Drucksache 17 / 15 889 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Joschka Langenbrinck (SPD) vom 12. März 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. März 2015) und Antwort Willkommensklassen in den Bezirken Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Willkommensklassen gibt es aktuell ins- gesamt in Berlin und jeweils in den einzelnen Bezirken? 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler ohne Deutsch- kenntnisse besuchen aktuell eine Willkommensklasse in Berlin insgesamt und jeweils in den einzelnen Bezirken und wie viele von ihnen kommen jeweils aus Flüchtlings- familien? 5. Wie viele Lehrkräfte stehen aktuell für die Will- kommensklassen insgesamt in Berlin und jeweils in den Bezirken zur Verfügung? zu 1., 2. und 5.: Die Anzahl der Lerngruppen für Neu- zugänge ohne Deutschkenntnisse („Willkommensklassen “), der dort lernenden Kinder und Jugendlichen sowie die Anzahl der Lehrkräfte, die in diesen Lerngruppen unterrichten, entnehmen Sie bitte der Anlage 1. Eine Aussage darüber, wie viele der Schülerinnen und Schüler in diesen Lerngruppen aus Flüchtlingsfamilien kommen, kann nicht getroffen werden, da dieses Merkmal nicht statistisch erfasst wird. 3. Wie viele Kinder ohne Deutschkenntnisse aus Flüchtlingsfamilien besuchen aktuell in den jeweiligen Bezirken die Schuleingangsphase? 4. Weshalb werden für die Jahrgänge 1 und 2 keine Willkommensklassen angeboten? Zu 3. und 4.: Schülerinnen und Schüler der Jahrgangs- stufen 1 und 2 werden in der Regel in der Schulanfangs- phase nicht in Lerngruppen für Neuzugänge ohne Deutschkenntnisse unterrichtet. In vielen Berliner Schu- len ist die Schulanfangsphase jahrgangsstufenübergrei- fend organisiert. Je nach seiner Lernentwicklung kann ein Kind aus der Schulanfangsphase bereits nach einem Jahr in die Jahrgangsstufe 3 wechseln oder aber drei Jahre in der Schulanfangsphase verweilen. Auf die vorhandene Heterogenität in einer Lerngruppe kann so pädagogisch in besonderem Maße reagiert werden. Der Lernstand und die Lernentwicklung der Kinder werden in der Schulanfangsphase intensiv beobachtet, um alle Kinder entsprechend der individuellen Lernausgangs- lage individuell zu fördern und zu fordern. Für die Förde- rung des Erwerbs der deutschen Sprache erhalten Schulen zusätzliche Ressourcen. Die Sprachförderung erfolgt in den Unterrichtsstunden aller Fächer (integrative Sprach- förderung) sowie für Schülerinnen und Schüler mit spezi- fischem Förderbedarf darüber hinaus zusätzlich zur Stun- dentafel (additive Sprachförderung). Maßnahmen zur sprachsensiblen Unterrichtsgestaltung und zur individuel- len Förderung werden im Rahmen des schuleigenen Sprachbildungskonzepts festgelegt. Grundschulen, die in der Nähe von Erstaufnahmeein- richtungen liegen, können eine Genehmigung zur Einrich- tung einer separaten Lerngruppe für Neuzugänge für Kinder der Jahrgangsstufe 1 und 2 erhalten. Dadurch soll vermieden werden, dass durch die hohe Fluktuation der Unterricht der bestehenden Klassen der Schulanfangspha- se beeinträchtigt wird, da Familien die Erstaufnahmeein- richtung in der Regel bereits nach rund drei Monaten verlassen. Eine Aussage darüber, wie viele Kinder in der Schul- anfangsphase nur über unzureichende Deutschkenntnisse verfügen, kann nicht getroffen werden, da dieses Merk- mal statistisch nicht erfasst wird. Berlin, den 07. April 2015 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Apr. 2015) 17/15889 31.03.2015 Lerngruppen für Neuzugänge ohne Deutschkenntnisse von Schülerinnen und Schülern an öffentlichen allgemein bildenden und beruflichen Schulen nach Bezirk Stand: 02.03.2015 Schülerinnen und Schüler ingesamt Klassen Lehrkräfte nach Zumessung in VZE* 01 Mitte 654 56 61,0 02 Friedrichshain-Kreuzberg 173 17 18,9 03 Pankow 236 23 25,1 04 Charlottenburg-Wilmersdorf 303 26 28,7 05 Spandau 352 31 33,5 06 Steglitz-Zehlendorf 238 21 23,7 07 Tempelhof-Schöneberg 397 37 39,9 08 Neukölln 454 40 43,0 09 Treptow-Köpenick 166 17 18,1 10 Marzahn-Hellersdorf 202 16 17,5 11 Lichtenberg 393 31 34,4 12 Reinickendorf 502 39 42,2 13 Zentralverwaltete und berufliche Schulen 132 13 15,1 Gesamtergebnis 4.202 367 400,9 Bezirk * VZE = Vollzeiteinheiten S17-15889 S1715889 Anlage VZE