Drucksache 17 / 15 937 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Gerwald Claus-Brunner (PIRATEN) vom 01. April 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. April 2015) und Antwort Sport- und Pferdewettbüros in Berlin Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Betriebe, welche Sport- und Pferdewet- ten anbieten, gibt es derzeit in Berlin? (Bitte nach Bezirken aufgeschlüsselt) 2. Wie hat sich diese Zahl in den letzten fünf Jahren entwickelt? (Bitte nach Jahren und Bezirken aufgeschlüs- selt) 3. a) An welchen Standorten lässt sich eine Konzent- ration solcher Betriebe feststellen? b) Um wie viele Betriebe handelt es sich dabei je- weils? Zu 1. bis 3.: Dem Senat liegen entsprechende konkrete und aktuelle Erkenntnisse nicht vor; nach früheren Schät- zungen der zuständigen Vollzugsbehörde ist von einer Anzahl der illegalen „Sportwettbüros“ zwischen 240 bis 300 und einer Häufung vor allem in Innenstadtbereichen und sonstigen Quartieren mit besonders spielaffiner Be- völkerungsstruktur auszugehen; daneben sind aktuell 21 Wettannahmestellen von Buchmachern (Pferdewetten) konzessioniert. 4. a) Inwieweit werden Betriebe, welche Sport- und Pferdewetten anbieten, voraussichtlich von dem Berliner Spielhallengesetz betroffen sein? b) Ist es seitens des Senats angedacht, das Berliner Spielhallengesetz auf solche Betriebe auszuweiten oder gar ein eigenes Gesetz mit ähnlichen Regelungen auf den Weg zu bringen? Falls ja, zu wann ist solch ein Vorhaben geplant? Falls nein, warum nicht? Zu 4.: Da es sich bei derartigen Betrieben nicht um „Spielhallen“ handelt, liegt eine entsprechende Betroffenheit nicht vor. Im Hinblick darauf, dass für „Sportwettbüros “ eine umfassende Regulierung im Berliner Ausführungsgesetz zum Glücks-spielstaatsvertrag ((vgl. Gesetz in der Fassung vom 20. Juli 2012; Gesetz- und Verord- nungsblatt für Berlin (GVBl.) S. 238)) existiert und „Pferdewettbüros“ der bundesrechtlichen Regelung durch das Rennwett- und Lotteriegesetz ((vgl. Gesetz in der Fassung Bundesgesetzblatt (BGBl.) III, Nr. 611-14, zu- letzt geändert durch Gesetz vom 29. Juni 2012, BGBl. S. 1424)) unterliegt, beabsichtigt der Senat keine Auswei- tung des Spielhallengesetzes oder eine entsprechende Neuregelung. Berlin, den 13. April 2015 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Apr. 2015)