Drucksache 17 / 15 934 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Klaus Lederer (LINKE) vom 01. April 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. April 2015) und Antwort Keine Zeit für die Familie? – Reduzierte Besuchszeiten in der Justizvollzugsanstalt Tegel Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Schriftliche Anfrage bezieht sich auf Veränderungen der Besuchsmodalitäten in der Justiz- vollzugsanstalt (JVA) Tegel, die ausschließlich die in den Teilanstalten II, V und VI untergebrachten Gefangenen betreffen. Die Insassen der Sozialtherapeutischen Anstalt und der Einrichtung für den Vollzug der Sicherungsver- wahrung sind von den Maßnahmen nicht betroffen. 1. Trifft es zu, dass bereits mit Wirkung vom 01.04.2015 die Besuchszeiten in der JVA Tegel erneut deutlich verringert werden sollen? Wenn ja: Aus welchem Grund erfolgt diese weitere Einschränkung? Zu 1.: Den Gefangenen werden - bis heute unverän- dert seit dem Jahr 2005 - monatlich zwei halbstündige Besuchszeiten angeboten, die dem gesetzlichen Min- destanspruch nach § 24 Abs. 1 Strafvollzugsgesetz (StVollzG) entsprechen. Ebenfalls seit dem Jahr 2005 - bis heute unverändert - dürfen Gefangene darüber hinaus monatlich zwei weitere halbstündige Besuchszeiten erhal- ten, sofern die personellen und räumlichen Kapazitäten der Anstalt dies erlauben. Über den gesetzlichen An- spruch hinaus werden für ausgewählte Gefangene Lang- zeitsprechstunden vorgesehen, die - auch unverändert seit dem Jahr 2005 - möglichst einmal monatlich angeboten werden. Tatsächlich beansprucht nur ein kleiner Teil der Gefangenen alle vier möglichen Besuche, ein weiterer Teil nimmt gar keine Besuche in Anspruch. Im Laufe der Zeit sind die Öffnungszeiten des Sprech- zentrums, in dem die Besuche für die Gefangenen der Teilanstalten II, V und VI durchgeführt werden, mehrfach verändert worden (Verlauf und Auswirkungen auf die einzelnen Besuchsformen sind den Übersichten in der Antwort auf die Frage 4. zu entnehmen). Zuletzt ist seit dem 01.04.2015 die Möglichkeit entfallen, mittwochs Besuch zu empfangen. Langzeitsprechstunden werden seit dem 01.04.2015 nachfragebedingt nicht mehr am Don- nerstag angeboten. Der Grund für diese Maßnahmen liegt im Rückgang der Gefangenenzahl in der JVA Tegel. Vor allem infolge der Schließung der Teilanstalten I und III ging die Bele- gungsfähigkeit der JVA Tegel von 1.571 Haftplätzen im Jahr 2005 auf heute 935 Haftplätze zurück. Mit dem Be- legungsrückgang ist auch die absolute Anzahl der Besu- che gesunken und es wurde erforderlich, die im Sprech- zentrum und am Besuchereingang eingesetzten Personal- ressourcen dem tatsächlichen Bedarf anzupassen, um weiterhin einen effizienten Personaleinsatz zu gewährleis- ten. Diese Maßnahmen sind jedoch stets in Abhängigkeit zur Nachfrage nach Besuchszeiten getroffen worden. Untersuchungen ergaben insoweit, dass sich die Nachfra- ge nach Besuchszeiten sehr unterschiedlich auf die Wo- chentage und Tageszeiten verteilte. An offenbar unattrak- tiven Besuchszeiten am frühen Donnerstagmorgen und - vormittag wurden demnach kaum Besuche durchgeführt. Daher sind die Öffnungszeiten des Sprechzentrums nun- mehr vorwiegend auf den Nachmittag gelegt und in die Abendstunden hinein verlängert worden. Bislang konnten die Gefangenen bei Bedarf stets alle vier Besuche je Monat erhalten, und es ist davon auszu- gehen, dass dies auch in Zukunft so sein wird, weil genü- gend Kapazitäten bereitgestellt sind. Die beantragten Langzeitsprechstunden – dies belegen die Auswertungen für Januar und Februar 2015 – konnten alle durchgeführt werden. Im Ergebnis ist die Wahlmöglichkeit der Wochentage, an denen die Gefangenen Besuch erhalten können, einge- schränkt worden. Besuche müssen deshalb jedoch nicht entfallen; insoweit kommt es auch auf die vorausschauen- de Planung der Gefangenen und Angehörigen an. 2. Zu welchen Zeiten werden welche Formen von Be- suchen (Regel-, Sonder-, Langzeitbesuche etc.) in den verschiedenen Teilanstalten der JVA Tegel künftig noch möglich sein? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 934 2 Zu 2.: Der gesetzliche Mindestanspruch an Besuchen wird immer zu erfüllen sein. Welche zusätzlichen Be- suchsformen in welchem Umfang künftig darüber hinaus noch möglich sein werden, ist vor allem eine Frage der dafür zur Verfügung gestellten Personalressourcen. 3. Wie stellt der Senat sicher, dass auch berufstätigen Angehörigen von Inhaftierten regelmäßige Besuche (auch Langzeitbesuche) möglich sind? Zu 3.: Die Besuche und Langzeitsprechstunden wer- den heute an Wochenenden (vor- und nachmittags) sowie Montag/Dienstag (nachmittags und abends) angeboten - Langzeitsprechstunden zusätzlich auch mittwochs - und können insbesondere von berufstätigen Angehörigen gut wahrgenommen werden. 4. Welche Änderungen wurden an den Besuchszeiten in der JVA Tegel seit 2005 vorgenommen (bitte auf- schlüsseln nach Zeitpunkt, Art und Umfang der Verände- rung, nach den jeweils betroffenen Teilanstalten und Besuchsarten)? Zu 4.: Die Änderungen bei den Besuchen sind den nachfolgenden Tabellen zu entnehmen: Zeitraum Anzahl/ Dauer der Besuchszeit Öffnungszeiten des Sprechzentrums Öffnungszeiten des Sprechzentrums in Stunden pro Woche/4 Wochen Jahr 2005 bis Jahr 2010 4 x 30 Min. Mo, Di: 12:00 – 20:00 Uhr Mi: 10:00 – 18:00 Uhr Do: 07:00 – 15:00 Uhr Sa, So: 07:00 – 15:00 Uhr 48 / 192 Januar 2011 bis Mai 2014 4 x 30 Min. Mo, Di: 12:00 – 20:00 Uhr Mi: 10:00 – 18:00 Uhr Do: 07:00 – 15:00 Uhr Sa, So: 09:00 – 15:00 Uhr 44 / 172 Juni 2014 bis März 2015 4 x 30 Min. Mo - Mi: 12:45 – 20:45 Uhr Sa, So*: 08:45 – 16:45 Uhr * nur an 2 Wochenenden im Monat geöffnet 40 /128 seit April 2015 4 x 30 Min. Mo - Di: 12:45 – 20:45 Uhr Sa, So*: 08:45 – 16:45 Uhr * nur an 2 Wochenenden im Monat geöffnet 32 / 96 Langzeitsprechstunden gab es bis zum Jahr 2010 vor- wiegend für Gefangene der Teilanstalt V, in Ausnahme- fällen auch für Gefangene der Teilanstalt VI. Seit dem Jahr 2011 können Gefangene aller Teilanstalten Langzeit- sprechstunden beanspruchen, soweit sie die - seit 2005 unveränderten - Zugangskriterien erfüllen. Zeitraum Dauer je Be- suchszeit Uhrzeit Anzahl pro Woche/4 Wochen Jahr 2005 bis Jahr 2010 5 Std. Mo – Do, Sa: 08:00 – 13:00 Uhr 14:00 – 19:00 Uhr So: 07:15 – 12:15 Uhr 12:30 – 17:30 Uhr 12 / 48 Januar 2011 bis August 2011 3 Std. Mo – Do: 08:00 – 11:00 Uhr 12:00 – 15:00 Uhr 16:00 – 19:00 Uhr Sa, So: 09:30 – 12:30 Uhr 13:30 – 16:30 Uhr 16 / 64 September 2011 bis November 2011 3 Std. Mo, Di: 12:00 – 15:00 Uhr 16:00 – 19:00 Uhr Mi: 10:00 – 13:00 Uhr 14:00 – 17:00 Uhr Do: 07:30 – 10:30 Uhr 10 / 40 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 934 3 Zeitraum Dauer je Be- suchszeit Uhrzeit Anzahl pro Woche/4 Wochen 11:00 – 14:00 Uhr Sa, So: 09:30 – 12:30 Uhr Dezember 2011 bis Mai 2014 3 Std. 15 Min. Mo, Di: 12:00 – 15:15 15:45 – 19:00 Mi: 10:00 – 13:15 13:45 – 17:00 Do: 07:15 – 10:30 11:00 – 14:15 Sa, So: 09:30 – 12:45 10 / 40 Juni 2014 bis März 2014 3 Std. 15 Min. Mo - Fr: 13:00 – 16:15 16:45 – 20:00 Sa, So*: 09:15 – 12:30 13:00 – 16:15 * nur an 2 Wochenenden im Monat geöffnet 14 / 48 seit April 2015 3 Std. 15 Min. Mo - Mi: 13:00 – 16:15 16:45 – 20:00 Sa, So*: 09:15 – 12:30 13:00 – 16:15 * nur an 2 Wochenenden im Monat geöffnet 10 / 32 5. Sind neben der JVA Tegel bereits weitere Einrich- tungen des Justizvollzugs in Berlin aktuell von neuen Einschränkungen der Besuchszeiten betroffen oder sind Reduzierungen von Besuchszeiten geplant? Wenn ja: Auf welche Einrichtungen trifft dies zu, welche Arten von Besuchen sind in welchem Umfang betroffen und welche Ursachen haben die vorgenommenen Änderungen je- weils? Zu 5.: Gegenwärtig sind Veränderungen bei den Be- suchszeiten weiterer Einrichtungen des Justizvollzugs nicht vorgesehen. Allerdings wird auch dieser Bereich weiter unter Berücksichtigung der Optimierung der Aus- lastung der Besuchszentren und eines effektiven Perso- naleinsatzes betrachtet. 6. Wo sieht der Senat die Grenze einer zumutbaren Einschränkung von Besuchszeiten, die unter Resozialisie- rungsaspekten noch als akzeptabel erscheint? Zu 6.: Die Grenze wäre dann erreicht, wenn die im Strafvollzugsgesetz vorgesehenen Besuchszeiten nicht mehr gewährleistet werden könnten. Berlin, den 14. April 2015 In Vertretung Straßmeir Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Apr. 2015)