Drucksache 17 / 15 883 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Regina Kittler (LINKE) vom 26. März 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. März 2015) und Antwort Kinder fit für den Straßenverkehr machen – Mobilitätserziehung unterstützen! Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1 Welchen Stellenwert hat im Senat die Mobilitäts- erziehung von Kindern und Jugendlichen und welche konzeptionellen Überlegungen gibt es dazu auf Landes- ebene Zu 1.: Das Schulgesetz (SchulG) kennt den Begriff Mobilitätserziehung nicht, sondern spricht von der umfas- senderen Verkehrs- und Mobilitätserziehung (VME). VME ist intergraler Bestandteil der Unterrichtsarbeit in der Berliner Schule und in § 12 Abs 4 des SchulG als Aufgabengebiet benannt. Sie ist als übergreifendes Thema in der Anhörungsfassung des neuen Rahmenplanentwurfs verankert. Ziele der Verkehrs- und Mobilitätserziehung sind eine zukunftsfähige Mobilität, die sich am Leitbild einer nachhaltigen Entwicklung orientiert. Hinzu kommen eine selbständige Mobilität, sicheres Verhalten im Ver- kehr, Sozialkompetenz im Verkehr, umweltbewusstes und gesundheitsbewusstes Verhalten im Verkehr sowie die Verkehrsraumgestaltung. Gefördert werden Kompetenzen im Bereich der Erfahrungsorientierung, Handlungsorien- tierung, Umgebungsorientierung im fachbezogenen, fach- übergreifenden- und projektbezogenen Unterricht. 2. Wer ist für das Konzept für die Mobilitätserzie- hung von Kindern und Jugendlichen im Kindergarten- und Schulalter und seine Realisierung im Senat zustän- dig? Zu 2.: Für die unterrichtliche Ausrichtung der Berliner Schule ist die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaften (SenBildJugWiss) zuständig. Außerhalb der staatlichen Einrichtungen sind verschiedene Akteure der Verkehrssicherheitsarbeit in eigener Verantwortung tätig. Sie haben sich in der „Berliner Charta für Verkehrssicherheit “ zu gemeinsamen Zielen bekannt. SenBildJugWiss , die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (Sen- StadtUm) und die Senatsverwaltung für Inneres und Sport (SenInnSport) sowie einige Bezirke sind Unterzeichner der Charta. 3. Welche Ressourcen stehen für die Mobilitätserzie- hung von Kindern und Jugendlichen im Landeshaushalt zur Verfügung (bitte titelkonkret angeben)? Zu 3.: Kapitel 1271 – Verkehrslenkung Berlin- Titel 525 12 – Verkehrserziehung-, Ansatz 2014: 150.000 €, Ansatz 2015: 150.000 €. Titel 685 69 – Sonstige Zuschüsse für konsumtive Zwecke im Inland-, Ansatz 2014: 352.000 €, Ansatz 2015: 352.000 €. Aus den Titeln können aber auch Maßnahmen geför- dert werden, die sich auf andere Personengruppen als Kinder und Jugendliche richten. 4. Welche Schwerpunkte setzt der Senat in Auswer- tung der aktuellen Verkehrsunfallbilanz und des Ver- kehrssicherheitsberichts bei der Mobilitätserziehung von Kindern und Jugendlichen? Zu 4.: Die Inhalte der polizeilichen Maßnahmen im Rahmen der Mobilitätserziehung orientieren sich an der Unfallentwicklung und insbesondere an den festgestellten Unfallursachen der einzelnen Zielgruppen wie Fußgänge- rinnen Fußgänger, Radefahrerinnen und Radfahrer etc. Wesentliche Schwerpunkte der Mobilitätserziehung von Kindern und Jugendlichen sind das sichere und regelkon- forme Verhalten im Straßenverkehr und die Beherrschung des Fahrrades sowie die altersgerechte Vermittlung be- sonderer Gefahrenlagen wie z. B. des so genannten toten Winkels. Bei Jugendlichen stehen die Gefahren von Al- kohol und Drogen im Straßenverkehr sowie gruppendy- namisches Verhalten, z. B. Imponiergehabe, im Vorder- grund. 5. Welchen Stellenwert haben bei der Mobilitätser- ziehung die Bezirke? Wofür tragen sie Verantwortung? 6. Welche Bezirke haben nach Kenntnis des Senats eigene Konzepte zur Mobilitätserziehung von Kindern und Jugendlichen und wie bewertet der Senat diese? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 883 2 7. Welche Ressourcen stehen den Bezirken jeweils zur Umsetzung ihrer Konzepte zur Mobilitätserziehung für Kinder und Jugendliche zur Verfügung? Zu 5. - 7.: Dazu liegen dem Senat keine Informationen vor. 8. Wie arbeiten Senat und Bezirke bei der Mobilitäts- erziehung von Kindern und Jugendlichen zusammen? Zu 8.: Momentan gibt es keine institutionalisierte Zu- sammenarbeit zwischen den verschiedenen Senatsverwal- tungen und den Bezirken im Aufgabengebiet der Ver- kehrs- und Mobilitätserziehung. 9. Welches Landesgremium gibt es, das die Aktivitä- ten von Senat und Bezirken bei der Mobilitätserziehung von Kindern und Jugendlichen koordiniert und die Wei- terentwicklung der Konzepte auf Landes- und Bezirks- ebene unterstützt? Zu 9.: Ein solches Landesgremium ist nicht bekannt. Das Gremium, das sich mit den relevanten Fragen der Verkehrssicherheitsarbeit in Berlin, dem jährlichen Ver- kehrssicherheitsbericht und den erforderlichen Hand- lungsnotwendigkeiten auseinandersetzt, ist das Verkehrs- sicherheitsforum. Es ist ein informelles Gremium, dient dem Erfahrungsaustausch zwischen den Mitgliedern der Berliner Charta für die Verkehrssicherheit und findet einmal pro Jahr statt. 10 Welche Qualitätskriterien legt der Senat bei der Umsetzung des Landeskonzepts für die Mobilitätserzie- hung von Kindern und Jugendlichen zugrunde? Worauf kommt es an und wie wird der Erfolg jeweils gemessen? Welche Ergebnisse liegen vor? 11 .Mit welchen Partnern arbeitet der Senat bei der Entwicklung und Umsetzung seines Konzepts zur Mobili- tätserziehung der Kinder und Jugendlichen zusammen? Zu 10. und 11.: Aktuelle Qualitätskriterien für die Mobilitätserziehung von Kindern und Jugendlichen liegen zzt. nicht vor. Auf der Basis des Verkehrssicherheitspro- gramms Berlin 2020 wurde mit dem Landesinstitut für Schule und Medien Berlin-Brandenburg (LISUM) eine „ Handreichung zur Verkehrs- und Mobilitätserziehung in der Berliner Schule“ entwickelt. Die Handreichung bildet die Grundlage für die Fortbildung von Beraterinnen und Beratern in den Berliner Bezirken durch das LISUM. Im Rahmen der Handreichung werden Themenbeispiele für Verkehrs- und Mobilitätserziehung in der Grundschule und in der Oberschule vorgestellt. Exemplarisch werden ein Verkehrstag zum Schulanfang und ein Projekttag zur Verkehrs-und Mobilitätserziehung in der Oberstufe be- schrieben. Die Lehrkräfte finden im Rahmen der Handreichung eine umfassende Auswahl von Internetseiten zur Ver- kehrs- und Mobilitätserziehung sowie die Angebote von Verbänden und Institutionen wie der Polizei, des Arbeits- kreises Mobilitätserziehung Berlin u.w. 12. Welchen Stellenwert nimmt bei der ressortüber- greifenden Zusammenarbeit im Bereich Mobilitätserzie- hung die Berliner Polizei ein? Wie unterstützt sie die Mobilitätserziehung im Land Berlin und in den Bezirken konkret? Zu 12.: Nach § 13 der Grundschulverordnung ist die Verkehrs- und Mobilitätserziehung Teil des schulischen Unterrichts- und Erziehungsauftrags. Die Polizei Berlin unterstützt regelmäßig auf Anforderung der Schulen die Radfahrausbildung bzw. die Radfahrprüfung sowie die Mobilitätserziehung in den Jugendverkehrsschulen. In der Primarstufe wie auch in der Sekundarstufe I finden altersgerechte Informationen zur Verkehrsunfall- prävention statt. Daneben beteiligen sich insbesondere die Verkehrssicherheitsberaterinnen und Verkehrssicherheits- berater der Polizei Berlin an vielfältigen Veranstaltungen zur Verkehrsunfallprävention der Bezirke und weiterer Netzwerkpartner im Rahmen der Informations- und Kommunikationsplattform zum Verkehrssicherheitspro- gramm Berlin „Berlin Sicher Mobil“. 13. Welche weiteren Zielgruppen umfasst das Konzept des Senats zur Mobilitätserziehung in Berlin und welche Schwerpunkte setzt der Senat diesbezüglich inhaltlich und bei der Ausstattung der jeweiligen Projekte und Maßnah- men mit Ressourcen? Zu 13.: Grundlage für die Verkehrssicherheitsarbeit und Mobilitätserziehung in Berlin ist das vom Berliner Senat beschlossene Verkehrssicherheitsprogramm Berlin 2020. Im Handlungsfeld „Schulische Verkehrs- und Mobilitätserziehung “ steht die Sicherung einer kontinuierlichen Verkehrs- und Mobilitätserziehung über alle Jahrgänge hinweg im Vordergrund. Der Schwerpunkt liegt dabei beim Radfahren sowie bei ergänzenden Angeboten zum motorisierten Zweiradfahren und Benutzen öffentlicher Verkehrsmittel. Darüber hinaus soll die Lehrerfortbildung für Verkehrs- und Mobilitätserziehung deutlich verstärkt werden. Im Handlungsfeld „Außerschulische Verkehrs- und Mobilitätsbildung“ steht die langfristige Sicherung der Jugendverkehrsschulen im Focus. Die „Rücksicht“- Kampagne soll weitergeführt und auf andere Zielgruppen ausgedehnt werden. Berlin, den 15. April 2015 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Apr. 2015)