Drucksache 17 / 15 888 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Benedikt Lux (GRÜNE) vom 25. März 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. März 2015) und Antwort Personenbezogene Schutzwesten bei der Berliner Polizei Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Vollzugsdienstkräfte der Polizei Berlin (Tarifbeschäftigte und Beamte) verfügen über eine perso- nenbezogene Schutzweste? Zu 1.: Aktuell verfügt die Polizei Berlin über circa (ca.) 17.800 dienstlich beschaffte bzw. bezuschusste Schutzwesten. Abzüglich von ca. 2.000 in Zugriffpools befindlichen Schutzwesten verfügen hiernach ca. 15.800 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über eine persönlich zugeordnete ballistische Schutzweste. 2. Bei wie vielen dieser Westen handelt es sich um privat beschaffte, dienstlich bezuschusste Schutzwesten und wie viele dieser Schutzwesten wurden dienstlich angeschafft? Zu 2.: Von den o.a. Schutzwesten sind ca. 15.600 dienstlich beschafft und ca. 2.200 privat beschafft und behördlich bezuschusst. 3. Wie viele Vollzugsdienstkräfte der Polizei Berlin (Tarifbeschäftigte und Beamte) verfügen über keine per- sonenbezogene Schutzweste und müssen sich zum Dienst aus dem Schutzwestenpool ihres Dienststellenbereiches bedienen? 4. Wie viele dieser Vollzugsdienstkräfte ohne eigene Schutzweste unter 3. gehören jeweils den behördenintern als „Zielgruppe 1“, „Zielgruppe 2“ und „Zielgruppe 3“ bezeichneten Mitarbeiterkreis an (vgl. Geschäftsanwei- sung ZSE IV Nr. 03/2011)? Zu 3. und 4: Da es in der Polizeibehörde keine Ver- pflichtung zum Empfangen und Tragen ballistischer Schutzwesten gibt, werden hierzu keine Zahlen erhoben. 5. Wie viele dienstliche Schutzwesten wurden jeweils in den Jahren 2011-2014 beschafft und wie hoch ist die Zahl der Schutzwesten, die 2015 beschafft werden sollen? Welche Kosten fielen hierfür jeweils an? Zu 5.: Jahr Anzahl Schutzwesten Ausgaben (ca.) 2011 112 (Für Spezialeinsatz- kommando, Schutzklasse 4 PLUS) 400 T€ 2012 300 300 T€ 2013 1.521 1,535 Mio. € 2014 200 200 T€ 2015 200 (geplant) - 6. Wie viele privat beschaffte Schutzwesten wurden jeweils in den Jahren 2011 - 2014 dienstlich bezuschusst und wie hoch ist die Zahl der privat zu beschaffenden Schutzwesten, die 2015 dienstlich bezuschusst werden? Welche Kosten fielen hierfür jeweils an? Zu 6.: Jahr Anzahl Schutzwesten Ausgaben (ca.) 2011 390 310 T€ 2012 52 41,5 T€ 2013 53 42 T€ 2014 52 41,5 T€ 2015 ca. 50 - 7. Wie vielen Mitarbeitern konnte trotz entsprechender Beantragung bislang keine dienstliche, personenbezogene Schutzweste zur Verfügung gestellt werden? Aus welchen Jahren stammen diese bislang erfolglosen Anträge der Mitarbeiter und welcher Zielgruppe gehören diese an? Zu 7.: Es sind keine Angaben möglich, da hierzu kei- ne Statistiken geführt werden. Es kann in Einzelfällen bei kurzfristigen Nachfragen zu Problemen bei der Bereitstel- lung der passenden Größe kommen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 888 2 8. Wie vielen Mitarbeitern konnte trotz entsprechender Beantragung bislang keine privat zu beschaffende, dienst- lich zu bezuschussende Schutzweste genehmigt werden? Aus welchen Jahren stammen diese bislang erfolglosen Anträge der Mitarbeiter und welcher Zielgruppe gehören diese an? Zu 8.: Es sind keine Angaben möglich, da hierzu kei- ne Statistiken geführt werden. Alle Anfragen werden schnellstmöglich im Rahmen des Budgets bearbeitet. 9. Wie ist der aktuelle Sachstand zur Beschaffung von Westenhüllen für Überziehschutzwesten? Trifft es zu, dass die Polizei Berlin über entsprechende, langlebige Westenhüllen verfügt, nunmehr jedoch beabsichtigt ist, neue Westenhüllen mit einer begrenzten Tragezeit von lediglich drei Jahren zu beschaffen und wie hoch werden die Kosten hierfür sein? Aus welchem Grund werden die gegenwärtig vorhandenen Westenhüllen als nicht geeignet bewertet? Zu 9.: Mit Ausnahme weniger ballistischer Schutz- westen, insgesamt 114 Stück, verfügt die Polizei Berlin über keine weiteren Überziehschutzwesten mit Überzieh- hüllen. Die Schutzwestenkommission der Polizei Berlin hat aktuell einen Trageversuch zur Definition einer Überzieh- schutzwestenhülle durchgeführt. Da noch keine abschlie- ßenden Ergebnisse vorliegen, können über mögliche Mo- delle und Kosten keine Angaben erfolgen. Bereits jetzt steht fest: Der wirtschaftlich sinnvollen Langlebigkeit wird - wie auch bei den bislang beschafften Unterziehhüllen - bei der Materialauswahl eine zentrale Bedeutung beigemessen, sodass keine Begrenzung der Tragezeit bei einer Beschaffung geplant ist. Diese hängt vielmehr von diversen Faktoren ab: Tragehäufigkeit, Materialbeschaffenheit, Waschhäufigkeit, manuelle Bean- spruchung usw. Die bisher beschafften Westenhüllen sind für die Tra- geweise als Unterziehschutzweste (unter dem Diens- themd) konzipiert. An eine über der Dienstkleidung zu tragende Hülle werden andere Anforderungen (Taschen, Außenmaterial, Möglichkeit zur Kennzeichnung etc.) gestellt. 10. Welche Modelle von Schutzwesten sind in den jeweiligen Schutzwestenpools der Dienststellenbereiche vorhanden, welches Anschaffungsjahr haben diese Mo- delle und wie lange sind diese Westen noch nutzbar? Zu 10.: Modell Anschaffung Nutzbarkeit Sitek 1991- 1994 stehen aktuell zur Aussonderung an Sitek 3/1 mit Stichschutz 1993- 1994 stehen aktuell zur Aussonderung an Omnicomput SK 1 1995 – 2000 stehen aktuell zur Aussonderung an und werden als Übungsschutzwesten weiter genutzt Omnicomput Berlin III plus 2000 – 2002 nutzbar 30 Jahre bis 2030/2032 Omnicomput Berlin III plus Comfort ab 2001 nutzbar 30 Jahre bis 2031/2045 11. In welchem Umfang wurden bzw. werden Anwär- terinnen und Anwärter bis zur Beendigung ihrer Ausbil- dung bzw. ihres Studiums jeweils in den Jahren 2011 - 2014 und voraussichtlich im Jahr 2015 mit personenbezo- genen Schutzwesten ausgestattet? Zu 11.: Die Ausstattung der Anwärterinnen und An- wärter erfolgt anlassbezogen aus einem mit insgesamt 950 Schutzwesten großen Zugriffpool der Polizeischule. Eine personengebundene Ausstattung verbietet sich aus wirt- schaftlichen Erwägungen, da die Schutzweste während der Ausbildung nur temporär, d.h. für einige Tage bzw. wenige Wochen, benötigt wird. Berlin, den 07. April 2015 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Apr. 2015)