Drucksache 17 / 15 901 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Benedikt Lux (GRÜNE) vom 26. März 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. März 2015) und Antwort Erkennungsdienstliche Behandlungen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele bestandsbildende erkennungsdienstliche Behandlungen nach § 81 b 2. Alt. StPO haben die Berli- ner Polizeibehörden jeweils in den Jahren 2004-2014 durchgeführt? Wie bewertet der Senat die Entwicklung? Zu 1.: Die nachstehende Tabelle stellt die Gesamtzahl der bestandsbildenden erkennungsdienstlichen (ed) Be- handlungen dar. Hierunter zählen neben den erkennungs- dienstlichen Behandlungen nach § 81 b 2. Alt. Strafpro- zessordnung (StPO) auch solche, die nach § 23 I Nr. 2 Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz Berlin (ASOG) angeordnet worden sind. Eine differenzierte statistische Erfassung erfolgt erst seit dem Jahr 2007. Tabelle: Entwicklung bestandsbildender ED-Maß- nahmen Jahr 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Anzahl 30678 26106 25953 24759 24396 22000 19327 17005 16272 17379 17642 Da die rückläufige Entwicklung den Bestand des zur Aufklärung von Straftaten vorgehaltenen ed-Materials drastisch reduziert, wurde im Jahr 2012 bei der Polizei die Projektgruppe „Erhöhung der bestandsbildenden erkennungsdienstlichen Behandlungen“ eingerichtet. Nach der Ursachenanalyse wurden im Rahmen des Projekts in den Jahren 2013 und 2014 diverse Maßnah- men entwickelt und zum Teil bereits umgesetzt, so dass ein weiterer Rückgang der ED-Zahlen gestoppt werden konnte. Vielmehr sind die Zahlen in den letzten beiden Jahren wieder gestiegen. 2. Wie viele erkennungsdienstliche Behandlungen wurden seit Anschaffung mit den „mobilen ED-Stationen “ in den Abschnitten A11, A25 und A66 durchgeführt und wie bewertet der Senat den Einsatz dieser Stationen? (Bitte nach Abschnitt und Quartalen darstellen) Zu 2.: Seit 2014 wird die Erweiterung der ED-Auf- nahmestellen als eine Maßnahme zur Erhöhung der be- standsbildenden erkennungsdienstlichen Behandlungen geprüft. Hierfür wurden in den Abschnitten A 11, A 25 und A 66 bereits im Bestand der Polizei befindliche ED- Geräte installiert. Eine Anschaffung von „mobilen EDStationen “ erfolgte nicht. Eine Bewertung kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht vor- genommen werden, da die Probephase noch nicht abge- schlossen ist. Tabelle: Anzahl ED-Maßnahmen in den Erprobungs- abschnitten Zeitraum A 11 A 25 A 66 11.08.-28.09.2014 --- 16 27 29.09.-28.12.2014 7 49 28 29.12.14-29.03.15 7 53 36 3. Welche erkennungsdienstlichen Maßnahmen las- sen sich durch diese mobilen ED-Stationen durchführen und welche nicht? Zu 3.: Es gibt keine Unterschiede zwischen den ED- Stationen in den Abschnitten und jenen, die in den Poli- zeigewahrsamen eingesetzt werden. Bei allen ED-Statio- nen besteht die Möglichkeit zur Fertigung von Finger- und Handflächenabdrücken, Lichtbildern und Personen- beschreibungen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 901 2 4. Welche Investitionssumme ist für die Anschaffung einer mobilen ED-Station erforderlich und plant der Senat die Anschaffung weiterer solcher Stationen? Zu 4.: Für die Anschaffung einer ED-Station müssten ausstattungsabhängig ca. 25.000 – 30.000 Euro investiert werden. Der Senat hat zurzeit keine Planung zur Beschaffung von weiteren ED-Stationen. Berlin, den 02. April 2015 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Apr. 2015)