Drucksache 17 / 16 010 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Philipp Magalski und Heiko Herberg (PIRATEN) vom 16. April 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. April 2015) und Antwort Verhandlungen zum Hauptstadtfinanzierungsvertrag – Senat ohne Plan? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Schritte wurden bezüglich der Er- mittlung der Berliner Verhandlungsposition zwischen Senat und Verwaltungen bereits unternommen, an wel- chen Terminen und unter Beteiligung welcher Stellen? Antwort zu 1: Der Regierende Bürgermeister hat An- fang April 2015 Frau Bundeskanzlerin Dr. Merkel über die Absicht des Berliner Senats unterrichtet, in Verhand- lungen zum Hauptstadtfinanzierungsvertrag eintreten zu wollen. Die Berliner Verhandlungsposition wird auf Staats- sekretärsebene vorbereitet. Frage 2: Wann ist mit einer Festlegung der Berliner Verhandlungsposition zu rechnen? Frage 3: Welche Terminierung ist für die Verhandlun- gen zwischen dem Land Berlin und dem Bund geplant, bzw. welche Abstimmungen und mit welchen Ergebnis- sen sind bezüglich der Terminierung zwischen Bund und Land Berlin bereits erfolgt? Frage 4: Welche Stellen auf Seiten des Bundes und des Landes Berlin werden an den Verhandlungen voraus- sichtlich beteiligt sein bzw. wann ist mit einer Festlegung der beteiligten Stellen zu rechnen? Antwort zu 2. bis 4: Aufgrund des frühen Zeitpunkts kann eine Aussage zu diesen Fragen derzeit nicht getrof- fen werden. Ein Zeitplan zur Vorbereitung und Fortgang der Ver- handlungen steht erst nach den notwendigen Absprachen mit der Bundesseite fest. Frage 5: In welcher Weise plant der Senat, die Berli- ner Verhandlungsposition vor Verhandlungsbeginn dem Abgeordnetenhaus zur Verfügung zu stellen bzw. zu dieser eine Diskussion zu ermöglichen? Antwort zu 5: Der Senat wird das Abgeordnetenhaus in den zuständigen Ausschüssen regelmäßig über den Verlauf der Verhandlungen informieren. Frage 6: Unter Bezugnahme auf die Antwort 2 in Drs. 17/15423: a) Wie genau definiert der Senat „substantielle Fortschritte “ in den Verhandlungen und welche Kriterien liegen diesen substantiellen Fortschritten zugrunde? b) In welcher Form plant der Senat die Sicherstellung „frühzeitiger und umfassender Information“ während der Verhandlungen? Antwort zu 6: Eine abstrakte Definition ist zum ge- genwärtigen Zeitpunkt mit Blick auf die Antwort zu 5. nicht möglich. Frage 7: a) Welche im derzeit laufenden Hauptstadtfinanzierungsvertrag dauerhaft durch Bundeszuschüsse mitfinan- zierten Maßnahmen plant der Senat nicht mehr in die Verhandlungen für die Neuauflage einzubeziehen und auf welcher Grundlage? b) Sollte keine derzeit im Hauptstadtfinanzierungvertrag finanzierte Maßnahme für eine zukünftige Streichung vorgesehen sein, kann der Senat mit Sicherheit ausschlie- ßen, dass sich diese Aussage bis zur Festlegung der Berli- ner Verhandlungsposition noch ändert? Antwort zu 7: a) Aufgrund des frühen Zeitpunkts kann eine Aussage zu dieser Frage derzeit nicht getroffen werden. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 010 2 b) Nein. Frage 8: a) Welche derzeit im Hauptstadtfinanzierungsvertrag nicht vorgesehenen Maßnahmen aus den Bereichen Wissenschaft, Infrastruktur, Innere Sicherheit oder Kultur, die bisher ausschließlich oder überwiegend durch Lan- desmittel finanziert werden, plant der Senat in die Ver- handlungen zur Neuauflage miteinzubeziehen? b) Wenn hierzu bisher keine Aussage getroffen werden kann, wann ist hierzu mit einer klaren Festlegung zu rechnen? c) Kann der Senat mit Sicherheit ausschließen, dass es keine Forderungen zu bisher nicht vorgesehenen Maß- nahmen seitens des Landes Berlin gibt? Wenn nicht, wa- rum nicht? Antwort zu 8 a) und b): Aufgrund des frühen Zeit- punkts kann eine Aussage zu diesen Fragen derzeit nicht getroffen werden. Antwort zu Frage 8 c): Nein. Frage 9: a) Wie definiert der Senat „Hauptstadtkultur“ bzw. auf welchen empirischen Grundlagen werden die kultur- politischen Maßnahmen des derzeitigen sowie des künfti- gen Hauptstadtfinanzierungsvertrags verhandelt? b) Wie genau erfolgt die Differenzierung zwischen kulturpolitischen Maßnahmen, die Repräsentationswir- kung für den Bund als Ganzes haben und solchen, die ausschließlich Berlin selbst betreffen, bzw. welche empi- rischen Erhebungen und Evaluationen liegen diesen Dif- ferenzierungen zugrunde? Antwort zu 9: a) Der Begriff der „Hauptstadtkultur“ im Sinne des Art. 22 Abs. 1 GG beschreibt die aus der Hauptstadtfunk- tion Berlins abgeleitete Kulturfinanzierung durch den Bund. Sie dient der Abgeltung von Sonderbelastungen, was auch das primäre Ziel des Senats ist, der seine Ver- antwortung darin sieht, die bisherige Kulturförderung des Bundes dauerhaft zu sichern und – angesichts der steigenden Bedeutung Berlins als internationale Kulturmetropole – um weitere Fördertatbestände zu erweitern. Die Füllung des Begriffs „Hauptstadtkultur“ erfolgt dabei im Wege der Verhandlungen mit dem Bund. Der Bund wird kulturfördernd in seiner Hauptstadt tä- tig, soweit die gesamtstaatliche Repräsentation in der Bundeshauptstadt betroffen ist (vgl. etwa §1 Abs. 3 Hauptstadtfinanzierungsvertrag). Die gestiegenen Anfor- derungen aufgrund der Wahrnehmung Berlins als Haupt- stadt sind dabei ebenso umfasst wie die Verantwortung für das historische und kulturelle Erbe der ehemaligen Haupt- stadt Preußens und des Deutschen Reichs. Aus diesem Grund fördert der Bund sowohl den Hauptstadtkul- turfonds (HKF) oder die Kulturveranstaltungen des Bun- des in Berlin GmbH (KBB) wie auch den Erhalt des histo- rischen und kulturelle Erbes (z.B. Stiftung Preußischer Kulturbesitz, insbesondere Übernahme Verpflichtungen Berlins zur Mitfinanzierung der Bauinvestitionen). Die Beteiligung des Bundes an national bedeutender Erinne- rungskultur folgt den in der Gedenkstättenkonzeption festgelegten Grundsätzen, insbesondere in Form der Ko- finanzierung von Gedenkstätten und Erinnerungsorten. b) Empirische Erhebungen und Evaluationen liegen zu dieser Frage nicht vor. Die Festlegung konkreter Maß- nahmen ist Gegenstand von Verhandlungen. Frage 10: Unter Bezugnahme auf Antwort 3 aus Drs. 17/15423: a) Warum sind keine Evaluationen im Hinblick auf die anstehenden Verhandlungen im Kulturbereich ge- plant? c) Auf welcher Grundlage wird die Verhandlungsposition des Landes Berlin stattdessen entwickelt? Antwort zu 10: Die Verhandlungsposition des Landes wird auf Grundlage von Einschätzungen der fachlich zuständigen Verwaltung unter Beachtung der o.g. Krite- rien entwickelt. Berlin, den 08. Mai 2015 Michael Müller Regierender Bürgermeister (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Mai 2015)