Drucksache 17 / 15 987 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Simon Weiß (PIRATEN) vom 15. April 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. April 2015) und Antwort Lebensbereich „Internet“ im ZDF-Fernsehrat: Was plant der Senat? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Ist in der geplanten Neufassung des ZDF- Staatsvertrags nach wie vor vorgesehen, dass unter den 16 von den Bundesländern entsandten Vertreter*innen ge- sellschaftlicher Lebensbereiche das Land Berlin den Be- reich „Internet“ abdeckt? Zu 1.: Ja. 2. Wenn ja, welche Pläne verfolgt der Senat in dieser Hinsicht? Zu 2.: Der Bereich „Internet“ ist in besonderer Weise geeignet, für die Kreativität und Zukunftsorientierung Berlins zu stehen und die Bedeutung Berlins als Medien- standort ebenso abzubilden wie seine Offenheit für unter- schiedliche Sichtweisen in der Gesellschaft. 3. Wie soll der Bereich „Internet“ insbesondere von dem Bereich „Digitales“ abzugrenzen sein, aus dem nach Entwurfsstand vom 28.01.2015 das Land Bayern eine*n Vertreter*in benennen soll? Zu 3.: Die Abgrenzung wird sich aus den durch Lan- desgesetz zu regelnden näheren Einzelheiten der Entsen- dung ergeben. 4. Existiert bereits ein Entwurf für eine entsprechende landesgesetzliche Regelung wie sie im Entwurf des Staatsvertrags vorgesehen ist und wenn ja, wurde dieser bereits betroffenen Kreisen zugeleitet, und wann ist mit einer entsprechenden Vorlage an das Abgeordnetenhaus zu rechnen? Zu 4.: Die landesgesetzliche Regelung wird Gegen- stand des Zustimmungsgesetzes zum 17. Rundfunkände- rungsstaatsvertrag sein, dessen Unterzeichnung für die Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 18. Juni 2015 vorgesehen ist. Zuvor wird das Abgeordnetenhaus gemäß Artikel 50 der Verfassung von Berlin über den beabsichtigten Ab- schluss des Staatsvertrages durch eine Vorlage zur Kenntnisnahme unterrichtet werden. Berlin, den 29. April 2015 M i c h a e l M ü l l e r Regierender Bürgermeister (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Apr. 2015)