Drucksache 17 / 15 873 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Wolfram Prieß (PIRATEN) vom 25. März 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. März 2015) und Antwort Staatsopernskandal XLI – Konkretisierungen zur Präsentation des Baufortschritts in der Kulturausschusssitzung am 15.01.2015 Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Unter Bezugnahme auf die schriftlich vorlie- gende Präsentation zum Bauvorhaben Staatsoper Unter den Linden vom 14.01.2015, S. 43 f.: a) Welche Planungen oder Planungsschritte waren vor Baubeginn konkret nicht abgeschlossen? Antwort zu 1a: Allgemein ist zunächst auszuführen, dass die Planung von Gebäuden in auf einander- folgen- den Leistungsphasen und den dazugehörenden Leistungs- bildern der Honorarordnung für Architekten und Ingeni- euren (HOAI) dargestellt ist. Mit jeder weiteren der auf- einanderfolgenden Leistungsphasen (Vorplanung, Ent- wurfsplanung, Genehmigungsplanung, Ausführungspla- nung) nimmt wegen des Erkenntniszuwachses und der Durcharbeitung die Genauigkeit der Planung zu. Eine entsprechende Gliederung weist auch die DIN 276 – Kosten im Bauwesen – auf, die den Kostenermittlungsarten und deren Genauigkeit an den Leistungsphasen der HOAI orientiert. Zum Thema Bauen im Bestand ist allgemein auszu- führen, dass die notwendigen Untersuchungen der vor- handenen Bausubstanz (Erhaltungszustand, Schädigun- gen, Schadstoffe, Feuerwiderstandsklasse) regelmäßig in Gebäuden erfolgen, die in Betrieb sind und entsprechend substanzschonend und nicht zerstörend erfolgen müssen. Eine „Idealvorstellung“ wäre in der aufgezählten Abfolge: Freiziehen eines Gebäudes; Demontage und Einlagerung der die Konstruktion bedeckenden Ausbauteile; ggf. Ein- hausen des bis auf den Rohbau ausgeweideten Bauwerks; Analyse der Konstruktion; komplette Planung (vom Vor- entwurf bis zur Ausführungsplanung). Bei der Baumaßnahme Staatsoper war die Ausfüh- rungsplanung noch nicht abgeschlossen, welche zum Baubeginn auf den vorhandenen Bestandszeichnungen, Vermessungsunterlangen und denkmalpflegerischen Gut- achten sowie zahlreichen Sondierungen basierte. Eine komplette Erfassung des Bestandes vor Baubeginn war wegen der noch laufenden Nutzung des Gebäudes nicht möglich. Die Begutachtung von Bauschäden und deren Sanierung konnte somit erst nach und nach erfolgen. Demzufolge wurde und wird die Ausführungsplanung fortgeschrieben. b) Für welche konkreten ab S. 30 ff. genannten Mehr- kosten sind die genannten nicht abgeschlossenen Pla- nungsschritte ausschlaggebend und in welchem Umfang jeweils? c) In welchem Umfang bewegen sich die genannten „Mengenmehrungen“, auf welche Einzelposten sind diese verteilt und welche Kostenpunkte ergeben sich hieraus jeweils? Antwort zu 1b und 1c: Die Mehrkosten und Mengen- mehrungen resultieren in der Regel aus zusätzlichen Sa- nierungsmaßnahmen des Bestandes im Opernhaus. Diese Kosten betreffen vor allem die Sanierung der Wände und Decken sowie die Herstellung der Abdichtungswannen. Diese Arbeiten sind sehr kosten- und zeitintensiv, weil zahlreiche unvorhergesehene und zusätzliche Bauhilfs- maßnahmen notwendig waren und ein Vorgehen in klein- teiligen Einzelschritten erforderten. d) Wie sähe eine „transparente Kommunikation von Risiken vor Baubeginn“ idealerweise aus und in welcher Form wäre ein „politisches Umsteuern“ vor Baubeginn angezeigt und im politischen Prozess integriert? Antwort zu 1d: Die für diese Baumaßnahme anzu- wendende Anweisung Bau (ABau) sah im Jahr 2011 (Zeitpunkt der Aufstellung und Genehmigung der Bau- planungsunterlagen) für die Berücksichtigung von Risi- ken einen pauschalen Kostenansatz für Bauen im Bestand von 10% und für Neubauten von 5% für das „Unvorhergesehene “ vor. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Um- welt ist mittlerweile dazu übergegangen, beim Abschluss jeder relevanten Leistungsphase eine Risikoanalyse (Art des Risikos, Eintrittswahrscheinlichkeit, finanzielle Be- Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 873 2 wertung) aufzustellen und diese den Haushaltsunterlagen (Vorplanungsunterlagen, Bauplanungsunterlagen) beizu- fügen. Im Rahmen der Berichterstattung zu § 24 Abs. 3 Landeshaushaltsordnung (LHO) hat der Hauptausschuss in den letzten Jahren diese Risikobetrachtungen erhalten. Darüber hinaus strebt die Senatsverwaltung für Stadt- entwicklung und Umwelt an, keine Veranschlagung von Baumaßnahmen nach § 24 Abs. 3 LHO – das sind Baumaßnahmen ohne Planungsunterlagen - im Haushalt mehr vorzunehmen. Somit hätte dann das Abgeordnetenhaus im Rahmen der Haushaltsberatung nicht nur Kenntnis von den geprüften Bauplanungsunterlagen, sondern auch von der Risikobetrachtung und könnte vor diesem Hintergrund über die Aufnahme – und damit über die Realisierung – von Baumaßnahmen entscheiden. e) Welche konkreten Teile der vor Baubeginn durch- geführten Bestandsanalyse waren nicht „sorgfältig“ und wie viel Planungszeit wäre idealerweise vor Baubeginn notwendig gewesen, um eine größere „Sorgfalt“ zu erzielen ? Antwort zu 1e: Siehe hierzu die Ausführungen zu 1a. f) Welche konkreten Maßnahmen wurden vom Senat in Bezug auf die in a) bis e) genannten Punkte bereits umgesetzt? Antwort zu 1f: Siehe Antwort 1d. Berlin, den 10. April 2015 In Vertretung Regula Lüscher ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Apr. 2015)