Drucksache 17 / 15 973 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Martin Delius (PIRATEN) vom 14. April 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. April 2015) und Antwort Auswirkungen verfassungsrechtlicher Rechtsprechung auf die Praxis des Senats bei der Beantwortung Schriftlicher Anfragen – Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Hat die Senatsverwaltung für Inneres und Sport den Beschluss des Berliner Verfassungsgerichtshofs vom 18. Februar 2015 (Az.: 92/14) zur Kenntnis genommen? Zu 1.: Ja. 2. Hat die Senatsverwaltung für Inneres und Sport als Reaktion auf die unter 1. genannte Entscheidung Maß- nahmen ergriffen, beispielsweise interne Anweisungen zur Behandlung schriftlicher Anfragen erlassen, ergänzt oder überarbeitet? Falls ja, welche und in welcher Form? Zu 2.: Die genannte Entscheidung des Verfassungsge- richtshofs des Landes Berlin ist nicht Gegenstand konkre- ter Maßnahmen. Sie wird aber bei der Auslegung von Art. 45 Abs. 1 der Verfassung von Berlin herangezogen. Berlin, den 24. April 2014 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Mai 2015)