahlbaren Zuwendung für den 1.FC Neukölln liegt bei der Bewilli- gungsstelle, der Senatsverwaltung für Inneres und Sport. 9. Wurden die 1994 zur Finanzierung des Clubhauses des 1. FC Neukölln e.V. unterzeichneten Bürgschaften, die die Kredite absichern sollten, geprüft? a) Wenn ja, was waren die Ergebnisse? b) Wenn nein, warum wurde darauf verzichtet? Zu 9. a) Ja. Die Forderung wird derzeit trotz Ausfall des Hauptschuldners gegenüber den Bürgen erfolgreich gel- tend gemacht, da nur so die Einnahmen für das Land Berlin gesichert werden können. Im Übrigen wurde die Rechtsauffassung des Landes Berlin, dass die Bürgen für die Erfüllung der Verbind- lichkeiten des Vereins einzustehen haben , u.a. in Ent- scheidungen des Kammergerichts Berlin und des Ober- landesgerichts Brandenburg – den höchsten Gerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit der Bundesländer Berlin und Brandenburg - bestätigt. b) Entfällt aus Gründen von 9a). 10. Wie viele Bürgschaften wurden zu welchen Zeit- punkten auf mögliche Härtefälle geprüft? a) Was waren die Ergebnisse? Zu 10.: Bürgschaftserklärungen werden regelmäßig nur auf Antrag gemäß Nr. 3.3 der Ausführungsvorschrif- ten zu § 59 der Landeshaushaltsordnung Berlin auf Härte- fälle geprüft. 11. Welche Überlegungen gibt es von Seiten des Se- nats und der Bezirke, bei der Finanzierung von Sportver- einsheimen oder sonstigen Sportanlagen, zukünftig Bürg- schaften zur Absicherung von Krediten zu vermeiden, wenn abzusehen ist, dass diese auch Jahre später nicht zurückgezahlt werden können? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 865 3 Zu 11.: Keine. Die Bewilligung einer Zuwendung er- folgt nur bei gesicherter Finanzierung. Hierzu gehört auch die Absicherung der rückzahlbaren Zuwendung durch selbstschuldnerische Bürgschaften oder Bankbürgschaf- ten. 12. Welche alternativen Wege und Möglichkeiten ha- ben Sportvereine im Land Berlin, eigene Vereinsheime oder sonstige Sportstätten sicher zu finanzieren, ohne da- für Kredite aufnehmen oder Bürgschaften unterzeichnen zu müssen? Zu 12.: Sportvereine haben im Land Berlin selbstver- ständlich die Möglichkeit der privaten Finanzierung. Berlin, den 02. April 2015 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Apr. 2015) SenInnSport IV A 24 Vereinsinvestitionsprogramm Neubau von Vereinshäusern von 1990 bis 2014 31.03.2015 90223-2939 Anlage Jahr Verein (e.V.) Maßnahme rückzahlbare Zuwendung Zuschuss Bezirk 1990 BSC Eintracht Südring 1931 Neubau eines Vereinsgebäudes 108.905 € 36.302 € FriedrichshainKreuzberg Wind-Surfing Verein Berlin Errichtung eines schwimmenden Vereinsdomizils 442.779 € 147.252 € CharlottenburgWilmersdorf TC Charlottenburg Nord Neubau eines Clubhauses 119.642 € 39.881 € CharlottenburgWilmersdorf 1991 Motor-Yacht-Club Tegel Neubau eines Clubhauses 146.025 € 53.123 € Reinickendorf Berliner Sport-Club Neubau eines Clubhauses 30.678 € 10.226 € CharlottenburgWilmersdorf Reiterverein Rudow Neubau einer Reitanlage mit Vereinshaus 776.960 € 260.600 € Neukölln 1992 Sport Club Heiligensee Bau einer Tennisanlage mit Clubhaus 457.095 € 152.365 € Reinickendorf Mini Golf Club HeiligenseeNeubau eines Vereinshauses 8.590 € 4.704 € Reinickendorf 1993 Steglitzer Fußball-Club Stern 1900 Neubau eines Vereinshauses 249.715 € 83.238 € SteglitzZehlendorf Verein Spandauer Jollensegler Neubau eines Vereinshauses 476.090 € 161.190 € Spandau Zehlendorfer Turnu .Sportverein v. 1888 Neubau eines Vereinshauses 781.576 € 1.327.794 € SteglitzZehlendorf 1994 1. FC Neukölln Neubau eines Clubhauses 937.913 € 703.435 € Neukölln 1995 Kanu-Verein-Falke Neubau eines Bootshauses 66.468 € 33.234 € SteglitzZehlendorf 1996 Sportliche Vereinigung Nord-Nordstern 1896, neuer Name Sportliche Vereinigung NordWedding 1893 Neubau eines Vereinshauses 293.922 € 105.703 € Mitte Postsportverein umbenannt in Pro Sport Berlin 24 Neubau eines Vereinshauses 760.496 € 675.212 € CharlottenburgWilmersdorf SG Bergmann Borsig Neubau eines Vereinshauses 43.767 € 131.300 € Pankow (SO) 1997 VFK Berlin Südwest Neubau Vereinshaus 677.656 € 464.212 € TempelhofSchöneberg 2000 TC Nordend Pankow Errichtung eines Clubhauses 25.161 € 79.455 € Pankow (SO) 2005 Motorwassersportclub 1190 Ersatzbau Vereinshaus 55.800 € 57.200 € TreptowKöpenick 2008 Turngemeinde in Berlin Ersatzbau Boots- und Vereinshaus Rudern/Kanu 642.390 € 322.000 € TreptowKöpenick 2012 Füchse Berlin Reinickendorf Errichtung Vereinsheim 478.000 € 272.000 € Reinickendorf Finanzierungsschlüssel 40/20/40 S17-15865 S1715865 Anlage Tabelle1