Drucksache 17 / 15 878 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Joachim Krüger (CDU) vom 25. März 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. März 2015) und Antwort Opferfonds für misshandelte schwerbehinderte Heimkinder Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Stimmen Informationen, dass sich der Bund, die Evangelische und die Katholische Kirche sowie das Land Bayern für die Einrichtung eines Opferfonds für misshan- delte schwerbehinderte Heimkinder einsetzen? Zu 1.: Die Mehrheit der Arbeits-und Sozialministerin- nen und -Minister haben den Beschluss der 90. Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) zur Feststellung, dass auch Kinder und Jugendliche in Heimen der Behin- dertenhilfe und Psychiatrie Leid und Unrecht erfahren haben, auch im Beschluss der 91. Arbeits- und Sozialmi- nisterkonferenz bekräftigt. Aufgrund der Erfahrungen mit den bestehenden Heimkinderfonds haben sie jedoch Zweifel, dass der Weg einer Fondslösung geeignet ist, das erfahrene Leid und Unrecht auszugleichen. Die länderof- fene Arbeitsgruppe und der Bund wurden deshalb gebe- ten, Vorschläge zu unterbreiten, wie das erlittene Unrecht und Leid mithilfe von Anpassungen der Regelsysteme anerkannt werden kann. Allerdings sind die Länder auch der Auffassung, dass dieses Unrecht einer gründlichen Aufarbeitung bedarf, insbesondere hinsichtlich der Daten- lage, der Glaubhaftmachung bzw. dem Nachweisverfah- ren von kausalen Folgeschäden sowie der unterschiedli- chen Rolle der Kirchen in Ost und West. Aus diesen Gründen hat die Mehrheit der Arbeits-und Sozialministerinnen und -Minister der Länder Zweifel geäußert, dass die vom Bund vorgeschlagene Fondslö- sung geeignet ist. 2. Warum ist ggf. Berlin dieser Initiative nicht beige- treten? Zu 2.: Berlin hat mit der Mehrheit der Arbeits-und So- zialministerinnen und -Minister den oben zitierten Be- schluss auf der 90. und 91. ASMK gefasst. Insofern ist Berlin auch weiterhin bestrebt, eine dem Fonds I ver- gleichbare Lösung zum Ausgleich erlittenen Leids und Unrechts zu erreichen. 3. Welche alternativen Entschädigungsmöglichkeiten sieht der Senat in diesem Zusammenhang? Zu 3.: In der bisherigen ergebnisoffenen Diskussion sollen Öffnungsmöglichkeiten der Regelsysteme als ge- eignete und nachhaltige Ausgleiche für erlittenes Leid und Unrecht geprüft werden, wie z. B. das Soziale Ent- schädigungsrecht, die Rentensysteme oder das Opferent- schädigungsgesetz. Dem Senat liegen noch keine Er- kenntnisse aus der länderoffenen Arbeitsgruppe vor, die eine abschließende Bewertung der Geeignetheit der Öff- nung der Regelsysteme für Entschädigungsleistungen zulassen. Berlin, den 02. April 2015 In Vertretung Dirk G e r s t l e _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Apr. 2015)