Drucksache 17 / 15 972 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Martin Delius (PIRATEN) vom 14. April 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. April 2015) und Antwort Auswirkungen verfassungsrechtlicher Rechtsprechung auf die Praxis des Senats bei der Beantwortung Schriftlicher Anfragen – Die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Hat die Senatsverwaltung für Gesundheit und Sozi- ales den Beschluss des Berliner Verfassungsgerichtshofs vom 18. Februar 2015 (Az.: 92/14) zur Kenntnis genom- men? Zu 1.: Ja. 2. Hat die Senatsverwaltung für Gesundheit und Sozi- ales als Reaktion auf die unter 1. genannte Entscheidung Maßnahmen ergriffen, beispielsweise interne Anweisun- gen zur Behandlung schriftlicher Anfragen erlassen, er- gänzt oder überarbeitet? Falls ja, welche und in welcher Form ? Zu 2.: Die Ausführungen des Berliner Verfassungsge- richtshofs (hier insbesondere zu Art. 45 Abs.1 Verfassung von Berlin (VvB) in dem aus dem Tenor ersichtlichen Umfang) werden bei der Beantwortung Schriftlicher An- fragen berücksichtigt werden. Dies ist auch durch ent- sprechende Ansprache und Information zu den Ausfüh- rungen im Rahmen der Sitzung der Abteilungsleitungen sichergestellt worden. Zusätzliche Maßnahmen hierzu, wie zum Beispiel interne Arbeitsanweisungen, erscheinen derzeit nicht notwendig. Berlin, den 29. April 2015 In Vertretung Dirk G e r s t l e _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Apr. 2015)