Drucksache 17 / 15 974 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Martin Delius (PIRATEN) vom 14. April 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. April 2015) und Antwort Auswirkungen verfassungsrechtlicher Rechtsprechung auf die Praxis des Senats bei der Beantwortung Schriftlicher Anfragen – Die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Hat die Senatsverwaltung für Justiz und Verbrau- cherschutz den Beschluss des Berliner Verfassungsge- richtshofs vom 18. Februar 2015 (Az.: 92/14) zur Kennt- nis genommen? Zu 1.: Ja. 2. Hat die Senatsverwaltung für Justiz und Verbrau- cherschutz als Reaktion auf die unter 1. genannte Ent- scheidung Maßnahmen ergriffen, beispielsweise interne Anweisungen zur Behandlung Schriftlicher Anfragen erlassen, ergänzt oder überarbeitet? Falls ja, welche und in welcher Form? Zu 2.: Die angesprochene Entscheidung des Verfas- sungsgerichtshofes ist nicht Gegenstand von Maßnahmen wie beispielsweise interner Anweisungen, wird aber gleichwohl bei der Beantwortung Schriftlicher Anfragen beachtet. Berlin, den 23. April 2015 In Vertretung Straßmeir Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Apr. 2015)