Drucksache 17 / 16 003 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Silke Gebel (GRÜNE) vom 15. April 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. April 2015) und Antwort Pack die Badehose ein?! Badegewässer in Berlin Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wurden für die Badesaison 2015 neue, zusätzliche Badestellen, nach §4 der Badegewässerverordnung ausgewiesen? Zu 1.: Nach § 4 Abs. 1 Berliner Badegewässer- verordnung werden jährlich vor Beginn einer jeden Badesaison die Badegewässer bestimmt, nicht Badestellen. Für die Badesaison 2015 sind im Vergleich zur Bestimmung der Badegewässer für die vorangegangene Saison 2014 keinerlei Veränderungen vorgenommen worden. 2. Gibt es Pläne in den kommenden Jahren weitere Gewässer als Badegewässer im Sinne der Badegewässerverordnung auszuweisen? Zu 2.: Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt plant, den Halensee ab 2016 wieder anzumelden. 3. Welche Maßnahmen ergreift der Senat, um in Zukunft weitere Gewässer als Badegewässer ausweisen zu können? Zu 3.: Es ist keine weitere Badegewässerausweisung geplant. 4. Sind die Badegewässerprofile für die Berliner Badegewässer vollständig veröffentlicht? Wenn nein, warum nicht? Werden die Vorgaben des § 10 Umweltinformationsgesetz eingehalten? Zu 4.: Die Badegewässerprofile sind vollständig ge- mäß den Anforderungen des § 13 Berliner Badegewässer- verordnung im Internet auf den Badegewässerseiten des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) und auf den Informationstafeln vor Ort in Gewässernähe ver- öffentlicht. Die Vorgaben des § 10 Umweltinformations- gesetz werden dabei eingehalten. 5. An welchen Gewässern wurden in den letzten Jahren Badeverbote ausgesprochen? Bitte listen Sie alle Badeverbote der letzten 10 Jahre und die entsprechenden Gründe auf. Zu 5.: Grundsätzlich besteht nach dem Berliner Was- sergesetz ein Gemeingebrauch an allen natürlichen Ober- flächengewässern. Das Baden zählt zu diesem Gemeinge- brauch, welcher durch die Badegewässerverordnung aus schifffahrtsrechtlichen, wasser-rechtlichen und anderen wasserwirtschaftlichen oder hygienischen Gründen einge- schränkt wird. Es besteht damit seit mehr als zehn Jahren ein dauerhaftes Badeverbot an allen nicht in der Badege- wässerverordnung explizit als Badegewässer ausgewiese- nen Oberflächengewässern / Gewässerabschnitten. Im Bereich der ausgewiesenen Badegewässer kann ein zeitweiliges Badeverbot gemäß der Badegewässerverord- nung ausgesprochen werden, wenn im Rahmen der Über- wachung der Badegewässerqualität wiederholte Grenz- wertüberschreitungen für die Fäkalindikatoren E- scherichia coli und Intestinale Enterokokken festgestellt werden. Im Badegewässerprogramm der letzten 10 Jahre wurden hinsichtlich des Parameters Escherichia coli ins- gesamt 79 Grenzwertüberschreitungen und für den Para- meter Intestinale Enterokokken insgesamt 4 Grenzwert- überschreitungen ermittelt. An der Badestelle „Kleine Badewiese“ an der Unterhavel traten diese Grenzwertüberschreitungen wiederholt auf und führten in der Bade- saison 2010 zum Aussprechen eines Badeverbotes. Soweit dem Senat bekannt ist, wurde im Bereich der Zuständigkeit der Bezirke im Jahr 2007 ein Badeverbot aus hygienischen Gründen für den Flughafensee vom Bezirksamt Reinickendorf ausgesprochen. Das Badever- bot wurde begründet durch eine wiederholte Grenzwert- überschreitung des Parameters Coliforme Bakterien. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 003 2 6. Welche Badeverbote sind auf die Verunreinigung des Wassers in Folge eines Überlaufens der Mischwasserkanalisation zurückzuführen? Zu 6.: Das zeitweilige Badeverbot im Bereich der Un- terhavel an der Badestelle „Kleine Badewiese“ stand im zeitlichen Zusammenhang mit einem Starkregenereignis. In der Folge dieses Starkregenereignisses kam es zu Ent- lastungen aus der Mischwasserkanalisation in die Spree, die sich bis zur Unterhavel auswirkten. 7. Welche Badegewässer sind für kurzzeitige Verschmutzung anfällig und was sind jeweils die Verschmutzungsursachen, die die Wasserqualität beeinträchtigen können? Zu 7.: Eine „kurzzeitige Verschmutzung“ wird nach Badegewässerverordnung definiert als eine mikrobiologi- sche Verunreinigung, die eindeutig feststellbare Ursachen hat, bei der normalerweise nicht damit gerechnet wird, dass sie die Qualität der Badegewässer mehr als 72 Stun- den beeinträchtigt und für die die zuständige Behörde, Verfahren zur Vorhersage und entsprechende Abhilfe- maßnahmen festgelegt hat. Bisher findet das Instrument der „kurzzeitigen Verschmutzung“ in der Praxis keine Anwendung, da die Verschmutzungsursachen nicht ein- deutig feststellbar und damit nicht vorhersagbar sind. Zur Identifikation von Belastungsquellen und zur Vorhersage der Badegewässerqualität sind weitere Messprogramme notwendig. 8. Welche realistischen und verhältnismäßigen Maßnahmen hat der Senat ergriffen, damit bis zum Ende der Badesaison 2015 die Zahl der ausgezeichneten Gewässer erhöht wird? 9. Wie ist der Zeitplan für die Beseitigung der Verschmutzungsursachen für die unter 7) genannten Gewässer für jedes Badegewässer? Zu 8. und 9.: Bei der Senatsverwaltung für Stadtent- wicklung und Umwelt werden folgende Maßnahmen zur Verbesserung der Badegewässerqualität der Unterhavel umgesetzt: 1. Ein Maßnahmenschwerpunkt in Berlin ist die Entlastung der innerstädtischen Gewässer durch Reduzie- rung der Nähr- und Schadstoffeinträge (Überläufe aus dem Abwasserkanalsystem in die Gewässer). Nach wie vor laufen bei Starkregen ungeklärt Abwässer aus dem Kanalnetz in die Gewässer und führen zu akuten ökologi- schen Schäden und zu hygienischen Beeinträchtigungen. Durch umfangreiche Maßnahmen im Berliner Mischka- nalnetz müssen diese Überlaufmengen durch Schaffung von Stauraum deutlich begrenzt werden. 2. Ausweitung des Gewässer-Monitorings im Bereich der Unterhavel zu Identifikation von Belastungs- quellen und zur Vorhersage der Badegewässerqualität nach Starkregenereignissen (Projekt Flusshygiene). 3. Klarwasserdesinfektion durch UV Bestrahlung am Klärwerk Ruhleben Berlin, den 30. April 2015 In Vertretung Dirk G e r s t l e _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Mai 2015)