Drucksache 17 / 16 008 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Gerwald Claus-Brunner (PIRATEN) vom 14. April 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. April 2015) und Antwort Müllentsorgung Schlangenbader Straße (Schlange) Teil 2 Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Trifft es zu, dass das Land Berlin 100% der Gesellschaftsanteile der City Wohnungsbaugesellschaft mbH (degewo) hält, ja oder nein? Antwort zu 1: Nein. Die degewo AG ist alleiniger Ge- sellschafter der „degewo City Wohnungsgesellschaft mbH“. Frage 2: Trifft es zu, dass das Land Berlin 100% der Gesellschaftsanteile an den für die Müllentsorgung in der Schlangenbader Straße relevanten Gesellschaften der BSR hält, ja oder nein? Antwort zu 2: Ja, es trifft zu, dass das Land Berlin 100% der Gesellschaftsanteile an den für die Müllentsor- gung in der Schlangenbader Straße relevanten Gesell- schaften der BSR hält. Frage3: Trifft es zu, dass der Senat innerhalb der vom Land Berlin als Gesellschafter kontrollierten Unterneh- men das Recht der Vertragseinsicht genießt, ja oder nein? Antwort zu 3: Ja, soweit nicht Rechte Dritter entge- genstehen. Frage 4: Was beinhaltete der Pauschalvertrag der UR- BANA GmbH an Wartungsleistungen und Kosten für die entsprechenden Abschnitte der Müllabsauganlage? Bitte Pauschalvertrag anfügen. Antwort zu 4: Es sind Rechte Dritter betroffen. Eine Einwilligung des Vertragspartners der degewo zur Wei- terleitung liegt nicht vor. Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen kann der Vertrag daher nicht vorgelegt werden. Unabhängig davon, wird nach Auffassung des Senats das Instrument der „Schriftlichen Anfrage“ missverstanden, soweit damit die Veröffentlichung von Unterlagen des Senats oder seiner Gesellschaften begehrt wird. Dafür stehen andere gesetzliche Möglichkeiten zur Verfügung. Frage 5: Wie oft wurden seit dem Jahr 2000 die Teile der Müllabsauganlage gewartet, die in der Zuständigkeit der BSR liegen? Bitte sämtliche relevanten Unterlagen besorgen und beifügen. Antwort zu 5: Es wird auf die Beantwortung zu 2. der Schriftlichen Anfrage vom 4. März 2015 verwiesen (Drucksache 17/15 670). Soweit Unterlagen begehrt wer- den, wird auf die Beantwortung zu 4. verwiesen. Frage 6: Bitte fügen Sie die von Ihnen unter „Antwort zu 3:“ (Drs 17/15670) erwähnte rechtliche Einschätzung eines Gutachters vom Dezember 2014 bei, die einen Ver- stoß gegen den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit nach dem Betriebskostenrecht darstellen soll. Antwort zu 6: Es wird auf die Beantwortung zu 4. verwiesen. Frage 7: Wie lauten die ökonomischen Gründe für die Schließung der Anlage, auf die sich Senat, Stadtrat (Ch.- Wi.) und insbesondere die degewo beziehen? Bitte die entsprechende Kostenaufstellung beilegen. Antwort zu 7: Die Müllabsauganlage hatte bei ihrer Inbetriebnahme im Jahr 1979 eine technische Plannut- zungsdauer von 30 Jahren, die mittlerweile deutlich über- schritten ist. Es handelt sich um die einzige noch in Be- trieb befindliche Anlage dieser Art in Deutschland. Der Fortbetrieb der Anlage konnte nur durch eine sehr um- fangreiche und kostenintensive Wartung und Instandhal- tung ermöglicht werden. Die jährlichen Kosten der BSR 1 im Zusammenhang mit dem Betrieb der Anlage und der Entsorgung des Abfallaufkommens betragen gegenwärtig 1 Berliner Stadtreinigung Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 008 2 rd. 500 TEUR pro Jahr. Bisher werden von den BSR aufgrund der vertraglichen Regelungen nur Kosten in Höhe von rd. 380 TEUR berechnet, so dass die Kostenbe- lastung für die Mieterinnen und Mieter durchschnittlich (nur) bei rd. 218 EUR/p.a. liegt. Im Vergleich dazu liegt der Durchschnitt der Kosten pro Wohneinheit in Berlin bei rd. 126 EUR/p.a. Die vertraglich bedingte Kostenun- terdeckung ist gebührenrechtlich mit dem Gleichbehand- lungsgrundsatz nicht vereinbar und kann mit Ende des Vertrages am 31.12.2015 nicht fortgeführt werden. Inter- ne Kostenaufstellungen unterliegen der Vertraulichkeit, insoweit wird auf die Beantwortung zu 4. verwiesen. Frage 8: Wie lauten die ökologischen Gründe für die Schließung der Anlage, auf die sich Senat, Stadtrat (Ch.- Wi.) und insbesondere die degewo berufen? Bitte die entsprechende Untersuchung beilegen. Antwort zu 8: Eine Fortführung des Betriebes der An- lage über den 31.12.2015 hinaus ist für die Berliner Stadt- reinigungsbetriebe aufgrund der bestehenden tarif-, abfall- , und baurechtlichen Rahmenbedingungen ausgeschlos- sen. So waren gemäß § 46 der Bauordnung Berlin beste- hende Abfallschächte bereits bis zum 31.12.2013 außer Betrieb zu nehmen. Eine Ausnahme hiervon ist nur für den Fall vorgesehen, dass die abfallrechtlichen Trenn- pflichten gewährleistet sind. Dies ist bei der Müllabsaug- anlage jedoch nicht der Fall, da keine getrennten Schächte für Einzelfraktionen vorhanden sind. So beträgt z.B. das vorgehaltene Behältervolumen für Bioabfälle in der Wohnanlage weniger als 4% des Durchschnitts für eine vergleichbare Anzahl von Wohneinheiten in Berlin (vgl. nachfolgende Tabelle). Nur durch ein alternatives Entsor- gungskonzept für die Wohnanlage kann die Mülltrennung vor Ort hinreichend verbessert und in Folge auch der Betriebskostenanteil der Mieterinnen und Mieter für die Entsorgung signifikant gesenkt werden. Abfallart  Berlin Ist Schlangenbader Straße Nach Umstellung Schlangenbader Straße (geplant) Hausmüll 72,0 118,9 66,4 Biogut 12,0 0,4 6,1 Wertstoff 30,0 5,9 25,7 Pappe/Papier 26,0 10,0 28,6 Glas weiß 5,0 0,9 7,9 Glas bunt 5,0 0,9 7,9 gesamt 150,0 137,1 142,4 Tabelle 1: Vergleich des durchschnittlichen Entsorgungsvolumens der Schlangenbader Straße mit dem Berliner Durchschnitt [Angaben in Liter pro Woche und Wohneinheit] Frage 9: Falls keine Dokumente vorgelegt werden können, stimmt der Senat mit der Auffassung überein, dass es keine solchen Dokumente gibt? Antwort zu 9: Der Senat stimmt nicht mit der Auffas- sung überein, dass es keine solchen Dokumente gibt. Frage 10: Stimmt der Senat der Ansicht zu, dass es keinen ökologischen Vorteil, sondern einen Nachteil bedeutet, wenn die täglich anfallende Müllmenge unver- dichtet an – wie von der degewo geplant - 28 verschiedenen , teils schwer erreichbaren Stellen eingesammelt wer- den muss, statt wie bisher auf ein Drittel verdichtet an einer leicht zugänglichen Anfahrtsstelle außerhalb der Wohnanlage abgeholt werden kann? Antwort zu 10: Der Senat stimmt dieser Ansicht nicht zu, vgl. Antwort zu Frage 8. Frage 11: In Anbetracht der von der degewo angebo- tenen 527.500€ als Wertverlustausgleichszahlung (2500€ pro Einheit Mieteigentum) für den Wegfall der Müllab- sauganlage, stimmt der Senat mit der Auffassung überein, dass es sich hierbei nicht um eine Bagatellmodernisierung handelt? Antwort zu 11: Die degewo befindet sich mit den Ei- gentümerinnen und Eigentümern der anliegenden Wohn- eigentumsanlage in Verhandlungen über die Eintragung von weiteren Dienstbarkeiten im Grundbuch. Diese Ver- handlungen sind noch nicht abgeschlossen. Der in der Frage geschilderte Sachverhalt trifft so nicht zu. Frage 12: Für wie viel Prozent aller Berliner Haushal- te steht das Gesamtpaket an Mülltonnen (Blau, Gelb, Braun und Grau/Schwarz) für die Mülltrennung zur Ver- fügung? Frage 13: Wie viel Prozent aller Berliner Haushalte müssen mit einer anderen Tonnen-Kombination auskom- men? Antwort zu 12 und 13: Grundsätzlich steht allen Haushalten das Gesamtpaket an Mülltonnen (Blau, Gelb, Braun und Grau/Schwarz) als Angebot zur Verfügung, wobei die Sammlung von Leichtverpackungen gemäß den Systembeschreibungen für die Vertragsgebiete im Land Berlin in Siedlungsgebieten auch in Form der Sacksamm- lung erfolgt. Im Übrigen bestehen Ausnahmen für den Anschluss an die Biogutsammlung im Fall von Eigen- kompostierung. Die Blaue Papiertonne wird von ver- schiedenen gewerblichen Sammlern im freien Markt angeboten. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 008 3 Frage 14: Wie viel Prozent des bereits getrennten Ber- liner Siedlungsmülls werden zu Zwecken der thermischen Abfallbeseitigung (Verbrennung) genutzt? Antwort zu 14: Eine thermische Behandlung im Müll- heizkraftwerk (MHKW) Ruhleben erfolgt nur für die nicht getrennt erfassten Fraktionen. Berlin, den 30. April 2015 In Vertretung Prof. Dr.-Ing. Engelbert Lütke Daldrup ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Mai. 2015)