Drucksache 17 / 15 917 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Klaus Lederer (LINKE) vom 27. März 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. März 2015) und Antwort Wie entwickeln sich Stellensituation und Personalbelastung in der Jugendstrafanstalt? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche konzeptionellen und organisatorischen Ver- änderungen sind der JSA Berlin in Bezug auf die Betreu- ung der Wohngruppen geplant und/oder schon umgesetzt und inwieweit sind die Vorgaben des Berliner Jugend- strafvollzugsgesetzes und des Untersuchungshaftvoll- zugsgesetzes dabei tangiert bzw. berücksichtigt? Zu 1.: Die Betreuung der Jugendstrafgefangenen rich- tet sich grundsätzlich an den festgestellten Förder- und Erziehungsbedarfen aus. Konzeptionelle und organisatori- sche Veränderungen orientieren sich damit an der jeweili- gen Gefangenenklientel, unterliegen einer ständigen Be- trachtung und berücksichtigten die vom Landesgesetzge- ber gemachten gesetzlichen Vorgaben. 2. Wie lang sind die Aufschlusszeiten für die Inhaf- tierten aktuell an den sieben Wochentagen in den unter- schiedlichen Unterbringungsbereichen? Sind diesbezüg- lich Veränderungen geplant und wenn ja, welche? Zu 2.: An Arbeitstagen sind die regulären Aufschluss- zeiten innerhalb einer Rahmenzeit zwischen 15:00 Uhr und 21:45 Uhr unterschiedlich festgelegt. Neben der Ar- beits- und Schulzeit sollen regelhaft Freizeitaufschlüsse zwischen 1,5 und 6 Stunden täglich gewährt werden. An Wochenenden und Feiertagen erweitern sich diese Rah- menzeiten grundsätzlich von 6.10 Uhr bis 21.45 Uhr. Die Aufschlusszeiten sind in der Jugendstrafanstalt (JSA) Berlin relativ kleinteilig geregelt und abhängig von der Konzeption der jeweiligen Unterbringungsbereiche und der dort aufgeführten (meist) 3 Stufen. Diese hausspezifi- schen Konzeptionen berücksichtigen die Motivation der Gefangenen an der Mitwirkung zur Erreichung des Voll- zugsziels und das sonstige Vollzugsverhalten der Jugend- lichen und Heranwachsenden. So kann es z. B. auf der höchsten (Vergünstigungs-)Stufe des Drogenfachbereichs verantwortet werden, besonders vereinbarungsfähigen Gefangenen einer Wohngruppe durchgehend, also 24 Stunden, Aufschluss zu gewähren. Es ist künftig beabsichtigt, den Freizeitaufschluss an Wochenenden und an Feiertagen in einer Rahmenzeit von 8 Stunden zu ermöglichen. 3. Welche Überlegungen gibt es zur Umgestaltung der Arbeitsabläufe an Wochenenden und Feiertagen und welche Auswirkungen auf die Dienstzeiten der Bedienste- ten im Allgemeinen Vollzugsdienst ergeben sich daraus gegebenenfalls? 4. Inwieweit entspricht der „lange Riegel“ am Wochenende und an den Feiertagen, also der Einschluss von 18.00 Uhr bis 10.00 Uhr am Folgetag, dem Auftrag des Jugendstrafvollzugsgesetzes, einen strukturierten betreu- ten Tagesablauf für Jugendliche oder Heranwachsende zu gewährleisten? 5. Wie soll gegebenenfalls in den unterschiedlichen Unterbringungsbereichen der Tagesablauf an die verän- derten Aufschlusszeiten angepasst werden und wie ist die Planung und Durchführung der Einzel- und Gruppenfrei- stunden sichergestellt? Zu 3. bis 5.: Zur Beantwortung wird auf die Antwort zu Frage 1. der Schriftlichen Anfrage Nr. 17/15768 vom 11. März 2015 über die Zukunft der JSA Berlin: „Langer Riegel“ statt Resozialisierung? verwiesen. 6. Wir dadurch Personal eingespart? Wenn ja, wieviel und aus welcher Besoldungsgruppe? Zu 6.: Die Berechnung des Stellenbedarfs im Zuge der Vorbereitung zur Dienstkräfteanmeldung 2016/2017 ergibt unter Berücksichtigung der beabsichtigten geänder- ten Aufschlusszeiten einen Stellenminderbedarf von 11 im Vergleich zur Berechnung ohne diese Maßnahme. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 917 2 7. Ist zu erwarten, dass die Beschäftigtenvertretungen den neuen Gestaltungs-, Organisations- und Dienstzeit- modellen zustimmen werden? Zu 7.: Das entsprechende Verfahren ist noch nicht ab- geschlossen. Insoweit bleibt das Ergebnis abzuwarten. 8. Inwieweit ist die Stellenminderung für die Jahre 2016/17 in der Dienstkräfteanmeldung bereits berücksich- tigt? Zu 8.: Der oben in Frage 6 berichtete Stellenminder- bedarf von 11 ist in die Anmeldung zur Dienstkräftean- meldung 2016/2017 voll eingeflossen. 9. Sind außer im Allgemeinen Vollzugsdienst weitere Stelleneinsparungen in den Fachdiensten geplant? Zu 9.: Die Organisationsbetrachtung hat für die Haus- haltsjahre 2016/2017 im Vergleich zum Haushaltsjahr 2015 einen weiteren Stellenminderbedarf im Sozialdienst einschließlich des psychologischen Dienstes von 9,5 Stel- len, im Werkdienst von 2 Stellen und für Lehrerinnen und Lehrer von 1 Stelle ergeben. Einige dieser Minderbedarfe resultieren aus Bereinigungen der Laufbahnzugehörigkeit, so dass die Stellen jetzt dem Verwaltungsdienst als origi- näre Aufgaben dieser Fachrichtung zugeordnet sein wer- den. 10. Wie ist der Stand der Besetzung auf der Leitungs- ebene der Jugendstrafanstalt Berlin (VL und LS)? Warum wurde die Stelle Vollzugsleiter/in, BesGr. A 15, seit April 2014 nicht nachbesetzt? Zu 10.: Im Leitungsbereich der JSA ist die Stelle der Vollzugsleitung aufgrund Pensionierung seit Mai 2014 unbesetzt. Ein Nachbesetzungsverfahren ist initiiert, konnte jedoch noch nicht abgeschlossen werden. Soweit krankheitsbedingte Ausfälle im Servicebereich zu ver- zeichnen sind, sind intern Aufgaben verlagert und Vertre- tungen geregelt worden. 11. Wie ist die Entwicklung des Krankenstands bei den Bediensteten der JSA Berlin seit 2009 bis heute im Vergleich zu den Jugendstrafanstalten der anderen Bun- desländer? Zu 11.: Die Gesundheitsquote der JSA Berlin seit 2009 stellt sich wie folgt dar: Gesundheitsquote der JSA von 2009 bis 2014 2009 2010 2011 2012 2013 2014 % % % % % % 89,0 88,0 88,8 87,5 87,4 83,3 Daten zu den Gesundheitsquoten speziell der Jugend- strafanstalten anderer Bundesländer liegen hier nicht vor. In den bundesweiten statistischen Erfassungen wird keine Differenzierung nach Art der Vollzugsform vorgenom- men. Berlin, den 09. April 2015 Thomas Heilmann Senator für Justiz und Verbraucherschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Apr. 2015)