Drucksache 17 / 15 975 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Martin Delius (PIRATEN) vom 14. April 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. April 2015) und Antwort Auswirkungen verfassungsrechtlicher Rechtsprechung auf die Praxis des Senats bei der Beantwortung Schriftlicher Anfragen – Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Hat die Senatsverwaltung für Stadtentwick- lung und Umwelt den Beschluss des Berliner Verfas- sungsgerichtshofs vom 18. Februar 2015 (Az.: 92/14) zur Kenntnis genommen? Antwort zu 1: Ja. Frage 2: Hat die Senatsverwaltung für Stadtentwick- lung und Umwelt als Reaktion auf die unter 1. genannte Entscheidung Maßnahmen ergriffen, beispielsweise inter- ne Anweisungen zur Behandlung schriftlicher Anfragen erlassen, ergänzt oder überarbeitet? Falls ja, welche und in welcher Form? Antwort zu 2: Nein. Berlin, den 23. April 2015 Andreas Geisel …………………… Senator für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Apr. 2015)