Drucksache 17 / 16 015 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Gelbhaar (GRÜNE) vom 16. April 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. April 2015) und Antwort Weitere und unnötige Verzögerungen bei der S-Bahn-Ausschreibung? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie ist die erneute Verschiebung der Ent- scheidung der Vergabe des S-Bahn-Teilnetzes Ring von Sommer auf Ende Oktober zu erklären? Frage 2: Weshalb dauert die Entscheidung über die Vergabe nach Abgabe der Angebote ganze sieben Mona- te, obwohl es nur noch einen Anbieter gibt? Antwort zu 1 und 2: Eine Verschiebung der Entschei- dung über den Zuschlag bei Vergabe des S-Bahn- Teilnetzes Ring ist derzeit nicht vorgesehen. Die Zu- schlagserteilung ist, wie angekündigt, spätestens für den Herbst 2015 vorgesehen. Die Vergabe ist als Verhand- lungsverfahren ausgestaltet. Die Frist für die Abgabe der verbindlichen Angebote ist am 30.03.2015 abgelaufen. Derzeit wird über die weitere Vorgehensweise im Verfah- ren entschieden. Dabei ist eine Möglichkeit, dass die Länder mit dem bzw. den bestplatzierten Bieter bzw. Bietern weiterverhandeln. Diese Option haben sich die Länder von Anfang an explizit vorbehalten. Der Zuschlag wird in diesem Fall erst nach Auswertung der erneuten, angepassten Angebotslegung erfolgen. Um diese Hand- lungsmöglichkeit ggf. ausüben zu können, ist der vorge- sehene Zeitraum sachgerecht und angemessen. Frage 3: Kann der Senat inzwischen Aussagen darüber machen, wann voraussichtlich mit der Bestellung der notwendigen Züge begonnen werden kann? Wird der Zeitplan der Inbetriebnahme aller neuen Züge bis 2023 damit eingehalten oder ist eine weitere Verspätung zu erwarten? Antwort zu 3: Die Bestellung der Neufahrzeuge ist nicht Aufgabe der Länder, sondern des künftigen Betrei- bers des Teilnetzes Ring. Dieser muss seinen Beschaf- fungsprozess so organisieren, dass er die in den Vergabe- unterlagen genannten Inbetriebnahmetermine einhalten kann. Wer ein verbindliches Angebot abgibt, muss daher in der Lage sein, die Neufahrzeuge wie vorgegeben in den Jahren 2020-2023 zum Einsatz zu bringen. Nach derzeiti- gem Sachstand sind Verzögerungen bei der Inbetrieb- nahme der Neufahrzeuge nicht ersichtlich. Frage 4: Wann wird der Übergangsvertrag mit der S- Bahn-Berlin GmbH für den Betrieb ab 2017 geschlossen werden? Antwort zu 4: Die Länder können den Übergangsver- trag mit der S-Bahn-Berlin GmbH für das Teilnetz Ring frühestens im Spätsommer abschließen, wenn die einzu- haltende Jahresfrist nach der Vorabbekanntmachung der Vergabe im EU-Amtsblatt abgelaufen ist. Die Verhand- lungen werden derzeit intensiv und konstruktiv geführt. Mit den erforderlichen Ertüchtigungsmaßnahmen hat die S-Bahn GmbH zur Sicherung des Zeitplans bereits be- gonnen. Berlin, den 30. April 2015 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Mai 2015)