Drucksache 17 / 15 971 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Martin Delius (PIRATEN) vom 14. April 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. April 2015) und Antwort Auswirkungen verfassungsrechtlicher Rechtsprechung auf die Praxis des Senats bei der Beantwortung Schriftlicher Anfragen – Die Senatsverwaltung für Finanzen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Hat die Senatsverwaltung für Finanzen den Be- schluss des Berliner Verfassungsgerichtshofs vom 18. Februar 2015 (Az.: 92/14) zur Kenntnis genommen? Zu 1: Ja. 2. Hat die Senatsverwaltung für Finanzen als Reaktion auf die unter 1. genannte Entscheidung Maß-nahmen ergriffen, beispielsweise interne Anweisungen zur Be- handlung schriftlicher Anfragen erlassen, ergänzt oder überarbeitet? Falls ja, welche und in welcher Form? Zu 2.: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Se- natsverwaltung für Finanzen beachten die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs von Berlin bei der Beantwor- tung Schriftlicher Anfragen. Berlin, den 23. April 2015 In Vertretung Klaus Feiler Senatsverwaltung für Finanzen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Apr. 2015)