Drucksache 17 / 15 992 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) vom 26. März 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. April 2015) und Antwort Kampf gegen die Rockerkriminalität – Ist die Haftanstalt Berlin Moabit überfordert? - III Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Werden die Prozessbeteiligten vom „WettbüromordProzess “ besonders gesichert? Gibt es etwa zu bestimmten Personen Kontaktsperren? Zu 1.: Alle in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Moabit in- haftierten Prozessbeteiligten aus dem „WettbüromordProzess “ unterliegen umfangreichen Sicherungsverfügungen. Dazu gehören u. a. Einzelunterbringung und Einzelfreistun- den sowie die sogenannte Tatgenossentrennung nach § 119 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 Strafprozessordnung (StPO). 2. Wie viele der Betroffenen sitzen in einer Einzelhaft? Zu 2.: Einzelhaft gemäß § 50 Untersuchungshaftvoll- zugsgesetz Berlin (UVollzGBln) ist bei keinem der für den Prozess „Wettbüromord“ inhaftierten Gefangenen angeordnet . 3. Wie kam es zu dem Übergriff auf Kadir P. im Februar 2015 in der Haftanstalt Moabit? Zu 3.: Der Untersuchungsgefangene Kadir P. wurde bei der Rückkehr von einer Anwaltssprechstunde zu seinem Haftraum überraschend und ohne Vorwarnung von einem anderen Gefangenen im Vorbeilaufen mit der Faust ins Ge- sicht geschlagen. 4. Sitzt Kadir P. in einer Einzelhaft und wenn nein, wa- rum nicht? Zu 4.: Siehe Antwort zu Frage 2. Die gesetzlichen Vo- raussetzungen des § 50 Satz 1 UVollzGBln sind nicht erfüllt. 5. Warum schritten die Justizangestellten nicht ein und weshalb konnte dieser Vorgang nicht verhindert werden? Zu 5.: Die Kadir P. begleitenden Bediensteten hatten we- gen der Plötzlichkeit des Geschehens keine Möglichkeit, die Tätlichkeit zu verhindern. 6. War der Täter Mitglied einer „großarabische Familie“ oder Mitglied bei den „Hells Angels“ bzw. den „Bandidos“? Zu 6.: Nein. 7. Welche Konsequenzen wurden aus diesem Vorfall ge- zogen? Zu 7.: Wie in allen Fällen dieser Art hat die JVA Moabit Strafanzeige erstattet. Die Ermittlungen führt die Staatsan- waltschaft Berlin. Der Angreifer war Strafgefangener und wurde gemäß Strafvollstreckungsplan des Landes Berlin wenige Tage nach dem Übergriff in die JVA Tegel verlegt. Dort ist er auf der Sicherungsstation untergebracht. 8. Wurden in den letzten Wochen oder Monaten (seit der Haft) Handys oder Drogen bei Kadir P. im Haftraum gefun- den? Zu 8.: Nein. 9. Wurden Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter direkt oder indirekt von ihm oder seinen Komplizen bedroht? Zu 9.: Das Sozialverhalten des Kadir P. ist bisher eher unauffällig. Ein inhaftierter Mitangeklagter des Kadir P. ist wiederholt durch aggressives und beleidigendes Verhalten aufgefallen. Berlin, den 27. April 2015 In Vertretung Straßmeir Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Apr. 2015)