Drucksache 17 / 15 892 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) vom 24. März 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. März 2015) und Antwort Berliner Justiz – Einstellungsbehörde im Bereich des politischen Extremismus? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Aus dem Bereich des „politischen Extremismus“ werden bei der Staatsanwaltschaft zurzeit die nach bundeseinheitlichen Vorgaben geführten Statis- tiken über Staatsschutzverfahren (Gefährdung des demo- kratischen Rechtsstaates, Landesverrat und andere) und über rechtsextremistische/fremdenfeindliche Straftaten sowie die berlineigene Statistik von Straftaten antisemiti- scher und neonazistischer Art vorgehalten. Bedingt durch die Umstellung auf das Fachverfahren „MESTA“ als Aktenverwaltungssystem der Strafverfolgungsbehörden liegen belastbare Daten für den angefragten Zeitraum - mit Ausnahme für das Jahr 2011, in dem die Verfahrens- umstellung erfolgte - nur hinsichtlich der geführten Statis- tik über Staatsschutzverfahren sowie teilweise hinsicht- lich der Statistik von Straftaten antisemitischer und neo- nazistischer Art vor. 1. Wie viele Verfahren gab es in den letzten fünf Jah- ren im Land Berlin in Bezug zu politischem Extremis- mus? (Bitte um Auflistung nach Extremismusbereichen.) 2. Bei wie vielen Verfahren kam es am Ende zu einer rechtskräftigen Verurteilung? (Bitte um Auflisten nach Extremismusbereichen.) Zu 1. und 2.: Staatsschutzverfahren: Jahr Anzahl der staatsan- waltlichen Verfahren, die neu anhängig wurden Endgültige Erledi- gung von Ermitt- lungsverfahren ohne Anklageerhebung Endgültige gerichtli- che Erledigung (ein- schließlich Freisprü- che und Einstellun- gen) Verurteilungen 2010 1.624 990 229 174 2011 Keine Daten vorhan- den Keine Daten vorhan- den Keine Daten vorhan- den Keine Daten vorhan- den 2012 1.007 749 164 133 2013 938 659 167 115 2014 Daten liegen noch nicht vor Daten liegen noch nicht vor Daten liegen noch nicht vor Daten liegen noch nicht vor Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 892 2 Verfahren wegen Straftaten antisemitischer und neonazistischer Art: Jahr Anzahl der staatsanwaltli- chen Verfahren, die neu anhängig wurden Einstellungen gem. § 170 Abs. 2 Strafprozess- ordnung Einstellung gem. §§ 153ff Straf- prozessordnung Anklagen/ Straf- befehle Einstellung, Täter nicht er- mittelt 2010 1.899 1.124 Nicht gesondert erfasst, sondern in Spalte 3 ent- halten 207 Nicht gesondert erfasst, sondern in Spalte 3 ent- halten 2011 1.533 968 Nicht gesondert erfasst, sondern in Spalte 3 ent- halten 147 Nicht gesondert erfasst, sondern in Spalte 3 ent- halten 2012 1.369 224 68 194 615 2013 1.275 231 65 229 524 2014 2.080 320 113 263 1176 3. Wie hoch ist die Quote der Verfahrenseinstellun- gen im Bereich des politischen Extremismus? (Bitte um Auflistung nach Extremismusbereichen.) Zu 3.: Im Bereich der in der Vorbemerkung genannten Verfahren ergeben sich die Zahlen der Einstellungen aus der Tabelle zu Fragen 1. und 2.. Eine Quote kann hieraus nicht gebildet werden, da die im Berichtszeitraum einge- leiteten Verfahren regelmäßig nicht mit den Verfahren korrespondieren, die im Berichtszeitraum endgültige Erledigung finden. 4. Was sind die hauptsächlichen Gründe für Verfah- renseinstellungen im Bereich des politischen Extremis- mus? Zu 4.: Der Großteil der Verfahrenseinstellungen be- ruht darauf, dass entweder die Ermittlungen nicht zur Namhaftmachung einer/eines Beschuldigten oder nach Ausschöpfung aller in Betracht kommenden Beweismittel nicht zu einem – für eine Anklageerhebung unabdingbaren – hinreichenden Tatverdacht geführt haben. 5. Wie lange dauern die Verfahren im Durchschnitt? Zu 5.: Eine statistische Erfassung der Dauer der Ver- fahren erfolgt nicht. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 6. Wird es zukünftig schnellere Verfahren geben bzw. wie können diese beschleunigt werden? Zu 6.: Ein zeitnaher Verfahrensabschluss und die Ein- haltung des Beschleunigungsgebotes werden grundsätz- lich bei allen Deliktsgruppen angestrebt. Hierbei sind jedoch immer die Besonderheiten des Einzelfalles zu berücksichtigen. Berlin den 13. April 2015 In Vertretung Straßmeir Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Apr. 2015)