Drucksache 17 / 15 965 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Philipp Magalski und Andreas Baum (PIRATEN) vom 14. April 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. April 2015) und Antwort Legionellenbefall in Sportanlagen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie häufig finden in welchen Bezirken Messungen in Sportanlagen statt, um diese nach Legionellen zu unter- suchen? a) Wo ist die Häufigkeit der Messungen geregelt? Zu 1.: Die Häufigkeit für die Untersuchung auf Legi- onella spp. regelt § 14 Abs. 3 der Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung – TrinkwV 2001) in Verbindung mit der Anlage 4 Teil II Buchstabe b dieser VO. In der Regel haben diese Untersuchungen jährlich stattzufinden, unter bestimmten definierten Voraussetzungen ist eine Verlängerung der Untersuchungsintervalle auf drei Jahre möglich. 2. In welchen Sportanlagen welcher Bezirke wurde in den Jahren 2011 bis heute ein Legionellenbefall ausge- wiesen? Zu 2.: Lichtenberg: Klützerstrasse 36, Alt- Friedrichsfelde 66, Massower Strasse 39, Sewanstrasse 43, Sewanstrasse 184, Ruschestrasse 90, Sandinostrasse 10. Marzahn-Hellersdorf: 4 Objekte ohne weitere Be- zeichnung. Mitte: 11 Objekte ohne weitere Bezeichnung. Pankow: Hanns-Eisler-Str. 91, Rennbahnstr. 45, Pi- chelswerder Str. 7, Chamissostr. 9-11, Walter-Friedrich- Str. 26, Hansastr. 182/190, Forchheimer Str. 22. Reinickendorf: Scharnweberstr. 49, Finsterwalder Str. 58-62, Elchdamm 171, Göschenstr., Thurgauerstr. 47-55. Treptow-Köpenick: Sportpromenade 3, Friedenstr. 1, Kirschweg 23, Regattastr. 191-231, Fürstenwalder Damm 570, Sterndamm 241. 3. Was wurde bzw. was wird von wem unternom- men, um den Legionellenbefall an der jeweiligen Sportan- lage zu beseitigen? 5. Seit wann war oder ist dieser jeweils wem be- kannt? 6. Wie ist das Berichtswesen nach dem Feststellen eines Legionellenbefalls in Sportanlagen? a) Wer berichtet wann wem? b) Wo ist das Berichtswesen festgelegt? Zu 3., 5., 6., 6 a) und 6 b): Nach Feststellung einer Legionellenkontamination durch das beauftragte Labor werden die Daten an die im jeweiligen Bezirk zuständige Dienststelle gemeldet, die dies dem Gesundheitsamt an- zuzeigen hat. Gemäß § 16 Nr. 7 Trinkwasserverordnung erfolgt die Vorlage einer Gefährdungsanalyse. Auf deren Grundlage werden durch eine Fachfirma die erforderli- chen Arbeiten in Form von Sanierung und Desinfektion der Anlagen objektspezifisch durchgeführt. Die zuständi- ge Dienststelle (Facility Management, Hochbauamt) in- formiert außerdem das Schul-/Sportamt, das wiederum die betreffende Schule/Sportanlage informiert. Das Be- richtswesen regelt die Trinkwasserverordnung in § 15 Abs. 3 Satz 5, § 16 Abs. 7. 4. Was hat die Beseitigung jeweils wem gekostet? Zu 4.: Die Aufwendungen beliefen sich je nach Auf- wand und Schädigungsgrad auf Beträge zwischen 500,00 € und 4000,00 €. Berlin, den 29. April 2015 In Vertretung Andreas Statzkowski Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Mai 2015)