Drucksache 17 / 15 968 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Martin Delius (PIRATEN) vom 14. April 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. April 2015) und Antwort Auswirkungen verfassungsrechtlicher Rechtsprechung auf die Praxis des Senats bei der Beantwortung Schriftlicher Anfragen – Die Senatskanzlei Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Hat die Senatskanzlei den Beschluss des Ber- liner Verfassungsgerichtshofs vom 18. Februar 2015 (Az.: 92/14) zur Kenntnis genommen? Antwort zu Frage 1: Ja. Frage 2: Hat die Senatskanzlei als Reaktion auf die unter 1. genannte Entscheidung Maßnahmen ergriffen, beispielsweise interne Anweisungen zur Behandlung schriftlicher Anfragen erlassen, ergänzt oder überarbeitet? Falls ja, welche und in welcher Form ? Antwort zu Frage 2: Die Entscheidung des Verfas- sungsgerichtshofes wurde intern in schriftlicher und mündlicher Form bekannt gemacht. Berlin, den 21. April 2015 Regierender Bürgermeister In Vertretung Björn Böhning Chef der Senatskanzlei (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Apr. 2015)