Drucksache 17 / 15 906 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Fabio Reinhardt (PIRATEN) vom 26. März 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. März 2015) und Antwort »Bread & butter« - Verpflegung in Flüchtlingsunterkünften (II) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. In welchen Erstaufnahmeeinrichtungen, Gemein- schafts- und Notunterkünften für Flüchtlinge haben die Bewohner*innen Kochmöglichkeiten, um sich selbständig Mahlzeiten zubereiten zu können? Zu 1.: In allen Gemeinschaftsunterkünften besteht für die Bewohnerinnen und Bewohner eine Kochmöglichkeit mit Ausnahme der Einrichtungen an folgenden Standor- ten: Aufnahmeeinrichtung nach § 44 Asylverfahrensgesetz (AsylVfG): • Kaiserdamm, 14057 Berlin Notbelegte Unterkünfte: • Rudolstädter Straße, 10713 Berlin • Mariannenstraße, 10997 Berlin • Bornitzstraße, 10365 Berlin • Klützer Straße, 13059 Berlin • Kruppstraße, 10557 Berlin • Mariendorfer Weg, 12051 Berlin • Am Bärensprung, 13503 Berlin • Avenue Charles de Gaulle, 13469 Berlin • Königin-Luise-Straße, 14195 Berlin • Lippstädter Straße, 12207 Berlin • Rohrdamm, 13629 Berlin • Colditzstraße, 10247 Berlin • Rudower Straße, 12351 Berlin. 2. Wie viele Menschen müssen sich in den einzelnen Erstaufnahmeeinrichtungen, Gemeinschafts- und Notun- terkünften jeweils eine Küche/Kochgelegenheit teilen? (Bitte nach Unterkunft aufschlüsseln.) 3. In welchen Erstaufnahmeeinrichtungen, Gemein- schafts- und Notunterkünften für Flüchtlinge werden derzeit die Mindeststandards des Landesamtes für Ge- sundheit und Soziales (LAGeSo) bezüglich Anzahl der Herde und Spültische sowie Sitzmöglichkeiten zur Ein- nahme des Essens nicht erfüllt und warum nicht? Welche Maßnahmen wurden/werden ergriffen, um diese Miss- stände abzustellen? (Bitte nach Unterkunft aufschlüsseln.) Zu 2. und 3.: In den Aufnahmeeinrichtungen nach § 44 Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) sowie sonstigen Gemeinschaftsunterkünften sind in der Regel Gemein- schaftsküchen mit mehreren Kochmöglichkeiten vorhan- den. Die Anzahl der Kochmöglichkeiten entspricht den Qualitätsanforderungen (im Durchschnitt steht ein Herd für zehn bis zwölf Personen zur Verfügung). In einigen Einrichtungen ist über die Qualitätsanforderungen hinaus auch eine Kochgelegenheit im Zimmer / Appartement vorhanden. Eine detaillierte einrichtungsbezogene Auf- stellung im Sinne der Fragestellung wäre nur mit einem unverhältnismäßigen Zeit- und Arbeitsaufwand möglich. Notunterkünfte verfügen nur in Einzelfällen über Kü- chen / Kochgelegenheiten. 4. In welchen Erstaufnahmeeinrichtungen, Gemein- schafts- und Notunterkünften für Flüchtlinge wird Voll- verpflegung für den Personenkreis nach § 1a Asylbewer- berleistungsgesetz (AsylbLG) ausgegeben? (Bitte nach Unterkunft und Personenanzahl aufschlüsseln.) Zu 4.: Die Vorschrift des § 1a Asylbewerberleistungs- gesetz (AsylbLG) ist auf Asylbegehrende nicht anwend- bar. In Aufnahmeeinrichtungen nach § 44 AsylVfG wer- den in der Regel nur Asylbegehrende untergebracht, deren Asylantrag noch nicht beschieden wurde. Daher betrifft die Leistungseinschränkung nach § 1a AsylbLG im Re- gelfall nicht die Bewohnerinnen und Bewohner dieser Aufnahmeeinrichtungen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 906 2 In den übrigen Gemeinschaftsunterkünften (ein- schließlich jenen mit Notunterbringung) wird die leis- tungsrechtliche Grundlage der Bewohnerinnen und Be- wohner nicht statistisch erfasst. Daher kann der Anteil der von der Leistungseinschränkung nach § 1a AsylbLG betroffenen Personen in den einzelnen Gemeinschaftsun- terkünften nicht beziffert werden. 5. In welchen Erstaufnahmeeinrichtungen, Gemein- schafts- und Notunterkünften für Flüchtlinge wird Voll- verpflegung für den Personenkreis nach § 47 Asylverfah- rensgesetz (AsylVfG) ausgeben? (Bitte nach Unterkunft und Personenanzahl aufschlüsseln.) 7. Welche Catering-Firmen liefern jeweils das abge- packte Essen in welche Erstaufnahmeeinrichtungen, Ge- meinschafts- und Notunterkünfte, in denen Vollverpfle- gung für den Personenkreis nach § 1a AsylbLG und nach § 47 AsylVfG ausgegeben wird? (Bitte nach Firma und Unterkunft aufschlüsseln.) Zu 5. und 7: In den Einrichtungen an den nachfolgend aufgeführten Standorten wird Vollverpflegung für den Personenkreis nach § 47 AsylVfG angeboten, aufgelistet nach den Anbietern des Catering-Service (in Klammern: Gesamtkapazität der belieferten Unterkünfte): • R+Z Servicegesellschaft (2.190) - Motardstraße, 13629 Berlin - Askanierring, 13587 Berlin - Rhinstraße, 10315 Berlin - Oranienburger Straße, Häuser 2 und 6, 13437 Ber- lin - Eschenallee 3, 14050 Berlin - Max-Brunnow-Straße, 10369 Berlin - Straßburger Straße, 10405 Berlin - Mariendorfer Weg, 12051 Berlin - Wassersportallee, 12527 Berlin • Nobis gGmbH (850) - Waldschluchtpfad, 14089 Berlin - Kaiserdamm, 14057 Berlin - Gotenburger Straße, 13359 Berlin - Pankstraße, 13357 Berlin • Thrun-Catering (360) - Herzbergstaße, 10365 Berlin • Sodexo ScS GmbH (2.061) - Alt-Moabit, 10555 Berlin - Rudolstädter Straße, 10713 Berlin - Bühringstraße, 13086 Berlin - Lippstädter Straße, 12207 Berlin - Rohrdamm, 13629 Berlin - Bornitzstraße, 10365 Berlin - Avenue Charles de Gaulle, 13469 Berlin - Colditzstraße, 10247 Berlin • Diakoniezentrum Heiligensee (90) - Am Bärensprung, 13503 Berlin • Ribisel Catering (148) - Klützer Straße, 13059 Berlin • Drei Köche (344) - Kruppstraße, 10557 Berlin - Mariannenstraße, 10997 Berlin • Alexianer AGAMUS GmbH (90) - Große Hamburger Straße, 10115 Berlin • Johanniter Catering Service GmbH (200) - Königin-Luise-Straße, 14159 Berlin • EAT Performance GmbH (904) - Soorstraße, 14050 Berlin - Rennbahnstraße, 13086 Berlin - Staakener Straße, 13583 Berlin - Klingsorstraße, 12167 Berlin - Levetzowstraße, 10555 Berlin. Die Auswahl und der Abschluss des Vertrags mit dem Catering-Anbieter erfolgt eigenverantwortlich durch die Betreiberin oder den Betreiber der jeweiligen Unter- kunftseinrichtung. 6. Wie erfolgt in diesen Erstaufnahmeeinrichtungen, Gemeinschafts- und Notunterkünften mit Vollverpflegung jeweils die Essensausgabe konkret (Ausgabezeiten für Frühstück, Mittag- und Abendessen, Kantine zur Selbst- bedienung, Lebensmittelmagazine etc.)? (Bitte nach Unterkunft aufschlüsseln.) Zu 6.: Die Frage kann nicht pauschal, sondern nur exemplarisch für ein konkretes Objekt bzw. eine konkrete Betreiberin oder einen konkreten Betreiber – hier: PRISOD GmbH – beantwortet werden: Für die Ausgabe der Mahlzeiten wird im Erdgeschoss ein geeigneter Raum entsprechend hergerichtet. Die Mahlzeiten können in den vorhandenen Gemeinschaftsräumen oder auf den Zim- mern eingenommen werden. Bei der Zusammenstellung der Verpflegung werden die unterschiedlichen Bedürfnis- se der Bewohnerinnen und Bewohner, die sich aus ihren jeweiligen kulturellen Gepflogenheiten und religiösen Bindungen ergeben, berücksichtigt. Die Qualitätsanforde- rungen des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) werden mindestens eingehalten. Das Frühstück und das Abendessen können die Be- wohnerinnen und Bewohner individuell zusammenstellen. Die Bewohnerinnen und Bewohner können aus zwei Mittagessen auswählen, dazu werden Brötchen oder Brot gereicht. Es wird generell kein Schweinefleisch verarbei- tet. Täglich wird Wasser, Kaffee und Tee ausgegeben, zusätzlich stehen Säfte und Milch zur Verfügung. Die Essensausgabezeiten in allen PRISOD-Einrichtungen sind: Frühstück 08.30 bis 09.30 Uhr, Mittagessen 12.30 bis 13.30 Uhr und Abendessen 18.00 bis19.00 Uhr. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 906 3 Ausgabezeiten können flexibel an die Bedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner angepasst werden, z. B. bei Schulkindern am Morgen ist auch eine frühere Ausga- be möglich. Alle Bewohnerinnen und Bewohner haben die Möglichkeit zum späteren Aufwärmen der Mahlzeit. 8. Bei welchen Catering-Firmen, die das abgepackte Essen in Erstaufnahmeeinrichtungen, Gemeinschafts- und Notunterkünfte liefern, bestehen nach Kenntnis des Se- nats wirtschaftliche bzw. personelle Verflechtungen mit Heimbetreibern, und welcher Art sind diese Verflechtun- gen zwischen Catering-Firmen und Heimbetreibern je- weils? Zu 8.: Der in der Fragestellung genannte Sachverhalt trifft nach derzeitiger Erkenntnislage auf die Betreiberin GIERSO Boardinghaus GmbH und den Catering-Anbieter EAT Performance zu. Laut den im Internet veröffentlichten Impressen der beiden betroffenen Unternehmen ist der Geschäftsführer der EAT Performance GmbH namensgleich mit dem Geschäftsführer der GIERSO Boardinghaus GmbH. 9. Wie hoch sind in den einzelnen Erstaufnahmeein- richtungen, Gemeinschafts- und Notunterkünften die Kosten der Vollverpflegung pro Mahlzeit/Tag in Euro? (Bitte nach Unterkunft aufschlüsseln.) Zu 9.: Die Kosten für die Vollverpflegung liegen zwi- schen 9,60 Euro und 12,00 Euro täglich pro Person. Eine Einrichtungsbezogene Auflistung wäre nur mit einem unverhältnismäßigem Arbeits- und Zeitaufwand möglich. Berlin, den 14. April 2015 In Vertretung Dirk G e r s t l e _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Apr. 2015)