Drucksache 17 / 15 899 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Klaus Lederer (LINKE) vom 26. März 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. März 2015) und Antwort Kooperation zwischen Senatsverwaltungen, Landesunternehmen und parteinahen Stif- tungen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Gibt es Regelungen im Senat für die Zusammenarbeit zwischen Senatsverwaltungen des Landes Berlin oder von Unternehmen, die vom Land Berlin beherrscht wer- den, mit den parteinahen Stiftungen der im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien und gibt es insbesondere Regelungen über die Gewährung von Zuwendungen von Senatsverwaltungen oder vom Land Berlin beherrschten Unternehmen an die parteinahen Stiftungen der im Deut- schen Bundestag vertretenen Parteien (Auswahl, Transpa- renz, Vertragsumfang, Abwicklung)? Zu 1.: Im Senat gibt es keine derartigen Regelungen. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wis- senschaft bewirtschaftet die bei der Landeszentrale für politische Bildungsarbeit veranschlagten Mittel zur För- derung der politischen Bildungsarbeit der parteinahen Stiftungen und der kommunalpolitischen Bildungswerke (Kapitel 1014, Titel 68572 - Zuschüsse an Stiftungen für staatsbürgerliche Zwecke, Ansatz im Jahr 2015: 362.000 €). Den Rahmen für die Förderung bilden das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 14. Juli 1986 (2BvE 5/83) sowie die darauf aufbauende „Förderrichtlinie der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft für die Gewährung von Zuwendungen an parteinahe Stif- tungen und kommunalpolitische Bildungsträger/-werke vom 01.01.2014“. Die parteinahen Stiftungen August Bebel Institut, Konrad-Adenauer-Stiftung, Friedrich- Naumann-Stiftung für die Freiheit, Bildungswerk Berlin der Heinrich-Böll-Stiftung und Helle Panke e.V. – Rosa Luxemburg-Stiftung Berlin erhalten gem. Nr. 6 dieser Förderrichtlinie aus Gründen des Prinzips der Gleichbe- handlung jährlich jeweils einen Betrag in gleicher Höhe (2015 jeweils 28.960 € als institutionelle Förderung; mit dem Restbetrag des Ansatzes werden die kommunalpoli- tischen Bildungsträger/-werke gefördert). Die Förderung erfolgt im Rahmen des Zuwendungsrechts gem. § 44 der Landeshaushaltsordnung. Dem zuvor genannten Urteil des Bundesverfassungs- gerichts folgend werden so „alle dauerhaften, ins Gewicht fallenden politischen Grundströmungen“ angemessen berücksichtigt. 2. Welche Kooperationsprojekte, Kooperationsvereinbarungen oder Beauftragungen gab und gibt es seit 2011 zwischen Senatsverwaltungen des Landes Berlin oder vom Land Berlin beherrschten Unternehmen und parteinahen Stiftungen der im Deutschen Bundestag ver- tretenen Parteien, welche Mittel sind in diesem Zusam- menhang jeweils zu welchem Zweck an diese Stiftungen geflossen (bitte konkret nach Jahr, Umfang, Zweck auflis- ten; in Ergänzung und ggf. unter Bezugnahme auf die Antwort zur Schriftlichen Anfrage 17/15769 der MdA Lompscher und Zillich vom 12.03.2015 „Nachfragen zur Drucksache 17/15520: Langfristige Kooperation der Se- natsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt mit der Friedrich-Ebert-Stiftung“)? 3. Zu welchen Vorhaben, Themen und Projekten haben seit 2011 Senatoren*innen, Staatssekretär*innen bzw. Abteilungsleiter*innen welcher Senatsverwaltungen und Vorstände/Geschäftsführungen welcher vom Land Berlin beherrschter Unternehmen an welchen Veranstaltungs- formaten parteinaher Stiftungen teilgenommen (bitte konkret auflisten; in Ergänzung und ggf. unter Bezug- nahme auf die Antwort zur Schriftlichen Anfrage 17/15769 der MdA Lompscher und Zillich vom 12.3.2015 „Nachfragen zur Drucksache 17/15520: Langfristige Kooperation der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt mit der Friedrich-Ebert-Stiftung“)? Handelte es sich dabei jeweils um Kooperationsveranstaltungen im Sinne der Frage 2 oder nicht? Zu 2. und 3.: Der Regierende Bürgermeister, die übri- gen Mitglieder des Senats, die Staatssekretärinnen und Staatssekretäre sowie die Abteilungsleiterinnen und Ab- teilungsleiter führen ihre Dienstgeschäfte entsprechend der Verfassung von Berlin, den im Lande Berlin gelten- den Gesetzen und den anderen Rechtsvorschriften sowie Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 899 2 im Rahmen der vom Regierenden Bürgermeister festge- legten und vom Abgeordnetenhaus von Berlin gebilligten Richtlinien der Regierungspolitik. Zu diesen Dienstge- schäften kann die Teilnahme an „Formaten“ parteinaher Stiftungen, ggf. in Form von Schirmherrschaften oder Grußworten gehören. Eine gesonderte Statistik wird hier- über nicht geführt. Zu der spezifischen Frage bezüglich der Senatsverwal- tung für Stadtentwicklung und Umwelt: An die Stiftung sind keine finanziellen Mittel geflos- sen. Kooperationsvereinbarungen bezogen sich bei weni- gen Veranstaltungen auf die anteilige Übernahme von Betriebskosten. Institution Jahr Thema Status der Veranstaltung Friedrich-Ebert-Stiftung (FES) 2012 Wohnen in Berlin - Wohnen ist wichtig Kooperation FES 2012 Wohnen in Berlin - von anderen Städten lernen Kooperation FES 2013 Wohnen in Berlin - Auf die Mischung kommt es an Kooperation FES 2013 Mitte Kooperation FES 2014 Mitte Kooperation FES 2015 Mitte Kooperation 4. Wie kann es sein, dass zwischen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und der Friedrich-Ebert- Stiftung keinerlei Veranstaltungs- oder Vertragspartner- schaft bzw. „Einbindung“ in die öffentliche Aufgabenerfüllung der Senatsverwaltung bestand bzw. besteht (Vgl. Antwort auf Fragen 1, 2, 3, 4, 6 der Schriftlichen Anfrage auf Drs. 17/15520 des Abg. Stefan Evers), und dennoch offenbar derselben 18.000 Euro für „Mobiliar und Technik “ bezahlt wurden (Ebenda, Antwort Nr. 5)? Um welches Mobiliar und welche Technik handelte es sich dabei konkret? Zu 4.: Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt hat auf Nachfrage hierauf wie folgt geantwortet: Da die Fragen und Antworten sich auf die Historische Mitte bezogen und nicht generell auf die Aufgabenerfül- lung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, wurde auf den noch nicht begonnenen Dialog- prozess Bezug genommen und entsprechend geantwortet: „Es wurden weder die Friedrich-Ebert-Stiftung noch andere politische Stiftungen als Veranstaltungspartner für die Durchführung des Dialogverfahrens zur Berliner Mitte angefragt.“ Weiter ist dargelegt, dass die fälschlicherweise als Auftakt zum Dialogprozess verstandene Veran- staltung der Friedrich-Ebert-Stiftung die letzte einer Reihe der Friedrich-Ebert-Stiftung zur Mitte Berlins war. Zu dieser gab es wie beantwortet eine Kooperation und daher wurden auch Mittel eingesetzt. Der Veranstaltungsraum ist nicht bestuhlt, es mussten Sitzgelegenheiten für 500 Personen eingebracht werden. Außerdem ist die Verstär- kungsanlage einschließlich Bedienungspersonal für jede Veranstaltung zu mieten. Berlin, den 09. April 2015 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Apr. 2015)