Drucksache 17 / 16 005 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Silke Gebel (GRÜNE) vom 15. April 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. April 2015) und Antwort Wie schädlich sind undichte Stellen bei Abwasserdruckrohren, Abwasserkanälen und Grundstücksentwässerungsanlagen? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage beinhaltet auch Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kennt- nis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Wasserbetriebe (BWB) um eine Stellungnahme zu den Fragen 6, 7, 10 und 11 gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurden. Frage 1: Inwieweit sind die Berliner Wasserbetriebe verpflichtet, an den von ihnen betriebenen Abwasseranla- gen in Wasserschutzgebieten in regelmäßigen Abständen gemäß den jeweiligen Wasserschutzgebiets-Verordnun- gen Dichtheitsprüfungen vorzunehmen? Antwort zu 1: Die Berliner Wasserbetriebe - wie auch alle anderen Betreiber von Grundstücksentwässerungsan- lagen in Wasserschutzgebieten – sind auf der Grundlage der entsprechenden Wasserschutzgebietsverordnungen dazu verpflichtet in regelmäßigen Abständen Dichtheits- prüfungen vorzunehmen lassen. Die vorgeschriebenen Prüfungsintervalle liegen in Abhängigkeit von der Schutzzone zwischen 5 und 20 Jahren, bzw. haben nach Aufforderung durch die Wasserbehörde zu erfolgen. Frage 2: Wie werden die Betreiber von Abwasseranla- gen in Wasserschutzgebieten dahin gehend kontrolliert, ob sie die Dichtheitsprüfung in den geforderten Zeitab- ständen auch wirklich vornehmen? Wie viele Kontrollen erfolgten durch die zuständigen Behörden jeweils in den Jahren 2010 -2014? Antwort zu 2: Außer in den engeren Schutzzonen der Wasserschutzgebiete werden die Unterlagen über die Dichtheitsprüfung lediglich bei Hinweisen oder sonstigen Auffälligkeiten stichprobenhaft von der Wasserbehörde angefordert. Eine statistische Erhebung über die Häufig- keit dieser Anfragen in den Jahren 2010 – 2014 wurde nicht geführt. Frage 3: Welche Zahlen zu den einzelnen Jahren in Frage 2 liegen dem Senat vor über Verstöße gegen die in den jeweiligen Wasserschutzgebiets-Verordnungen vor- geschriebenen Dichtheitsprüfungen? Antwort zu 3: Eine statistische Erhebung über die Verstöße gegen die jeweiligen Wasserschutzgebiets- Verordnungen wird nicht geführt. Frage 4: Trifft es zu, dass solche Verstöße nicht als Ordnungswidrigkeit geahndet werden und wenn ja, in welcher Form werden diese geahndet? Frage 5: Wie viele derartiger Verfahren hat der Senat für Fälle aus den Jahren 2010 - 2014 jeweils eingeleitet? Antwort zu 4 und 5: Ein Verstoß gegen die Vornahme der verpflichtenden Dichtheitsprüfung nach den Wasser- schutzgebietsverordnungen stellt keinen Ordnungswidrig- keitstatbestand dar und kann insofern auch nicht entspre- chend geahndet werden. Es ist allerdings beabsichtigt, in der derzeit in Vorbereitung befindlichen Novellierung des Berliner Wassergesetzes einen entsprechenden Ord- nungswidrigkeitstatbestand zu schaffen. Frage 6: Wie viele Undichtheitigkeiten wurden jeweils in den Jahren 2010-2014 in welchen Wasserschutzgebie- ten wann festgestellt (auch bei Abwasseranlagen der Ber- liner Wasserbetriebe), wie viele davon konnten in wel- chen durchschnittlichen Zeiträumen behoben werden, wie viele sind noch nicht beseitigt worden, bis wann soll das erfolgen? Antwort zu 6: Zwischen den Berliner Wasserbetrieben und der Wasserbehörde gibt es ein abgestimmtes Pro- gramm zur Dichtigkeitsprüfung des Kanalnetzes in Was- serschutzgebieten. Über 300 km Kanalnetz wurden seit 2010 auf Dichtheit geprüft. Insgesamt wurden somit rund 25 % des Netzbestandes in Wasserschutzgebieten einer Prüfung unterzogen. Schäden werden zeitnah beseitigt. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 005 2 Eine weiter gehende Differenzierung, insbesondere Aus- sagen, wieviel Kilometer der geprüften 300 km Kanalnetz undicht waren und wieviel Kilometer davon bisher sa- niert/repariert wurden, war den Berliner Wasserbetrieben im vorgegebenen Zeitrahmen nicht möglich. Für alle anderen Betreiber von Grundstücksentwässe- rungsanlagen liegen dem Senat keine verlässlichen Zahlen vor. Frage 7: Auf welche Weise erfolgen in diesem Zu- sammenhang das Screening der Schäden, Planung und Umsetzung der Beseitigung inkl. Investitionsmonitoring bei den Berliner Wasserbetrieben und wie werden die zuständigen Senatsverwaltungen einbezogen? Antwort zu 7: Die Untersuchungsergebnisse werden in einer Dichtheitsprüfdatenbank bei den Berliner Wasserbe- trieben gespeichert. Die Schäden werden analysiert und die Sanierungsmaßnahmen anschließend durchgeführt. Die erforderlichen Mittel werden aus dem Budget für die Kanalsanierung bereitgestellt. Die Berliner Wasserbetrie- be haben jährlich mehrere Arbeitstreffen mit der Wasser- behörde, in denen der Fortschritt der Dichtheitsprüfung und das Sanierungsprogramm besprochen werden. Frage 8: Welche Erkenntnisse hat der Senat über öko- logisch negative Folgen durch austretendes Abwasser (Exfiltration) infolge der in Frage 6. erfassten Schäden sowie weiterer Schäden in angrenzenden Gebieten mit Grundwasserverbindungen insbesondere hinsichtlich Grundwasserbelastungen durch Schadstoffe im Abwas- ser? Frage 9: Inwieweit treten dabei ökologisch negative Folgen durch Undichtigkeiten an Abwasseranlagen von Betreibern und Indirekteinleitern auf, die mit gefährlichen Stoffen arbeiten und entsprechend belastete Abwässer einleiten - wie Krankenhäuser, ausgewählte Institute und Gewerbebetriebe – bezogen auf Berlin und im Hinblick auf Wasserschutzgebiete? Antwort zu 8 und 9: Undichte Abwasserleitungen ber- gen immer die Gefahr eines erhöhten Schadstoffaufkom- mens im Rohwasser der Berliner Wasserbetriebe, insbe- sondere innerhalb von Wasserschutzgebieten. Je näher der Schadstoffeintrag an den Trinkwasserbrunnen ist, desto kürzer ist die Bodenpassage des Rohwassers und desto größer ist die Gefahr einer Verunreinigung. Im Sinne eines vorsorgenden Grundwasserschutzes sind die Anfor- derungen (Doppelwandigkeit, Prüfungsintervalle, etc.) an Abwasserleitungen höher, je näher sie an den Trinkwas- serbrunnen liegen. Die Rohwasserqualität wird durch die Berliner Wasserbetriebe regelmäßig geprüft, bisher konn- ten keine Beeinträchtigungen durch undichte Abwasser- leitungen nachgewiesen werden. Frage 10: Wurden an den Stellen, an denen SK1A- Schäden in Abwasserdruckrohren oder Abwasserkanälen sowie gravierende Schäden an Grundstücksentwässe- rungsanlagen identifiziert und ggf. beseitigt wurden, auch Proben aus dem Boden bzw. Grundwasser in unmittelba- rer Nähe zum Schaden gezogen und wenn ja, mit welchen Ergebnissen? Antwort zu 10: In der Regel erfolgt die Sanierung der betroffenen Leitungen mittels Inlinerverfahren oder ggf. bei komplettem Neubau durch geschlossenen Rohrvor- trieb. Daher erfolgt kein Bodenaushub und infolgedessen auch keine Probenahme. Frage 11: Welche gravierende Fälle von derartigen Grundwasserbelastungen gab es jeweils in den Jahren 2010-14 und wie ist der jeweilige Stand der Bearbeitung bzw. Beseitigung? Antwort zu 11: In den Brunnengalerien und Einzugs- gebieten der Wasserwerke erfolgen regelmäßig Bepro- bungen durch die Berliner Wasserbetriebe. Diese ergaben keine Hinweise oder Auffälligkeiten, die Rückschlüsse auf Verunreinigungen durch Abwassereinträge zuließen. Berlin, den 30. April 2015 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Mai. 2015)