Drucksache 17 / 15 953 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Danny Freymark (CDU) vom 13. April 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. April 2015) und Antwort Sicherheit im Tierpark und Zoo Berlin Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Fragen betreffen Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Daher hat der Senat die Tierpark Berlin-Friedrichs- felde GmbH und die Zoologischer Garten Berlin AG zusätzlich um Auskunft gebeten. 1. Wie viele Unfälle im Tierpark und im Zoo Berlin sind dem Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheits- schutz und technische Sicherheit insgesamt bekannt? Zu 1.: Dem Landesamt für Arbeitsschutz, Gesund- heitsschutz und technische Sicherheit (LAGetSi) werden zuständigkeitshalber lediglich Informationen zu schweren und tödlichen Arbeitsunfällen übermittelt. In den vergan- genen fünf Jahren sind dem LAGetSi keine schweren und tödlichen Arbeitsunfälle im Tierpark und im Zoo Berlin bekannt geworden. 2. Gab es in der Vergangenheit Übergriffe von Besu- chern, durch die Tiere zu Schaden gekommen sind und wenn ja, wie viele? Zu 2.: Nach Auskunft der Tierpark Berlin-Friedrichs- felde GmbH und der Zoologischer Garten Berlin AG hat es nachweisbar keine Übergriffe gegeben. 3. Wurden in der Vergangenheit Tiere aus dem Tier- park und dem Zoo Berlin gestohlen und wenn ja, wie viele? Zu 3.: Nach Auskunft der Tierpark Berlin-Friedrichs- felde GmbH und der Zoologischer Garten Berlin AG war dies nicht der Fall. 4. Wie lauten die Sicherheitsstandards in Deutschland, nach denen sich der Tierpark und der Zoo Berlin richten müssen? Zu 4.: Der Senat verweist auf die Kleine Anfrage 17/12396, insbesondere auf die Antwort zu Frage 1 zu der Genehmigungspflicht von Zoos nach dem Bundesnatur- schutzgesetz. Zum Schutz der Beschäftigten in Zoos sind das Ar- beitsschutzgesetz und die auf seiner Grundlage erlassenen Arbeitsschutzverordnungen anzuwenden. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat eine Regel (DGUV Regel 114-001 - Haltung von Wildtieren) veröffentlicht, die Maßnahmen zur Ver- hütung von Gefahren für Leben und Gesundheit bei der Arbeit enthält. 5. Welche konkreten Maßnahmen werden prinzipiell angewendet, um Menschen und Tiere gleichermaßen innerhalb der Einrichtungen zu schützen? Zu 5.: Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 4 verwie- sen. 6. Wie wird insbesondere die Sicherheit der Besucher gewährleistet, damit diese nicht zu nah an gefährliche Tiere herankommen können? 7. Wie läuft die Alarmierungskette, wenn es in Tier- park und Zoo zu Gefahrensituationen mit oder für Tiere durch Besucher kommt? Zu 6. und 7.: Hierzu haben die Tierpark Berlin-Fried- richsfelde GmbH und die Zoologischer Garten Berlin AG dem Senat auf seine Bitte um Auskunft keine Angaben gemacht. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 953 2 8. In welchen Abständen ist eine Überprüfung der Si- cherheitsstandards an den Standorten vorgeschrieben? Zu 8.: Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 4 verwie- sen. Die Überprüfung der Einhaltung der Arbeitsschutz- vorschriften erfolgt anlassbezogen durch das LAGetSi. Berlin, den 29. April 2015 In Vertretung Boris Velter Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Apr. 2015)