Drucksache 17 / 15 884 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Jutta Matuschek (LINKE) vom 26. März 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. März 2015) und Antwort Wie wirkt das Künstlersozialabgabestabilisierungsgesetz? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wer kontrolliert in Berlin, ob Unternehmen, die künstlerische oder publizistische Tätigkeiten von Freibe- ruflern in Anspruch genommen haben, auch die entspre- chenden Abgaben nach dem Künstlersozialabgabestabili- sierungsgesetz getätigt haben? Zu 1.: Nach dem Gesetz zur Stabilisierung des Künst- lersozialabgabesatzes prüfen ab 1. Januar 2015 die Träger der Deutschen Rentenversicherung bei den Arbeitgebern die Künstlersozialabgabe zusammen mit dem Gesamtso- zialversicherungsbeitrag. Für Berlin ist der zuständige Träger die Deutsche Rentenversicherung Berlin- Brandenburg. Zusätzlich hat die Künstlersozialkasse ein eigenes Prüfrecht bei den Arbeitgebern zur Durchführung von branchenspezifischen Schwerpunktprüfungen und anlass- bezogenen Prüfungen. 2. In welchem Umfang werden in Berlin künstleri- sche oder publizistische Tätigkeiten von Freiberuflern in Anspruch genommen? Zu 2.: Die Deutsche Rentenversicherung Berlin- Brandenburg teilte mit, dass nicht bekannt ist, in welchem Umfang freiberufliche künstlerische oder publizistische Tätigkeiten in Berlin in Anspruch genommen werden. Auch aus den nach § 28p Abs. 1a SGB IV durchgeführten Prüfungen ist ein Rückschluss auf den Gesamtumfang derartiger Tätigkeiten im Land Berlin nicht möglich. Die Künstlersozialkasse erfasst u.a. den Umfang der Entgeltzahlungen an selbständige Künstlerinnen und Künstler sowie Publizistinnen und Publizisten der abga- bepflichtig erfassten Unternehmen. Im Jahr 2013 melde- ten diese Unternehmen Entgeltzahlungen an freiberuf- liche Künstlerinnen und Künstler und Publizistinnen und Publizisten in Höhe von 495 Mio. Euro. Für 2014 liegen noch keine Zahlen vor. 3. In welchem Umfang werden künstlerische oder publizistische Tätigkeiten von Freiberuflern durch die Berliner Verwaltung in Anspruch genommen (bitte nach jeweiligen Senatsverwaltungen und Bezirken getrennt auflisten)? Zu 3.: Für die Beantwortung der Frage wurden alle Senatsverwaltungen und Bezirksämter um Zuliefe- rung bis zum 7. April 2015 gebeten. Bis auf zwei arbeiten alle Senatsverwaltungen mit freiberuflichen Kulturschaf- fenden zusammen. Das in 2014 an die Künstlersozialkas- se gemeldete Gesamtvolumen für die Inanspruchnahme von freiberuflichen künstlerischen Leistungen betrug auf Ebene der Senatsverwaltungen rund 1,2 Mio. Euro. Auf Ebene der Bezirke antworteten neun von zwölf Bezirken und gaben ein Gesamtvolumen von 15,6 Mio. Euro für die Inanspruchnahme von freiberuflichen künstlerischen Leistungen in 2014 an. Die vorliegenden Antworten sind in der beigefügten Tabelle zusammengefasst. 4. Welche Erkenntnisse hat der Senat über die durch- schnittliche Einkommenssituation von künstlerischen und publizistischen Freiberuflern? Zu 4.: Der im Herbst 2014 veröffentlichte Kreativ- wirtschaftsbericht des Landes Berlin enthält umfassende Daten über die Einkommenssituation der Erwerbstätigen in Kreativberufen in Berlin, ausgewertet durch das Deut- sche Institut für Wirtschaftsforschung Berlin. Zu den Erwerbstätigen gehören sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, geringfügig Beschäftigte und Selbständi- ge/Freiberufler. In Berlin sind etwa 60% der kreativ Tätigen selbstän- dig. Besonders hoch ist mit 80% der Anteil der Selbstän- digen unter den Künstlerinnen und Künstlern. Im Jahr 2011 verfügten erwerbstätige Künstlerinnen und Künstler (Musikerinnen und Musiker, Darstellende und Bildende Künstlerinnen und Künstler) über ein durchschnittliches monatliches Netto-Einkommen von Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 884 2 1.691 Euro. Dieser Betrag liegt nur knapp unter dem bundesweiten Durchschnitt von 1.722 Euro, allerdings auf gleichem Niveau mit dem durchschnittlichen Monatsein- kommen aller Erwerbstätigen in Berlin (1.690 Euro). Für erwerbstätige Publizistinnen/Publizisten lag das Netto- Einkommen 2011 bei 1.821 Euro. Deutliche Unterschiede gibt es innerhalb der Künst- lergruppen: Bei den Bildenden Künstlerinnen und Künst- lern beträgt das durchschnittliche monatliche Netto- Einkommen 1.185 Euro, während die Darstellenden Künstlerinnen und Künstler im Durchschnitt ein Netto- Einkommen von 2.195 Euro erwirtschaften. Im Zeitvergleich (2005 zu 2011) sind die durch- schnittlichen monatlichen Netto-Einkommen von Erwerb- stätigen in kreativen Berufen in Deutschland nur wenig angestiegen. In Berlin stieg der Mittelwert der Einkom- men über alle Berufsgruppen und Erwerbstätigen in Krea- tivberufen im gleichen Zeitraum um 4%. Berlin, den 09. April 2015 In Vertretung Henner B u n d e ................................................................. Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Apr. 2015) Schriftliche Anfrage 17/15884 „Wie wirkt das Künstlersozialabgabestabilisierungsgesetz?“ Anlage zu Frage 3 Antworten der Senatsverwaltung für … - beziehen sich auf das Jahr 2014 Arbeit, Integration und Frauen 92.117,18 Euro abgabepflichtiges Entgelt, 57 Aufträge, die sich auf 35 Selbstständige verteilten Bildung, Jugend und Wissenschaft 1.088.301,78 Euro abgabepflichtiges Entgelt, 1.522 Aufträge, 56.591,65 Euro KSK-Betrag Finanzen Fehlanzeige Gesundheit und Soziales 15.408 Euro abgabepflichtiges Entgelt 801,22 Euro KSK-Beitrag Inneres und Sport 268 Aufträge Justiz und Verbraucherschutz Fehlanzeige Stadtentwicklung und Umwelt ca. 30 Aufträge pro Jahr Wirtschaft, Technologie und Forschung 7.500 Euro abgabepflichtiges Entgelt in 2013 1 Auftrag Der Regierende Bürgermeister von Berlin, Senatskanzlei - Kulturelle Angelegenheiten 7 Aufträge Antworten des Bezirksamts… von Berlin - beziehen sich auf das Jahr 2014 Charlottenburg-Wilmersdorf Keine Antwort Friedrichshain-Kreuzberg Keine Antwort Lichtenberg Fehlanzeige Marzahn-Hellersdorf 1.123.285,07 Euro abgabepflichtiges Entgelt Mitte 2.438.198,00 Euro abgabepflichtiges Entgelt Neukölln 2.516.545,49 Euro abgabepflichtiges Entgelt Pankow 2.764.094,53 Euro abgabepflichtiges Entgelt Reinickendorf 1.626.325,00 Euro abgabepflichtiges Entgelt Spandau 1.313.312,72 Euro abgabepflichtiges Entgelt Steglitz-Zehlendorf 3.690.703,45 Euro abgabepflichtiges Entgelt Tempelhof-Schöneberg 168.461 Euro abgabepflichtiges Entgelt Treptow-Köpenick Keine Antwort S17-15884 SAn 1715884_Anlage