Drucksache 17 / 15 915 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Turgut Altug (GRÜNE) vom 26. März 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. März 2015) und Antwort Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ) Berlin vor dem Aus?: Gartenarbeitsschulen und andere Einsatzstellen nicht alleine lassen! Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele FÖJ-Stellen gibt es aktuell in Ber- lin? Wie viele FÖJ-Stellen gibt es in den Berliner Garten- arbeitsschulen? Bitte nach den Bezirken und Trägern auflisten. Antwort zu 1: Aktuell gibt es in Berlin im laufenden Projektjahr 2014/2015 insgesamt 300 FÖJ-Stellen. Übersicht der im aktuellen FÖJ-Projektjahr mit Teil- nehmenden besetzten Einsatzstellen in Berlin nach Trä- gern und Bezirken geordnet, wobei jede Einsatzstelle nur einmal gezählt wurde, aber ggf. mit mehreren Teilneh- menden besetzt ist: Bezirke Stiftung Naturschutz Berlin (SNB) Einsatzstellen Jugendwerk Aufbau Ost JAO gGmbH (JAO) Einsatzstellen Vereinigung Junger Freiwilliger e.V. (VJF) Einsatzstellen Charlottenburg-Wilmersdorf 17 2 2 Friedrichshain-Kreuzberg 18 1 7 Lichtenberg 8 7 4 Marzahn-Hellersdorf 2 7 1 Mitte 38 8 3 Neukölln 5 4 2 Pankow 16 9 14 Reinickendorf 6 1 2 Spandau 6 1 2 Steglitz-Zehlendorf 16 3 4 Tempelhof-Schöneberg 12 5 3 Treptow-Köpenick 4 15 9 Davon gibt es bei der Stiftung Naturschutz Berlin nach derzeitigem Stand einen FÖJ-Platz in einer Garten- arbeitsschule im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf. Beim Jugendwerk Aufbau Ost JAO gGmbH gibt es 12 Plätze in Gartenarbeitsschulen, davon 4 Plätze im Bezirk Mitte, 3 Plätze im Bezirk Neukölln, 2 Plätze im Bezirk Spandau, 2 Plätze im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf und einen Platz im Bezirk Tempelhof-Schöneberg. Bei der Vereinigung Junger Freiwilliger e.V. gibt es 6 Plätze in Gartenarbeitsschulen, davon 4 Plätze im Bezirk Pankow und 2 derzeit unbesetzte Plätze im Bezirk Lich- tenberg. Frage 2: Ist dem Senat bekannt, dass sich Gartenar- beitsschulen und andere FÖJ-Einsatzstellen bzw. FÖJ- Träger zukünftig mit 10% Eigenmitteln an den zuwen- dungsfähigen Ausgaben zu beteiligen haben? Antwort zu 2: Das FÖJ wird aus Mitteln des Europäi- schen Sozialfonds (ESF), aus Bundes- und Landesmitteln und der Kostenbeteiligung von Einsatzstellen (Einsatz- stellenumlage) finanziert. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 915 2 Seit Einführung der Förderrichtlinie Jugendfreiwilli- gendienste (RL-JFD) vom 11. April 2012 des Bundesmi- nisterium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend haben die Träger gem. Nr. II.4.a Absatz 1 und 2 einen angemes- senen Anteil, in der Regel mindestens 10 von 100, an den zuwendungsfähigen Ausgaben für die pädagogische Be- gleitung unter Beachtung von Nr. II.2.a. Absatz 2 Satz 2 aus Eigenmitteln oder Eigenmitteln und Drittmitteln zu erbringen. Aktuell gestaltet sich die Finanzierungsstruktur im FÖJ Berlin historisch bedingt träger- und teilnehmer- platzbezogen sehr unterschiedlich. Nur wenige Einsatz- stellen beteiligen sich an den Projektausgaben und finan- zieren den gem. RL-JFD zu erbringenden angemessenen Anteil für alle Teilnehmendenplätze. Aus diesen Gründen werden nunmehr auch im Land Berlin mit Beginn der neuen Förderperiode 2014-2020 und des neuen Projektjahres 2015/2016 alle Einsatzstellen an der Finanzierung des FÖJ beteiligt. Von der Notwen- digkeit der Einführung einer solchen Einsatzstellenbetei- ligung für alle Einsatzstellen sind die für die Durchfüh- rung des FÖJ im Land Berlin zugelassenen Träger sowie die einzelnen Einsatzstellen schon frühzeitig informiert worden. In enger Abstimmung mit den Trägern wurden diffe- renzierte Kostenbeteiligungspauschalen in Höhe von 60 EUR, 120 EUR oder 190 EUR monatlich inkl. Umsatz- steuer pro Einsatzstelle erarbeitet und festgelegt. Welche dieser drei Pauschalen durch die einzelne Einsatzstelle zu erbringen ist, richtet sich nach der jeweiligen finanziellen Leistungsfähigkeit der Einsatzstelle und wird durch die Träger einvernehmlich festgelegt. Aus Sicht des Senats ist die Höhe der Kostenbeteili- gung angemessen. Frage 3: Welche FÖJ-Einsatzstelle und FÖJ-Träger haben sich bereits mit der Bitte um Unterstützung an den Senat gewandt? Antwort zu 3: Bisher hat sich weder eine FÖJ-Einsatz- stelle, noch ein FÖJ-Träger an die FÖJ-Bewilligungsstelle der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt gewandt und um weitere Unterstützung gebeten. Frage 4: Wie viele FÖJ-Einsatzstellen würden nach Kenntnis des Senats ohne zusätzliche Unterstützung in Berlin verloren gehen? Antwort zu 4: Dem Senat liegen dazu keine Erkennt- nisse vor; siehe auch Antwort zu 3. Frage 5: Welche konkreten Schritte hat der Senat un- ternommen bzw. plant der Senat, um die FÖJ-Einsatz- stellen und FÖJ-Träger zu unterstützen? Antwort zu 5: Zurzeit erfolgt eine durchschnittliche Kostenbeteiligung der Einsatzstellen in Höhe von rund 9 Prozent pro Projektjahr. Mit der ab dem Projektjahr 2015/2016 neu eingeführten differenzierten Kostenbetei- ligungspauschale soll einerseits dem geforderten Anteil der Eigenbeteiligung von 10 Prozent Rechnung getragen werden und andererseits eine gerechtere Kostenverteilung erreicht werden. Die Durchführung des FÖJ im Projektjahr 2015/2016 ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht gefährdet. Frage 6: Welche Ausgaben wären jährlich zu erwar- ten, wenn das Land Berlin die erforderlichen zusätzlichen Mittel bereitstellen würde? Antwort zu 6: Ob und in welcher Höhe das Land Ber- lin zusätzliche Mittel bereitstellen müsste, kann zum heutigen Zeitpunkt nicht angegeben werden (siehe auch Antwort zu 3). Von Seiten der FÖJ-Bewilligungsstelle wird davon ausgegangen, dass keine zusätzlichen Mittel benötigt werden. Berlin, den 08. April 2015 In Vertretung Christian Gaebler ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Apr. 2015)