Drucksache 17 / 15 932 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Sabine Bangert (GRÜNE) vom 31. März 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. April 2015) und Antwort Zur Nutzung von EU Mitteln für Kultur in Berlin Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Mittel standen in der Förderperiode 2007- 2013 (inklusive „n+2“-Regelung) aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) für die Förderung von Kultur und für die Vernetzung und Unterstützung von KünstlerInnen in Berlin zur Verfügung und unter welchen Kapiteln des Landeshaushalts waren diese veranschlagt? a) Auf welche Programme und Fördervorhaben entfie- len diese Mittel, mit der Bitte um kurze Beschreibung des Programmzwecks bzw. der Ziele (bitte mit Angabe der jeweiligen Projektlaufzeit)? Zu 1.: Die für den genannten Zweck zur Verfügung stehenden Mittel sind im Haushaltsplan des Landes Berlin im Kapitel 0310 bei den Titeln 68692 und 68697 nachge- wiesen. Die jeweiligen Erläuterungen geben Auskunft über die verschiedenen Programme und die insgesamt zur Verfügung stehenden Mittel. Alle Programme laufen bis zum 31.12.2015. 2. Wer erhielt die unter 1. genannten Mittel in wel- chem Umfang (inklusive „n+2“-Regelung), welche KoFinanzierungsmittel wurden gebraucht und woher erhiel- ten die Begünstigten die Ko-Finanzierung (mit der Bitte um Nennung der Landesmittel und/oder der Quelle der jeweiligen Drittmittel)? a) Welcher Teil der unter 1. genannten Mittel ist bis heute nicht verausgabt worden und werden nicht veraus- gabte Mittel noch abfließen und wenn ja, wie und an wen? Zu 2.: Über die Verwendung der Mittel aus dem Eu- ropäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und dem Europäischen Sozialfonds (ESF) geben die jeweili- gen Begünstigtenverzeichnisse Auskunft, die entspre- chend den EU-Regularien von der Verwaltungsbehörde geführt werden. Die Kofinanzierung zu den EFRE-/ESF- Mitteln wurde aus verschiedenen Quellen erbracht. Neben Eigenmitteln der Begünstigten, Anteilen der institutionel- len Förderung sowie Entgelten von Teilnehmenden (im ESF) trugen insbesondere Mittel der Stiftung Deutsche Klassenlotterie Berlin sowie des Bundes zur Kofinanzie- rung bei. In wenigen Fällen wurde die Kofinanzierung direkt aus Landesmitteln erbracht, wie in den Erläuterun- gen im Haushaltsplan von Berlin bei Kapitel 0310 Titel 68692 bzw. Titel 68697 ausgewiesen. Die zur Verfügung stehenden Mittel sind vollständig gebunden, nach aktuel- lem Stand ist von der vollständigen Verausgabung und Abrechnung auszugehen. 3. Wie bewertet der Senat diese Zahlen und welche Schlussfolgerungen zieht er daraus? Zu 3.: Der Senat bewertet die voraussichtlich voll- ständige Nutzung der Mittel, vor allem aber die erzielten Ergebnisse der Förderung, positiv. Er zieht daraus insbe- sondere zwei Schlussfolgerungen: Zum einen sollen vier der in der Förderperiode 2007 – 2013 gestarteten Förderprogramme im EFRE und ESF fortgesetzt werden:  Die EFRE-Förderung der bibliothekarischen In- formationsversorgung in Stadtquartieren mit Ent- wicklungsproblemen im Programm „Bibliotheken im Stadtteil – BIST“.  Die EFRE-Förderung der Vernetzung von Kreativen und Künstlern, der Unterstützung von neuen Kulturangeboten, des Marketing und der Marken- bildung im Kulturbereich im Programm „Stärkung des Innovationspotentials in der Kultur – INP“.  Die ESF-Förderung der nichtfachlichen berufsbezogenen Qualifizierung im Programm „Qualifizierung Kulturwirtschaft - KuWiQ“.  Die ESF-Förderung für die berufliche Orientierung von jungen Menschen in den Künsten und Krea- tivberufen im Programm „Jugend-FreiwilligKultur – JFK“ (bislang „Lernort Kultur – LOK“) Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 932 2 Darüber hinaus hat der Senat entschieden, im Rahmen des „Berliner Programms für nachhaltige Entwicklung – BENE“ unter Federführung der zuständigen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (SenStadtUm) insgesamt 20 Mio. € für die energetische Optimierung von Kulturliegenschaften zur Verfügung zu stellen, um auch in diesem Bereich die CO2-Emissionen zu verrin- gern. 4. Welche Mittel stehen in der Förderperiode 2014- 2020 aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwick- lung (EFRE) und aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) für die Förderung von Kultur und für die Vernet- zung und Unterstützung von KünstlerInnen in Berlin zur Verfügung und unter welchen Kapiteln des Landeshaus- halts sind bzw. werden diese veranschlagt? a) Auf welche Programme und Fördervorhaben entfal- len diese Mittel, mit der Bitte um kurze Beschreibung des Programmzwecks bzw. der Ziele? b) Welche Ko-Finanzierungsmittel werden für die Förderung gebraucht und welcher Anteil der benötig-ten Ko-Finanzierungsmittel ist im Landeshaushalt 2014/2015 oder wird im Landeshaushalt 2016/2017 eingestellt? c) Welche der unter a) genannten Programme und Fördervorhaben starten noch im Jahr 2015 in welchem Umfang und welche sind für den Senatsentwurf des Haushalts 2016/2017 in welchem Umfang geplant, und wer setzt diese um? Zu 4.: Für die Förderung von Kultur – jedoch nicht primär die Vermehrung der künstlerischen Produktion – und für die Vernetzung und Unterstützung von Künstle- rinnen, Künstlern sowie Kulturangeboten in Berlin stehen in der Förderperiode 2014 – 2020 aus dem EFRE und dem ESF insgesamt folgende Mittel zur Verfügung: Stärkung des Innovationspotentials in der Kultur – INP II 10,65 Mio. € Bibliotheken im Stadtteil – BIST II 4,00 Mio. € Berliner Programm für nachhaltige Entwicklung – BENE* 20,00 Mio. € Qualifizierung Kulturwirtschaft - KuWiQ 3,28 Mio. € Jugend-Freiwillig-Kultur – JFK** 3,50 Mio. € * zweckgebundener Teilbetrag des Gesamtprogramms ** davon rd. 1 Mio. € für die Förderung des Freiwilligen Sozialen Jahrs in Jugendorganisationen durch die für Bildung zustän- dige Verwaltung Der Programmzweck wird bereits in der Antwort zu 3. beschrieben. Kofinanzierungsmittel werden im Grundsatz mindes- tens in Höhe der zur Verfügung stehenden ESF- und EF- RE-Mittel benötigt, wobei auch in der Förderperiode 2014 – 2020 das Gros dieser Mittel nicht oder nicht direkt aus dem Landeshaushalt aufgebracht werden soll. Alle Programme starten noch im Jahre 2015 und wer- den durch die Senatskanzlei – Kulturelle Angelegenheiten umgesetzt. Im Bereich der Mittel für energetische Opti- mierungen im Kulturbereich liegt die Federführung bei SenStadtUm. Im Bereich des ESF ist der Start abhängig von der Bestellung der im Operationellen Programm des ESF vorgesehenen zentralen Fördereinrichtung, die vor allem die Bescheiderteilung, Projektbegleitung und Kon- trollaufgaben übernimmt. Über den Entwurf des Doppelhaushaltsplans 2016/17 wird der Senat erst im weiteren Jahresverlauf entscheiden. 5. Wie bewertet der Senat die Veränderungen im Operationellen Programm zwischen der Förderperiode 2007-2013 und 2014-2020 für die Berliner KünstlerInnen und Kulturakteure und welche Schlussfolgerungen und Umschichtungen ergeben sich daraus? Zu 5.: Insgesamt waren erhebliche Veränderungen beim Einsatz von EFRE- und ESF-Mitteln in Berlin und auch im Bereich von Kultur und Kreativität abzusehen, da  die Fonds auf die neue Strategie Europa 2020 ausgerichtet wurden,  sich die insgesamt für Berlin zur Verfügung stehenden Mittel erheblich verringerten,  von der Europäischen Union (EU) bestimmte Förderschwerpunkte gesetzt wurden (z.B. CO2- Minderung oder Innovation) und  insbesondere eine stärkere Konzentration des Mitteleinsatzes gefordert war. Vor diesem Hintergrund wertet der Senat das obige Ergebnis seiner Verhandlungen mit der Europäischen Kommission als Erfolg. Hingegen war die Fortsetzung des Kulturinvestitionsprogramms (KIP) zur Erschließung kulturtouristischer Potentiale des Kulturerbes in Museen, Gedenkstätten und Theatern nicht erreichbar. Hier, wie auch bei den ursprünglich geplanten Maßnahmen im Bereich der digitalen Herausforderungen für den Kultur- bereich, standen die neuen Vorgaben für die Struk- turfonds einer Förderung entgegen. 6. Wie konnten Berliner Kulturakteure und Künstle- rInnen in der Förderperiode 2007-2013 EU-Mittel für die Sanierung und Bereithaltung von Arbeits-, Ausstellungs- und Aufführungsräumen nutzen (mit der Bitte um Dar- stellung des jeweiligen Förderprogramms, der notwendi- gen Ko-Finanzierungsmittel und des tatsächlichen Mittel- abflusses bzw. der Begünstigten aus dem Kulturbereich)? a) Wie wird es sich hiermit in der Förderperiode 2014- 2020 verhalten? b) Wie bewertet der Senat diese Zahlen? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 932 3 Zu 6.: Für den genannten Zweck war ein Einsatz von EU-Mitteln in der Förderperiode 2007-2013 nicht mög- lich. Daran wird sich auch in der Förderperiode 2014 – 2020 nichts ändern. Da die detaillierten und im Vergleich weitaus engeren Vorgaben der europäischen Ebene in den neuen EU-Verordnungen eine Einpassung in die neuen Operationellen Programme Berlins für den ESF und den EFRE nicht ermöglichten, werden für diesen Zweck – wie für viele andere Zwecke auch – keine Mittel aus den EUStrukturfonds verwendet werden können. 7. Mit welchen EU- und Landesmitteln wird der „Kulturförderpunkt Berlin“ seit wann gefördert und welche Mittel stehen dafür in der Förderperiode 2014-2020 zur Verfügung? Zu 7.: Der „Kulturförderpunkt Berlin“, der Künstlerinnen und Künstler und Kreative bei der Einwerbung von Drittmitteln berät, ist ein Vorhaben der Kulturprojekte Berlin GmbH, das mit 227.500 € aus EFRE-Mitteln des Programm „Stärkung des Innovationspotentials in der Kultur – INP“ unterstützt wird. Die Projektlaufzeit umfasst den Zeitraum vom 01.10.2012 bis 31.12.2015. Die Leistungen des Projektes sind grundsätzlich auch im Pro- gramm INP II ab 2016 förderfähig, eine Mittelreservie- rung besteht jedoch nicht. 8. Welche Berliner Kultur- und kulturelle Bildungs- Projekte und -Akteure wurden seit 2011 bis 31.3.2015 mit Mitteln aus EU-Aktionsprogrammen gefördert und wie erhielten diese in der Antragsstellung und bei der Erbrin- gung der Ko-Finanzierung Unterstützung von der Berliner Landesebene (Bitte mit Nennung der Programme, der Fördersumme und der Quelle der jeweiligen Ko- Finanzierung)? a) Wie bewertet der Senat die Aktionsprogramme Erasmus+, das Teilprogramm Kultur des Programms Kreatives Europa, das Programm Europa für Bürgerinnen und Bürger und das Programm für Beschäftigung und soziale Innovation in seiner Anwendbarkeit für die Berli- ner Kulturakteure und KünstlerInnen? b) Mit welchen Strukturmaßnahmen und Finanzie- rungsmitteln wird der Senat die Berliner Kulturakteure und KünstlerInnen in den Haushaltsjahren 2016/2017 in der Antragsstellung und Projektumsetzung mit EU- Aktionsprogrammen unterstützen? Zu 8.: Dem Senat liegen keine Angaben darüber vor, welche Berliner Projekte im genannten Zeitraum aus den direkt in Brüssel verwalteten EU-Aktionsprogrammen in welcher Höhe gefördert wurden. Über die geförderten Projekte berichtet die Europäische Kommission auf ihren Webseiten, ohne dass daraus die direkt nach Berlin gelei- teten Fördermittel ersichtlich wären, da zumeist Konsorti- en als Antragstellerinnen und Antragsteller auftreten. Eine Bewertung der genannten EU-Aktionspro- gramme ist insbesondere zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich, da noch keine Erfahrungen mit den erst im Lau- fe des Jahres 2014 gestarteten Programmen vorliegen. Da der Senat keine systematische Kenntnis über die direkt in Brüssel erfolgende Antragstellung hat, ist auch eine Aus- sage über die Handhabbarkeit der Programme nicht mög- lich. Da jedoch von Praktikerinnen und Praktikern immer wieder berichtet wird, dass an eine erfolgreiche Antrag- stellung auf Mittel der EU-Aktionsprogramme hohe An- sprüche geknüpft werden, hat der Senat mit der Förderung des Kulturförderpunktes eine Unterstützungsstruktur - gerade auch für die freie Szene - geschaffen, die grund- sätzlich auch nach 2015 gefördert werden kann. Berlin, den 09. April 2015 Der Regierende Bürgermeister In Vertretung Björn Böhning Chef der Senatskanzlei (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Apr. 2015)