Drucksache 17 / 16 007 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Gerwald Claus-Brunner (PIRATEN) vom 15. April 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. April 2015) und Antwort Umbau des ZEISS-Großplanetariums der Stiftung Deutsches Technikmuseum Berlin III Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Bezugnehmend auf die schriftliche Anfrage vom 14.09.2014 (Drucksache S17-14574) frage ich den Senat: 1.a) Hat die Vergabekammer des Kammergerichts Berlin über die Vergabebeschwerde (AZ: VK-B 2/30-13) des unterliegenden Bieters in Bezug auf die Lieferung und den Einbau des Projektors ein Urteil gefällt? Falls nein, wann ist damit zu rechnen? b) Ist das Urteil rechtskräftig? c) Wurde der Vergabebeschwerde stattgegeben? d) Wie lauten die Hauptpunkte des Urteils? e) Wann wird die Lieferung voraussichtlich erfolgen und der Einbau beginnen? Zu 1. a: Das Kammergericht Berlin hat am 18.12.2014 im Vergabenachprüfungsverfahren (AZ: Verg 21/13) einen Beschluss gefasst. Die Entscheidungsgründe zum Beschluss des Kammergerichts gingen der Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM GmbH) am 29.01.2015 zu. Die Vergabekammer des Landes Berlin hat in der ersten Instanz (AZ: VK-B 2/30-13) den Nachprüfungsantrag des nichtberücksichtigten Bieters abgelehnt. Zu 1. b: Der Beschluss des Kammergerichts Berlin ist rechtskräftig. Zu 1. c: Der Vergabebeschwerde der Antragstellerin wurde teilweise stattgegeben. Zu 1. d: Das Land Berlin wurde verpflichtet, die Angebote im Vergabeverfahren unter Ausschluss des zur Vergabe vorgesehenen Bieters neu zu werten. Zu 1. e: Baubeginn war der 13.04.2015. Die Fertigstellung wird voraussichtlich nach 14 Monaten, am 10.06.2016, sein. 2. a) Trifft es zu, dass es bei der Ausschreibung zu schwerwiegenden Fehlern kam? Wenn ja, um welche Fehler handelt es sich dabei? b) Trifft es zu, dass es bei der Vergabe zu schwerwiegenden Fehlern kam? Wenn ja, um welche Fehler handelt es sich dabei? c) Wer hat die Vergabe zu verantworten? d) Wie hoch sind die Kosten des Verfahrens und wer trägt diese? e) Wird es wegen der Vergabefehler bei der zuständigen Einrichtung Konsequenzen geben? Falls ja, wie sehen diese aus? Falls nein, warum nicht? f) Wurden Konsequenzen bereits geprüft? Falls ja, von wem und wann ist mit der Umsetzung der Konsequenzen zu rechnen? Falls nein, warum nicht? Zu 2. a: Das Kammergericht Berlin vertritt die Rechtsauffassung, dass das Angebot des zur Vergabe vorgesehenen Bieters auszuschließen sei. Hierbei ging es um zwei Punkte. Zum einen um eine 15-jährige Ersatzteilvorhaltung, zum anderen, um eine jederzeit mögliche Kommunikation in deutscher Sprache. Beide Punkte wurden durch die ausschreibende Stelle hinterfragt und aufgeklärt. Der betreffende Bieter konnte in beiden Punkten plausibel darstellen, dass er dieses gewährleistet. Zum einen über die ausreichende Einlagerung von Ersatzteilen und zum anderen über die Schulung seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in deutscher Sprache sowie dem Einsatz einer Dolmetscherin oder eines Dolmetschers. Hierbei handelt es sich um eine Ermessensentscheidung der ausschreibenden Stelle. Das Kammergericht Berlin folgte dieser Ermessens- entscheidung nicht. Zu 2. b: Siehe Antwort zu Frage 2. a. Zu 2. c: Die Vergabe erfolgte durch das Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin (SILB), vertreten durch die BIM GmbH als Geschäftsführerin für das SILB, da sich das Grundstück im Bestand des SILB befindet. Ein externes Planungsbüro, ein externer Projektsteuerer sowie das Planetarium selbst waren im Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 007 2 Vergabeverfahren, insbesondere in der Erstellung der Leistungsverzeichnisse sowie der Auswertung und Verhandlung der Angebote einbezogen. Zu 2. d: Ein Kostenfestsetzungsbeschluss liegt noch nicht vor. Zu 2. e: Hierzu wird auf die Beantwortung der Frage zu 2. a verwiesen. Bei den streitbaren Punkten, in denen das Kammergericht Berlin nicht der Auffassung der aus- schreibenden Stelle folgte, handelte es sich um Ermessensentscheidungen. Zu 2. f: Siehe Antwort zu Frage 2. e. 3.a) Welcher Sternenprojektor und welche digitale Fulldomeanlage werden in das Zeiss- Großplanetarium eingebaut? Bitte spezifizieren. b) Wie hoch werden die Gesamtkosten des neuen Sternenprojektors und der digitalen Fulldomeanlage voraussichtlich sein? Zu 3. a: Es wird das Zeiss Universarium Modell IX eingebaut. Zu 3. b: Die Kosten belaufen sich auf 2.671.406,25 EUR brutto. Die BIM GmbH verbaut diese als Geschäftsführerin für das Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin (SILB) im Auftrag der Stiftung Deutsches Technikmuseum Berlin. 4. a) Wie gestaltet sich der Umbauablauf des Zeiss- Großplanetariums im Detail? b) Welche Baugenehmigungen für das Zeiss- Großplanetarium liegen aktuell vor? c) Sind noch weitere Baugenehmigungen zu erwarten? Wenn ja, um welche handelt es sich? Wenn nein, zu wann kann man mit diesen rechnen? Zu 4. a: Umbauablauf im Planetariumssaal:  Rückbau Bestuhlung und Bodenbelag (bereits fertiggestellt)  Rückbau Medientechnik (bereits fertiggestellt)  Schadstoffentsorgung Kuppel (bereits fertiggestellt)  Brandschutzdecke Medientechnik 1  Rohbau Planetariumssaal  Maler Außenkuppel (Innenseitig)  Rückwand Trockenbau / Akustik  Technische Geländeausrüstung (TGA) Rohinstallation  VE 303.7 Stahlbau Unterkonstruktion (UK) Akustik, Leitertreppe, Absorber-Montage  Einbau Kuppel inkl. Unterkonstruktion (UK) Kuppelabsenkung, Absorber-Montage auf der Kuppel  Technische Geländeausrüstung (TGA) Feininstallation  Beschallung Kuppel  Beleuchtung Kuppel  Bodenbelag  Podesteinbau  Bestuhlung  Feinreinigung  Montage Planetariumsprojektor, Full Dome  Einmessung / Testbetrieb  Fassade schließen Zu 4. b: Baugenehmigung Nr. 2013/264 vom 12.11.2013 für die brandschutztechnische Ertüchtigung / Einbau einer flächendeckenden Brandmeldeanlage / Erneuerung der Medientechnik Nachbescheid Nr. 2014/528 zur Baugenehmigung Nr. 2013/264 vom 25.11.2014 der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt IIE / Bauaufsicht. Weitere Information: Ausnahmegenehmigung zur Nutzung der öffentlichen Grünanlage (Baustellen-einrichtung) vom 26.06.2014 des Bezirksamtes Pankow von Berlin / Abt. Stadtent- wicklung. Zu 4. c: Weitere Baugenehmigungen sind im Zusammenhang mit den oben beschriebenen Bauleistungen nicht zu erwarten. 5. a) Welche Firma baut die neue Innenkuppel ein? b) Wann lag das Ausschreibungsergebnis für den Einbau der Innenkuppel vor? c) Welche Kosten waren ursprünglich vorgesehen? d) Trifft es zu, dass es sich um eine Firma außerhalb des Euro-Währungsraumes handelt? e) Trifft es zu, dass sich die Kosten durch die starke Veränderung des Euro-Dollar-Wechselkurses erhöht haben? Falls ja, wie hoch (absolut und prozentual) wird diese Erhöhung voraussichtlich sein? Zu 5. a: Mit Sanierung der Projektionskuppel wurde das US-amerikanische Unternehmen Spitz Inc. beauftragt. Das Unternehmen gab im Rahmen eines EU-weiten Vergabeverfahrens das wirtschaftlichste Angebot ab. Zu 5. b: Die Submission für die neue Innenkuppel fand am 25.11.2014 statt. Zu 5. c: Es waren ursprünglich Kosten in Höhe von 1.348.270,00 EUR brutto vorgesehen. Zu 5. d: Siehe Antwort zu Frage 5. a. Zu 5. e: Nein, das trifft nicht zu. Im Ergebnis des Vergabeverfahrens kam es zu einer deutlichen Reduzierung der Kosten. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 007 3 6.) Wann ist die Wiedereröffnung des ZGP frühestens möglich? Zu 6.: Die frühestmögliche Fertigstellung wird voraussichtlich zum 10.06.2016 erfolgen. Siehe auch Antwort zu 1.e. 7.) Welche Kosten fallen monatlich für das leerstehende Großplanetarium an und wie gliedern sich diese konkret auf? Zu 7.: Seit Betriebsschluss des Zeiss- Großplanetariums (ZGP) am 31.03.2014 fielen Kosten in Höhe von ca. 88.000 € (anteilig 6.750 € pro Monat) für folgende Positionen an:  Versicherung  Wasser, Abwasser, Niederschlagswasser  Fernwärme  Strom  Straßenreinigung  Winterdienst  Grünpflege  Entsorgung  Reinigung (April - Mai 2014 reduziert), Graffitientfernung  Wartung Raumlufttechnik (RLT) (Mess-, Steuerund Regelungstechnik (MSR) Kälte Mai 2014)  Wartung Stromanlagen (Überprüfung Sicherheitsbeleuchtung)  Wartung und Prüfung Aufzug  technische Betriebsführung Landesbetrieb für Gebäudebewirtschaftung (LfG) Berlin, den 29. April 2015 In Vertretung Tim Renner Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei - Kulturelle Angelegenheiten (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Apr. 2015)