Drucksache 17 / 15 970 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Martin Delius (PIRATEN) vom 14. April 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. April 2015) und Antwort Auswirkungen verfassungsrechtlicher Rechtsprechung auf die Praxis des Senats bei der Beantwortung Schriftlicher Anfragen – Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Hat die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft den Beschluss des Berliner Verfas- sungsgerichtshofs vom 18. Februar 2015 (Az.: 92/14) zur Kenntnis genommen? Zu 1: Ja. 2. Hat die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft als Reaktion auf die unter 1. genannte Entscheidung Maßnahmen ergriffen, beispielsweise inter- ne Anweisungen zur Behandlung schriftlicher Anfragen erlassen, ergänzt oder überarbeitet? Falls ja, welche und in welcher Form ? Zu 2: Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes wurde intern in schriftlicher und mündlicher Form be- kannt gemacht. Berlin, den 22. April 2015 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Apr. 2015)