Drucksache 17 / 15 977 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Peter Trapp (CDU) vom 14. April 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. April 2015) und Antwort Verletzte Polizeibeamte und Folgekosten im Jahr 2014 Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Polizeibeamte und Angestellte wurden im Jahr 2014 in Ausübung ihres Dienstes verletzt? Zu 1.: Im Jahr 2014 wurden 2.797 Polizeivollzugsbe- amtinnen und Polizeivollzugsbeamte in Ausübung ihres Dienstes verletzt. Die Unfallkasse Berlin hat im Rahmen ihrer Zuständigkeit mitgeteilt, dass im Jahr 2014 insge- samt 351 Tarifbeschäftigte der Polizei verletzt worden sind. 2. Wie viele Feuerwehrbeamte wurden im Jahr 2014 in Ausübung ihres Dienstes verletzt? Zu 2.: Im Jahr 2014 wurden 366 Feuerwehrbeamtin- nen und Feuerwehrbeamte in Ausübung ihres Dienstes verletzt. 3. Welche Kosten entstanden dadurch den jeweiligen Dienstunfallfürsorgestellen bzw. der Unfallkasse im Jahr 2014? Zu 3.: Im Jahr 2014 sind der Polizeibehörde durch Dienstunfallfürsorgeleistungen (Heilverfahren und Un- fallentschädigungen) für Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte Aufwendungen in Höhe von 2.796.765,61 €, für die Beamtinnen und Beamten der Berliner Feuerwehr von 378.507,23 €, insgesamt 3.175.272,84 €, entstanden. Für die Tarifbeschäftigten der Polizei sind der Unfallkasse Berlin im gleichen Zeitraum insgesamt Kosten in Höhe von 293.505,74 € entstanden. 4. In welchem Umfang wurden diese Kosten von ei- nem den Unfall verursachenden Dritten ersetzt? Zu 4.: Die anlässlich der dienstunfallbedingten Schä- digung von Beamtinnen und Beamten der Polizei und der Feuerwehr geltend gemachten und von Schädigerinnen bzw. Schädigern ersetzten Beträge werden nicht summa- risch erfasst, so dass hierzu keine inhaltliche Aussage gemacht werden kann. Für die durch die Unfallkasse Berlin betreuten Tarifbeschäftigten wurden von unfall- verursachenden Dritten bislang keine Kosten auf dem Regresswege erstattet, da in vielen Fällen die Heilbehand- lung oder Rehabilitation noch nicht abgeschlossen ist. Es muss erst die Feststellung des gesamten Schadensum- fangs abgewartet werden, um abschließende Angaben zu den erzielten Regresseinnahmen machen zu können. Berlin, den 25. April 2015 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Apr. 2015)