Drucksache 17 / 15 914 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Turgut Altug (GRÜNE) vom 26. März 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. März 2015) und Antwort Grünflächenpflege: Welche Rolle spielen Grün Berlin GmbH und Grün Berlin Stiftung? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Gibt es ein vollständiges Verzeichnis der Grünflächen, die auf die Grün Berlin GmbH übertragen wurden? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja: Bitte die übertragenen Grünflächen auflisten. Antwort zu 1: Wenn mit der Bewirtschaftung einer Grünanlage die Grün Berlin GmbH beauftragt wird, er- folgt dies jeweils auf der Grundlage von zwischen den Grundstückseigentümern und der GmbH geschlossenen Nutzungsverträgen. Eine eigentumsrechtliche Übertra- gung der Grünfläche auf die Grün Berlin GmbH erfolgt dabei nicht. Aus diesem Grund gibt es kein Verzeichnis der auf die Grün Berlin GmbH übertragenen Grünflächen. Die von der Grün Berlin GmbH bearbeiteten derarti- gen Maßnahmen werden im Haushalt des Landes Berlin (Kapitel 1210 / Titel 68203) abgebildet und sind dort ablesbar. Darüber hinaus werden aufgrund von Vereinba- rungen mit den jeweiligen Bezirken die Botanische Anla- ge in Blankenfelde, der Nord-Süd-Grünzug in Tempelhof- Schöneberg, der Grünzug Südpanke und das Umfeld des Gedenk- und Informationsorts T4 auf dem Kulturforum im Bezirk Mitte unterhalten. Zudem hat die Grün Berlin GmbH die Pflege und Unterhaltung des Kien- bergs/Wuhletal im Bezirk Marzahn-Hellersdorf per Nut- zungsvertrag übernommen. Frage 2: Wann sollen welche Grünflächen von der Grün Berlin GmbH auf die Grün Berlin Stiftung übertra- gen werden? Antwort zu 2: Es gibt keine Absicht zur generellen Übertragung von bislang von der Grün Berlin GmbH gepflegten Grünflächen an die Grün Berlin Stiftung. Frage 3: Werden die übertragenen Grünflächen (auch) in Zukunft entsprechend den Vorgaben der Berliner Stra- tegie zur Biologischen Vielfalt gepflegt, werden Pflanzen gebietseigener Herkunft bevorzugt und werden Rasenflä- chen in Wiesen umgewandelt? Frage 4: Haben das Abgeordnetenhaus oder der Senat zukünftig Einfluss auf die Gestaltung und Pflege der übertragenen Grünflächen? Wenn ja, in welcher Weise? Antwort zu 3 und 4: Entfällt wegen Antwort zu 2. Frage 5: Welche Rolle werden Grün Berlin GmbH und Grün Berlin Stiftung in Zukunft bei Pflege und Ma- nagement der Berliner Grünflächen spielen? Antwort zu 5: Eine Änderung der bisherigen Praxis ist nicht vorgesehen. Dementsprechend bleibt die Grünflä- chenpflege grundsätzlich eine Aufgabe in bezirklicher Zuständigkeit. Für grünpolitisch und/oder überbezirklich bedeutsame Grünanlagen kann eine Aufgabenwahrneh- mung von Pflege- und Managementleistungen durch die berlineigene Grün Berlin GmbH erfolgen. Berlin, den 02. April 2015 In Vertretung Christian Gaebler ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Apr. 2015)