Drucksache 17 / 15 911 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Philipp Magalski und Simon Kowalewski (PIRATEN) vom 20. März 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. März 2015) und Antwort Zentrale Tiersammelstelle in Berlin – Anzahl verwahrter Tiere und Kosten Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Tiere wurden in den Jahren 2013 und 2014 in der zentralen Tiersammelstelle des Landes Berlin aus welchen Gründen verwahrt (Bitte nach Tierarten und Grund der Verwahrung aufschlüsseln)? Zu 1.: Im Jahr 2013 wurden in der Tiersammelstelle verwahrt: Fundtiere: Hunde 982 Katzen 1282 Sonstige Tiere 222 Insges. = 2.486 Tiere Verwahrtiere (Sicherstellungen/Verwahrungen) Hunde 451 Katzen 318 Sonstige Tiere 307 Insges. = 1.076 Tiere Zudem befanden sich 54 Hunde und 10 Katzen in der Beobachtungsstation (z.B. wegen Einfuhr mit fehlendem Impfschutz). Insgesamt wurden 2013 1487 Hunde 1610 Katzen 529 sonstige Tiere = 3.626 Tiere verwahrt Im Jahr 2014 wurden in der Tiersammelstelle ver- wahrt: Fundtiere Hunde 955 Katzen 1140 Sonstige Tiere 218 Insges. = 2.313 Tiere Verwahrtiere/Sicherstellungen Hunde 403 Katzen 409 Sonstige 377 Insges. = 1.189 Tiere Zudem befanden sich 39 Hunde und 2 Katzen in der Beobachtungsstation (z.B. wegen Einfuhr mit fehlendem Impfschutz). Insgesamt wurden 2014 1397 Hunde 1551 Katzen 595 sonstige Tiere = 3.543 Tiere verwahrt Gründe für die Unterbringung für Fundtiere waren, dass diese Tiere besitzerlos aufgefunden wurden. Diese Tiere waren entweder entlaufen oder ausgesetzt. Im Zwei- fel ist grundsätzlich davon auszugehen, dass es sich um entlaufene Tiere handelt. Gründe für die Unterbringung waren für Verwahrtiere, dass diese Tiere durch die Veterinär- bzw. Ordnungsämter oder die Polizei sichergestellt wurden (beispielsweise wegen Verstoßes gegen das Tierschutz- oder Hundegesetz oder gemäß Allgemeinem Sicherheits- und Ordnungsge- setz –ASOG Bln-), zudem ggf. im Rahmen einer Eigentumssicherung , wegen Krankenhauseinweisung der Besit- zerin oder des Besitzers oder als Nachlass. 2. Wie lang ist die durchschnittliche Verweildauer dieser Tiere in der zentralen Tiersammelstelle in den Jah- ren 2013 und 2014? (Aufgeschlüsselt nach Tierart) Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 911 2 Zu 2.: Durchschnittliche Verweildauer 2013: Fundtiere Hunde = rd. 4 Tage Katzen = rd. 3,5 Tage Sonstige = rd. 3,5 Tage Verwahrtiere (Sicherstellungen/Verwahrungen) Hunde = rd. 26 Tage Katzen = rd. 15 Tage Sonstige = rd. 15 Tage Durchschnittliche Verweildauer 2014: Fundtiere Hunde = rd. 3,5 Tage Katzen = rd. 3 Tage Sonstige = rd. 3 Tage Verwahrtiere (Sicherstellungen/ Verwahrungen) Hunde = rd. 16 Tage Katzen = rd. 14 Tage Sonstige = rd. 15,5 Tage 3. Wie viele Tiere wurden nicht wieder und aus welchen Gründen an die Besitzerinnen bzw. Besitzer zurückgegeben bzw. von diesen abgeholt (Bitte nach Tierarten und Gründen aufschlüsseln)? Zu 3.: Nicht abgeholte bzw. nicht zurückgegebene Tiere Fundtiere 2013 nicht abgeholt Hunde: 387 Katzen: 1105 Sonstige Tiere: 210 2014 nicht abgeholt Hunde : 366 Katzen : 905 Sonstige: 207 Aus welchen Gründen die aufgefundenen Tiere von ihren ehemaligen Besitzerinnen bzw. Besitzern nicht abgeholt wurden, ist nicht bekannt. Insofern ist auch nicht feststellbar, ob sich jemand seines Tieres entledigen woll- te oder keinen Wert mehr auf sein Tier legte. Sichergestellte Tiere/Verwahrtiere 2013 nicht an die Besitzerinnen bzw. Besitzer zurück- gegebene Tiere: Hunde = 214 Katzen = 227 Sonstige = 298 2014 nicht an die Besitzerinnen bzw. Besitzer zurück- gegebene Tiere: Hunde = 207 Katzen = 342 Sonstige = 348 Über die Rückgabe von sichergestellten Tieren an ehemalige Besitzerinnen bzw. Besitzern entscheidet das jeweils örtlich zuständige Ordnungs-/Veterinäramt oder die Amts-/Staatsanwaltschaft. Zumeist liegen die Gründe für eine Nichtrückgabe in Verstößen gegen das Tier- schutz- oder Hundegesetz. Es gibt aber auch Tierhalterin- nen und Tierhalter, die auf ihre Tiere verzichten und diese daher nicht zurückerhalten. Eine genaue Statistik hierzu liegt dem Senat nicht vor. 4. Wie hoch waren die jährlichen Kosten in 2013 und 2014 für Transport und Unterbringung der Tiere, die der Tiersammelstelle (dem Tierheim) entstanden? Zu 4.: Für den Transport der Tiere entstanden dem Tierheim keine Kosten, da dieser grundsätzlich durch die Behörde (Bezirksamt Lichtenberg, Amt RegOrd) mit eigenen Kräften und Fahrzeugen erfolgt. Welche Kosten dem Tierheim bzw. Tierschutzverein selbst für die Unterbringung von Tieren entstanden, ist dem Senat nicht bekannt. Seitens der Behörde fielen im Rahmen des Vertrages mit dem Tierschutzverein für die Unterbringung von Tieren im Jahr 2013 ein Betrag in Höhe von rd. 505.000 € und im Jahr 2014 ein Betrag von rd. 395.000-€ an Kosten an. 5. Wie hoch waren die in 2013 und 2014 jährlich eingenommenen Gebühren, die den Halterinnen bzw. Haltern seitens des Bezirksamts Lichtenberg in Rechnung gestellt wurden? Wie hoch sind die ausstehenden bzw. nicht- bezahlten Gebühren? Zu 5.: Im Jahr 2013 betrugen die Gebühreneinnahmen 122.087,24 €. Im Jahr 2014 betrugen die Gebühreneinnahmen 128.065,89 €. Die Kassenreste (ausstehende, offene Forderungen) für 2013 betragen 163.584,29 €, für 2014 betragen diese 120.069,36 €. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 911 3 6. Wie beurteilt der Senat die Praxis, wonach erst nach Abholung des jeweiligen Tiers aus der Tiersammel- stelle der Besitzerin bzw. dem Besitzer vom Bezirksamt Lichtenberg gesondert eine Rechnung übersandt wird? Wäre nicht eine Praxis, wonach erst nach Bezahlung der Gebühren eine Aushändigung des jeweiligen Tiers an die Besitzerin bzw. den Besitzer erfolgt, zielführender zur konsequenten Gebühreneintreibung? Zu 6.: Die bisherige Praxis hat sich grundsätzlich be- währt. Die Möglichkeit, Tiere erst nach Zahlung der Gebüh- ren herauszugeben, wurde in der Vergangenheit bereits mehrmals aufgegriffen und geprüft. Es wurden dabei verschiedene Alternativen in Betracht gezogen, wobei sich jedoch zeigte, dass infolge einer Vielzahl von Prob- lemen (u.a. Rechts- und Kapazitätsprobleme) keine ge- eignete Alternative zur bisherigen Praxis gefunden wer- den konnte. Zu einer möglichen Alternative - sofortiges Kassieren vor Ort, jedoch ohne Verweigerung der Her- ausgabe des Tieres - wurde sogar ein längerer Probelauf (damals noch vom Landeseinwohneramt Berlin) durchge- führt, wobei aber leider keine nennenswerten Mehrein- nahmen konkret nachweisbar ermittelt werden konnten. Nachfolgend sei nur beispielhaft auf einige Punkte der sich ergebenden Problematik hingewiesen: - Eine Verweigerung des Eigentums bzw. der Herausgabe von Tieren aufgrund der Nichtentrichtung der Gebühren (z.B. wegen Zahlungsunfähigkeit) er- scheint schon aus Rechtsgründen kaum möglich. Obgleich ein Zurückhaltungsrecht bei Sachen grund- sätzlich möglich ist, erscheint eine derartige Verfah- rensweise aus Gründen des Tierschutzes nicht ver- tretbar. Auf Tiere sind zwar grundsätzlich die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzu- wenden, sie sind aber keine Sachen und werden durch besondere Gesetze geschützt (vgl. § 90a BGB). - Auch würde ein solches Verfahren vorrangig sozial schwächere Bevölkerungsschichten treffen, die ihre Tiere dann nicht mehr oder erst verspätet unter Mehrkosten zurückerhalten könnten. - Häufig werden von einkommensschwachen Tierhalterinnen bzw. Tierhaltern Anträge auf Ratenzahlung oder Stundung der Gebühren gestellt, auch bei klei- neren Beträgen. Dies wäre praktisch nicht mehr möglich, wenn die Herausgabe des Tieres ohne So- fortzahlung verweigert wird. Die dann notwendige weitere Aufbewahrung der Tiere (bis zur Bear- beitung/Genehmigung des Antrages) würde weitere Kosten verursachen. - Tiere, zu denen höhere Gebührenforderungen bestehen – z.B. Tiere, die für längere Zeit sichergestellt waren (Gebühren oftmals mehrere hundert bis meh- rere tausend Euro) – könnten oftmals nicht mehr zurückgegeben werden. - In vielen Fällen würden Tiere aus finanziellen Gründen nicht mehr abgeholt werden. - Zudem würden die Tiere im Falle der Nichtherausgabe (wegen Zahlungsunfähigkeit oder Verweige- rung) auf nicht absehbare Zeit weiter verwahrt wer- den müssen. Die dann zusätzlich entstehenden Kos- ten in erheblicher Höhe könnten von den zahlungs- unfähigen Personen oftmals nicht gezahlt werden, weshalb bei Nichtabholung der Tiere Mehrkosten entstehen würden. - Eine Herausgabeverweigerung von Tieren würde zudem mit einiger Sicherheit die Kapazitäten des Tier- heims Berlin für die Tierunterbringung sprengen. Bereits angesichts der vorstehend angerissenen Prob- leme erscheint ein Abweichen von der bisherigen Praxis nicht zielführend. Berlin, den 8. April 2015 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Apr. 2015)