Drucksache 17 / 15 926 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Benedikt Lux (GRÜNE) vom 30. März 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. März 2015) und Antwort Ausbildung bei der Berliner Feuerwehr Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele BewerberInnen auf die Ausbildungs- zweige „112-Direkt“ und „112-Classic“ gab es jeweils in den Jahren 2013 und 2014 und wie viele Auszubildende haben jeweils in den beiden Ausbildungszweigen der Berliner Feuerwehr in diesen Jahren ihre Ausbildung begonnen? Zu 1.: 112 Classic Bewerbungseingänge in Schriftform Einstellungen 112 Classic Zusätzlich aus "112 Direkt" übernommen Gesamteinstel- lungen 01.03.2013 449 57 9 66 01.09.2013 466 33 0 33 2013 915 90 9 99 01.03.2014 446 42 5 47 01.09.2014 578 45 1 46 2014 1024 87 6 93 112 Direkt Bewerbungseingänge in Schriftform Einstellungen 112 Direkt Gesamteinstel- lung 2013 226 12 12 2014 233 9 9 Bei dem Einstellungstermin für Brandmeisteranwärte- rinnen und Brandmeisteranwärter im März eines jeden Jahres gehen die Nachwuchskräfte aus der ersten Stufe der Stufenausbildung „112 Direkt“ in den feuerwehrtechnischen Vorbereitungsdienst über. Die entsprechende Anzahl der Nachwuchskräfte wird deshalb bei der Ge- samtzahl berücksichtigt. 2. Wie viele Stellen als BrandmeisteranwärterInnen hätten in den beiden Jahren 2013 und 2014 besetzt wer- den sollen? Falls diese Zahl nicht erreicht werden konnte: wie erklärt der Senat dies? Zu 2.: Jährlich stehen insgesamt 120 Plätze für Brandmeisteranwärterinnen und Brandmeisteranwärter zur Verfügung. Im Jahr 2013 konnten davon 99 mit Nachwuchskräften besetzt werden, im Jahr 2014 lediglich 93. Die angestrebten Einstellungszahlen wurden nur zum Teil erreicht, weil die Bewerbungszahlen zurückgegangen sind. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 926 2 3. Ist für das Jahr 2014 die anvisierte Zahl von 15 Nachwuchskräften im Ausbildungsgang „112 Direkt“ erreicht worden? Zu 3.: Nein. Insgesamt konnten neun Ausbildungs- plätze besetzt werden. 4. Wie viele AnwärterInnenstellen im mittleren feu- erwehrtechnischen Dienst bei der Berliner Feuerwehr sind voraussichtlich jeweils in den Jahren 2015 – 2020 zu besetzen? Wie viele Bewerbungen für Ausbildungsplätze sind erfahrungsgemäß bei einer Einstellungsquote von 5% (bezogen auf die Gesamtbewerberzahl) zur Besetzung notwendig? Zu 4.: Orientiert an den zur Verfügung stehenden Ausbildungsmöglichkeiten der vergangenen Jahre und den zu erwartenden Abgangszahlen ist davon auszugehen, dass auch in den Jahren 2015 bis 2020 jährlich 120 Plätze mit Nachwuchskräften für den mittleren feuerwehrtechni- schen Dienst haushaltstechnisch untersetzt werden kön- nen. Bei einer Einstellungsquote von nur fünf Prozent sind für jeden Einstellungstermin 1200 Bewerbungen notwen- dig. Die aktuell niedrige Einstellungsquote von unter zehn Prozent ist angesichts sinkender Bewerbungszahlen nicht mehr zeitgemäß. Das Auswahlverfahren der Berliner Feuerwehr wird derzeit angepasst, wobei jedoch nach wie vor im Vordergrund steht, dass die Nachwuchskräfte uneingeschränkt für die Laufbahn geeignet sein müssen. 5. Ist sichergestellt, dass die Auszubildenden in der Stufenausbildung „112 Direkt“ für den nächsten Einstellungstermin im September ihre Ausbildung durchgängig im Beamtenverhältnis auf Widerruf absolvieren können? Wenn nein, welche Rechtsänderungen sind dafür noch erforderlich und wann wird der Senat entsprechende Vor- lagen vorlegen? Zu 5.: Als nächster Schritt zur konzeptionellen Ver- besserung des Zugangsweges „112 Direkt“ ist geplant, dass auch die „Handwerklich-technische Grundqualifizierung “ (erste Stufe) wie der sich anschließende feuerwehrtechnische Vorbereitungsdienst (zweite Stufe) im Beam- tenverhältnis auf Widerruf mit Anspruch auf Anwärterbe- zügen abgeleistet werden soll. Dies wäre ein in Deutsch- land bisher einmaliges Ausbildungsmodell, mit dem Schulabgängerinnen und Schulabgänger direkt angespro- chen werden können. Dieses Vorhaben kann nach Inkraft- treten der Neufassung der Verordnung über die Laufbah- nen der Beamtinnen und Beamten des feuerwehrtechni- schen Dienstes (FwLVO) vom 20. November 2012 (GVBl. S. 407) umgesetzt werden. Eine Realisierung noch in diesem Jahr wird angestrebt. Nach dem erfolgreichen Abschluss des Projekts „Einsatz Berlin“ wurden die Bedingungen für die Nachwuchskräfte in der Stufenausbildung mehrfach verbessert. Ins- besondere durch den Erlass der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in der ersten Stufe der Stufen- ausbildung für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst – Handwerklich-technische Grundqualifizierung (APOHTG ) vom 10. September 2014 (GVBl. S. 337) konnte die erste Stufe als öffentlich-rechtliche Ausbildung gestal- tet und eine Ausbildungsvergütung in üblicher Höhe ein- geführt werden. 6. Wann ist mit der Vorlage für die Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen für den Ausbildungszweig „112 Medic“ zur Ausbildung von NotfallsanitäterInnen zu rechnen? Zu 6.: Mit der Neufassung der FwLVO soll ein neuer Zugangsweg zu dem mittleren feuerwehrtechnischen Dienst im Beamtenverhältnis auf Widerruf geschaffen werden, der sich an Schulabgängerinnen und Schulabgän- ger richtet und die vollständige, dreijährige Ausbildung zur Notfallsanitäterin oder zum Notfallsanitäter enthält („112 Medic“). Die Ausbildung zur Notfallsanitäterin oder zum Notfallsanitäter wird sich nach der bundesein- heitlichen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter (NotSan-APrV) vom 16. Dezember 2013 (BGBl. I S. 4280) richten. Zur Regelung des geplanten Vorbereitungsdienstes ist eine Änderung der Verordnung über die Ausbildung und die Prüfung für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst (APOmDFw) vom 5. Juni 2009 (GVBl. S. 283) in der Fassung der Änderungsverordnung vom 1. Juli 2010 (GVBl. S. 402) erforderlich. Diese Verordnung soll zeit- nah mit der Neufassung der Feuerwehr- Laufbahnverordnung in Kraft treten. 7. In welche Gehaltsgruppe sollen fertig ausgebildete NotfallsanitäterInnen zukünftig eingruppiert werden? Zu 7.: Die von Notfallsanitäterinnen und Notfallsani- tätern zukünftig auszuübenden Tätigkeiten wurden bisher keiner Entgeltgruppe des Tarifvertrages für den Öffentli- chen Dienst der Länder (TV-L) zugeordnet. 8. Wann ist mit der Vorlage der Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen zur Umsetzung der verkürzten Dauer des Vorbereitungsdienst („112 Classic“) zu rechnen ? Wie ist der Stand des Verfahrens? Zu 8.: Um die Attraktivität des Vorbereitungsdienstes für Nachwuchskräfte, die bereits über eine abgeschlosse- ne Berufsausbildung verfügen, zu steigern, wird aktuell geplant, mit der oben erwähnten Neufassung der FwLVO die Dauer von zwei Jahren auf eineinhalb Jahre zu ver- kürzen. Die Vorbereitungen für den Erlass der neuen FwLVO befinden sich in einem frühen Stadium. Derzeit laufen die ersten Abstimmungen mit der Berliner Feuer- wehr. Im zeitlichen Zusammenhang mit der Beteiligung der Spitzenorganisationen nach § 83 Landesbeamtenge- setz wird auch das Abgeordnetenhaus von Berlin über den Referentenentwurf der neuen Feuerwehr- Laufbahnverordnung unterrichtet. Ein konkreter Termin Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 926 3 dafür kann angesichts des frühen Entwurfsstadiums noch nicht genannt werden, voraussichtlich aber noch in die- sem Jahr. Erst danach kann der Referentenentwurf zur Änderung der Verordnung über die Ausbildung und die Prüfung für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst (APOmDFw) vorgelegt werden. 9. Welche Einsparungen ergeben sich durch diese Verkürzung und um welchen Betrag wird sich die Höhe der Anwärterbezüge durch die Verkürzung erhöhen? Zu 9.: Weder die zukünftig möglichen Einsparungen noch die anzustrebende Höhe der Anwärterbezüge lassen sich derzeit beziffern. Einsparungen sind nicht der Anlass für die Verkürzung des Vorbereitungsdienstes, sondern die Steigerung der Attraktivität für junge Menschen, die bereits über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfü- gen. Eine Erhöhung der Anwärterbezüge könnte hierzu einen weiteren Beitrag leisten. 10. Welche Maßnahmen hat der Senat ergriffen, um die Zusammenarbeit mit den Jobcentern zu verstärken mit dem Ziel weitere BewerberInnen für die Berliner Feuer- wehr zu gewinnen? Ist es gelungen, den Wegfall der Zu- sammenarbeit mit dem Berufsberatungsdienst der Bun- deswehr im Zuge der Umorganisation der Bundeswehr zu kompensieren? (vgl. InnSichO 17/34 S. 9) Zu 10.: Das Bewerbungsbüro der Berliner Feuerwehr hat einen guten und regelmäßigen Kontakt zu den Berufsinformationszentren Neukölln und Charlottenburg. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bewerbungsbü- ros führen dort auch in regelmäßigen Abständen Informa- tionsveranstaltungen durch. Einmal jährlich wird in Zusammenarbeit mit der Bun- deswehr bei der Berliner Feuerwehr ein eigener Informa- tionstag durchgeführt. Dabei werden Soldatinnen und Soldaten über ihre Berufs- und Karrieremöglichkeiten bei der Berliner Feuerwehr informiert. Zudem nehmen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bewerbungsbüros an durch die Bundeswehr organisierten Berufsmessen teil. Die Bewerbungszahlen von Soldatinnen und Soldaten sind weiterhin erfreulich hoch. Dazu trägt bei, dass in Berlin bereits eine vierjährige Dienstzeit bei der Bundes- wehr als gleichwertiger beruflicher Bildungsstand wie eine abgeschlossene Berufsausbildung anerkannt wird. Berlin, den 9. April 2015 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Apr. 2015)