Drucksache 17 / 15 966 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Philipp Magalski und Andreas Baum (PIRATEN) vom 14. April 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. April 2015) und Antwort Legionellenbefall in den Bädern der Berliner Bäderbetriebe Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die erfragten Sachverhalte kann der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten. Er ist bemüht, Ihnen eine umfassende Antwort auf Ihre Schrift- liche Anfrage zu geben und hat deshalb die BBB um entsprechende Stellungnahmen gebeten. 1. Wie häufig finden in den Bädern der Berliner Bä- derbetriebe Messungen statt, um diese nach Legionellen zu untersuchen? a) Wo ist die Häufigkeit der Messungen geregelt? b) Wer führt diese Messungen durch? Zu 1.: Nach Angaben der Berliner Bäder-Betriebe (BBB) werden die Bäder regelmäßig beprobt, die Unter- suchung erfolgt gemäß Trinkwasserverordnung als orien- tierende Untersuchung einmal jährlich. In Abhängigkeit von den Befunden sind weitergehende Untersuchungen in Abstimmung mit den Gesundheitsämtern möglich. Das Badewasser wird bezüglich Legionellen zweimonatlich untersucht. Zu 1. a): Die Beprobung des Badewassers ist in der Deutschen Industrie Norm (DIN) 19643 Teil 1 2012-12, die Beprobung des Trinkwarmwassers in der gültigen Trinkwasserverordnung sowie im Arbeitsblatt 551 des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW) geregelt. Zu 1. b): Die Eigenuntersuchungen erfolgen durch be- auftragte akkreditierte und zertifizierte Labore. Für die BBB ist das Institut Société Générale de Surveillance (SGS) Fresenius, Goerzallee 305A, 14176 Berlin, beauf- tragt. Die zuständigen Gesundheitsämter können darüber hinaus jederzeit nach eigenem Ermessen ergänzende Kontrollen veranlassen. 2. In welchen Bädern der Berliner Bäderbetriebe wurde in den Jahren 2011 bis heute ein Legionellenbefall ausgewiesen? Zu 2.: Die Legionellenbefunde werden nach Mittei- lung der BBB nicht zentral erfasst, sondern in den Bädern vor Ort protokolliert. Eine Abfrage an die einzelnen Bä- der hat seitens der BBB stattgefunden. Nach Mitteilung der BBB konnten systembedingt fristgerecht nur Angaben zur Anzahl der erfolgten Beprobungen und zu den Ergeb- niswerten nach einer erfolgten Auswertung der Systemda- ten durch die Firma SGS Institut Fresenius GMBH erfol- gen: Legionellenbefunde BBB Jahr Badewasser- Untersuchungen ge- samt -inkl. Filtrate- (einzelne Proben) davon positiv Trinkwasser- Untersuchungen ge- samt (einzelne Proben) davon positiv davon > 100 KBE/ml 2011* 366 4 366 176 62 2012 741 51 493 277 120 2013 650 43 430 174 33 2014 566 6 372 129 40 2015 bis 17.04. 135 4 162 100 33 *Für das Jahr 2011 konnten nicht alle Analysen über das Labor-Informations-und-Management-System (LIMS) der Firma SGS Fresenius gesteuert werden, so dass die Aufstellung für 2011 unvollständig sein kann. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 966 2 Bei Trinkwasser gilt als Richtgröße ein Wert von <100 kolonienbildenden Einheiten (KBE) pro Milliliter (ml). Bei diesen Konzentrationen gilt eine Bewertung als nachweisbare geringe Kontamination und es sind keine weiteren Maßnahmen erforderlich (Trinkwasserverord- nung, DVGW Arbeitsblatt 551). Durch eine zusätzliche thermische Desinfektion des Warmwasserkreislaufes kommt es zu einer weiteren Verringerung der Kontamina- tion. Tritt diese Konzentration <100 KBE/ml im Bade- wasser auf, sind Nachuntersuchungen gemäß DIN19643-1 notwendig. Als einzuleitende Maßnahme wird in der Regel eine zusätzliche Filterspülung mit nachfolgender Hochchlorung des Beckenwasser durchgeführt. Die gleichen Maßnahmen werden auch bei einer mitt- leren Kontamination >100, aber <1000 KBE/ml eingelei- tet. Zusätzliche Maßnahmen kommen in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt zur Anwendung. Sind in diesem Konzentrationsbereich keine technischen Mängel bei den Anlagenkomponenten erkennbar, reichen die eingeleiteten Maßnahmen in der Regel aus, so dass es zu keiner Bäder- schließung kommt. Bei Konzentrationen >1000 KBE/ml kann es in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt zu ei- nem Nutzungsverbot für Teilbereiche des Bades oder zur kompletten Schließung kommen. Der Legionellen-Befall wird nicht zentral erfasst. Aufgrund der Neustrukturierungen innerhalb der BBB stehen keine Regionalleiter mehr zur Verfügung, die eine Aussage dazu treffen könnten, die Kollegen die die ein- zelnen Bäder betreuen, sind alle neu im Unternehmen. 3. Was wurde bzw. was wird von wem unternom- men, um den Legionellenbefall jeweils zu beseitigen? Zu 3.: Die erforderlichen Maßnahmen bei Feststellung einer Kontamination erfolgen von dem BBB in Abhän- gigkeit der Höhe der festgestellten Kontamination. Die Bewertung und erforderlichen Maßnahmen sind in dem DVGW Arbeitsblatt 551 und in der DIN 19643-1 gere- gelt. 4. Was hat die Beseitigung jeweils wem gekostet? Zu 4.: Die Kosten für die Durchführung von unmittel- baren Maßnahmen bei festgestellten Kontaminationen betrugen nach Angaben der BBB in den Jahren 2011 bis 2014 insgesamt ca. 26.000 €; die Aufwendungen wurden im Rahmen der baulichen Unterhaltung berücksichtigt. 5. Seit wann war oder ist dieser jeweils wem be- kannt? Zu 5.: Die Ergebnisse der Untersuchungen auf Legio- nellen liegen in der Regel ca. 10-12 Tage nach Proben- ahme vor und werden dem Betrieb und parallel dem Ge- sundheitsamt unmittelbar nach Feststellung des Endbe- fundes durch das Untersuchungslabor zugestellt. 6. Wie ist das Berichtswesen nach dem Feststellen eines Legionellenbefalls in Bädern der Bäderbetriebe? a) Wer berichtet wann wem? b) Wo ist das Berichtswesen festgelegt? Zu 6. und 6. a): Das untersuchende Institut SGS Insti- tut Fresenius meldet nach Vorliegen des Befundes diesen direkt an das Gesundheitsamt des jeweiligen Bezirks und an die BBB (an die jeweilige Badleitung, die Regionallei- tung/Abteilung Betrieb und die Abteilung Bau/Technik). Die Badleiterin bzw. der Badleiter berichtet an die Regio- nalleitung/Abteilung Betrieb über die durchgeführten Maßnahmen und hinterlegt diese schriftlich im Betriebs- tagebuch. Die Regionalleitung/Abteilung Betrieb berich- tet an das zuständige Gesundheitsamt. Zu 6. b): Das Berichtswesen ist intern für die BBB in der betrieblichen Verfahrensanweisung zur Technischen Betriebsführung (TBA) E O1– 06/2010, Punkt 3 „Verfahrensweise bei der Überschreitung von Grenzwerten und Richtwerten“ festgelegt. Berlin, den 24. April 2015 In Vertretung Andreas Statzkowski Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Mai 2015)