Drucksache 17 / 16 006 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Gerwald Claus-Brunner (PIRATEN) vom 15. April 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. April 2015) und Antwort Astrologische Zustände bei der Stellenvergabe im Deutschen Technikmuseum? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1.a) Trifft es zu, dass 2008 die Stiftung Deutsches Technikmuseum die Stelle eines Leiters der Abteilung Astronomie für die Standorte Archenhold-Sternwarte und Zeiss-Großplanetarium Berlin ausgeschrieben hat? Zu 1. a): Ja, es trifft zu, dass 2008 die Stiftung Deutsches Technikmuseum Berlin die Stelle eines Leiters der Abteilung Astronomie für die Standorte Archenhold- Sternwarte und Zeiss-Großplanetarium Berlin ausgeschrieben hat. 1.b) Welche Gründe lagen vor, dass der Abteilungsleiter Astronomie nach fünf Jahren das Zeiss - Großplanetarium nicht weiter leiten konnte? Zu 1. b): Die Teilsanierung des Zeiss- Großplanetariums (Finanzrahmen fast 13 Mio. €) erforderte aufgrund ihres großen Umfangs eine Vollzeitstelle, die weitere Tätigkeiten in der Stiftung Deutsches Technikmuseum Berlin nicht zulassen würde. Die Koordinierung wissenschaftlicher Aktivitäten in der Stiftung Deutsches Technikmuseum, die der ehemalige Leiter Astronomie neben der Leitung der Archenhold-Sternwarte derzeit wahrnimmt, sind für die Stiftung unverzichtbar. 2.a): Zu welchem Zweck wurde gut fünf Jahre später zusätzlich die Stelle eines Leiters des Zeiss Großplanetariums geschaffen? Zu 2. a): Siehe die Antwort zu 1. 2.b): Welche Auswirkungen hatte die Schaffung dieser Stelle auf den Abteilungsleiter Astronomie für die Standorte Archenhold-Sternwarte und Zeiss- Großplanetarium Berlin? Zu 2. b): Die Standorte wurden von zwei verschiedenen Personen geleitet. 2.c): Welche Aufgaben oblagen dem Abteilungsleiter Astronomie in den ersten fünf Jahren seiner Tätigkeit, welche obliegen ihm zur Zeit? Zu 2. c): Dem derzeitigen Leiter der Archenhold- Sternwarte oblag in den ersten fünf Jahren seiner Tätigkeit die Leitung der Archenhold-Sternwarte und des Zeiss-Großplanetariums. Zurzeit obliegt ihm die Leitung der Archenhold-Sternwarte und die Koordinierung der wissenschaftlichen Aktivitäten in der Stiftung Deutsches Technikmuseum Berlin. 2.d): Welche Aufgaben musste er an den Leiter des Zeiss Großplanetariums abgeben? Zu 2. d): Die Leitung des Zeiss-Großplanetariums. 2.e): Woher nahm die Stiftung Deutsches Technikmuseum die Mittel für diese neue Stelle? Zu 2. e): Durch die Aufgabe des Standorts Amrumer Straße wurde das Zucker-Museum zum Kreuzberger Standort der Stiftung Deutsches Technikmuseum Berlin überführt und in die Abteilung Lebensmitteltechnik eingegliedert, so dass die freigewordene Stelle der Leitung des Zucker-Museums hierfür verwendet werden konnte. 3.a): Trifft es zu, dass die formalen Anforderungen für die Stelle des Leiters des Zeiss Großplanetariums in der Stellenausschreibung vom 22.02.2013 ein "abgeschlossenes Hochschulstudium, vorzugsweise als Dipl. Ingenieur/in / Master of Science (M. Sc.) in den Gebieten Astronomie, Astro-Physik oder vergleichbare Qualifikation" waren? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 006 2 Zu 3. a): Ja, es trifft zu, dass die formalen Anforderungen für die Stelle der Leiterin/ des Leiters des Zeiss- Großplanetariums in der Stellenausschreibung vom 22.02.2013 ein "abgeschlossenes Hochschulstudium, vorzugsweise als Diplom Ingenieur / Diplom Ingenieurin / Master of Science (M. Sc.) in den Gebieten Astronomie, Astro-Physik oder vergleichbare Qualifikation" waren. 3.b): Trifft es zu, dass laut dieser Stellenausschreibung dem Leiter des Zeiss Großplanetariums die wissenschaftliche und organisatorische Leitung des Planetariums obliegen? Zu 3. b): Ja, es trifft zu, dass entsprechend dieser Stellenausschreibung dem Leiter des Zeiss- Großplanetariums die wissenschaftliche und organisatorische Leitung des Planetariums obliegt. 4.a): Trifft es zu, dass der Leiter des Zeiss Großplanetariums kein studierter Physiker bzw. kein studierter Naturwissenschaftler ist? Zu 4. a): Ja. Der Leiter des Zeiss-Großplanetariums verfügt über einen wie in der Stellenausschreibung aufgeführten vergleichbaren Studienabschluss. 4.b): Trifft es zu, dass der Leiter des Zeiss Großplanetariums kein studierter Astrophysiker oder Astronom ist? Falls nein, auf welches Fachgebiet in der Astrophysik hat er sich spezialisiert? In welchen astrophysikalischen Fachzeitschriften hat er bereits wann zu welchen Themen veröffentlicht? Zu 4. b): Ja, es trifft zu, dass der Leiter des Zeiss- Großplanetariums kein studierter Astrophysiker oder Astronom ist. Der Leiter des Zeiss-Großplanetariums hat in den letzten 15 Jahren zum Thema der wissenschaftlichen Visualisierung und Didaktik von Planetarien diverse Artikel veröffentlicht und international auf Tagungen vertreten. 4.c): Trifft es zu, dass er kein studierter Pädagoge ist? Zu 4. c): Ja, es trifft zu, dass er kein studierter Pädagoge ist. 5.a): Warum wurde kein Dipl. Ing., kein Diplomierter oder M. Sc. aus den Gebieten Astronomie oder Astrophysik eingestellt? Zu 5. a): Weil der ausgewählte Kandidat aufgrund seiner Befähigung und seiner Berufserfahrung von der Auswahlkommission einstimmig als am Besten geeigneter Mitarbeiter erachtet wurde und auch jetzt noch wird. Dieser Auffassung hat sich der Stiftungsrat (ebenfalls einstimmig) angeschlossen. 5.b) Gab es aus den o. g. Gebieten keine Bewerbung? Falls doch, wie viele? Zu 5. b): Unter den Bewerbungen hatten vier Personen einen Abschluss in Physik bzw. Astronomie. 5.c): Wie viele Bewerbungen lagen insgesamt vor? Zu 5. c): 13 Bewerbungen lagen vor, von denen 11 die formalen Anforderungen erfüllten. 6. Trifft es zu, dass die Stelle des Leiters des Zeiss Großplanetariums gemäß der Stellenausschreibung vom 22.02.2013 bis zum 31.12.2015 befristet ist? Falls ja, wann wird die Stelle erneut ausgeschrieben? Falls nein, warum nicht? Zu 6.: Ja, es trifft zu, dass die Stelle des Leiters des Zeiss-Großplanetariums gemäß der Stellenausschreibung vom 22.02.2013 bis zum 31.12.2015 befristet ist. Da geplant ist, die Berliner Sternenhäuser in einer eigenständigen Institution zusammenzufassen (siehe Vorlage an den Hauptausschuss der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft / Rote Nr. 0827 E), wird in diesem Zusammenhang über Stellenausschreibungen entschieden. Berlin, den 30. April 2015 In Vertretung Tim Renner Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei - Kulturelle Angelegenheiten (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Mai 2015)