Drucksache 17 / 16 024 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Gelbhaar (GRÜNE) vom 20. April 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. April 2015) und Antwort Keine Fußgänger- und Fahrradbrücken wegen des Baus der A100? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Treffen Informationen zu, dass die von den angrenzenden Bezirken und dem Senat für notwendig erachtete Brücke über den Britzer Zweigkanal – trotz vorhandener Mittel aus dem Programm Stadtumbau West – nicht gebaut werden kann? Frage 2: Ist die für Brückenbauten zuständige Abtei- lung der Senatsverwaltung auf Jahre hinaus in ihrer Kapa- zität ausgebucht? Ist dies der Grund, warum die notwen- dige Brücke über den Britzer Zweigkanal nicht gebaut werden kann? Antwort zu 1 und 2: Bedingt durch die erforderliche Bearbeitung von prioritären Brückeninstandsetzungs- bzw. Ersatzneubaumaßnahmen kann derzeit kein Zeit- punkt für den Beginn der Planungsarbeiten für den Neu- bau der Fußgänger- und Fahrradbrücke über den Britzer Zweigkanal festgelegt werden. Frage 3: Aufgrund welcher Brückenplanungen ist die zuständige Abteilung der Senatsverwaltung auf Jahre hinaus in ihrer Kapazität ausgebucht? Bitte um Auflistung aller Projekte mit geplanter Zeitschiene. Antwort zu 3: Nachfolgend aufgeführte Brückenbau- maßnahmen befinden sich derzeit in der Planung und sollen kurz- bzw. mittelfristig realisiert werden. Eine konkrete Zeitangabe ist wegen ständig erforderlicher kapazitätsbedingter Priorisierungen zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit nicht möglich. Ersatzneubaumaßnahmen Fußgängerbrücke Waldbacher Weg Neue Fahlenbergbrücke Laakebrücke Malchower-Weg-Brücke Bahnhofstraßenbrücke Pankebrücke Pyramidenbrücke Salvador-Allende-Brücke Fußgängerbrücke Hebammensteigbrücke Fußgängerbrücke Koenigsteinbrücke Fußgängerbrücke Schmöckwitzwerder Brücke Südliche Rhinstraßenbrücke Zehlendorfer Kleeblatt Löffelbrücke Lindenhofbrücke Nauener Trog A 103 - Brücke über Albrechtstraße Marzahner Brücken Instandsetzungsmaßnahmen Rossstraßenbrücke Nordhafenbrücke Schlossbrücke Charlottenburg Tunnel Schlangenbader Straße Spreetunnel A 115 – Anschlussstelle Spanische Allee – Landesgrenze Borussenbrücke Alemannenbrücke Rosemeyer Steg Fußgängerbrücke Klappbrücke Maselakebucht Bösebrücke Tunnel Adenauer Platz Brücke Am Falkenberg Schlossalleebrücke Potsdamer Brücke Viktoriabrücke Fußgängerbrücke Tegeler Hafenbrücke Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 024 2 Neubaumaßnahmen Fußgängerbrücke Kietzgraben Unterführung Fennstraße (Radweg) Ost-West-Trasse Steganlagen Stadtumbau West Dresdner Bahn Fußgängerbrücke Europacity Heidestraße Fußgängerbrücke Warschauer Straße Fußgängerbrücke Pölnitzwiesen TVO – Brückenbaumaßnahmen Frage 4: Welchen Anteil an den Planungskapazitäten der Senatsverwaltung beansprucht die Planung der Brü- cken für den 16. Bauabschnitt der A 100? Antwort zu 4: Da der 16. Bauabschnitt der A 100 sich bereits in der Ausführungsphase befindet, sind die gebun- denen personellen Ressourcen aus dem Planungsbereich Ingenieurbauwerke eher gering (0,5 – 0,75 Mitarbeitende ). Frage 5: Gibt es weitere geplante Fußgänger- und Fahrradbrücken, die wegen der ausgebuchten Planungs- kapazitäten momentan nicht realisiert werden können? Bitte um Auflistung der zurückgestellten bzw. nicht wei- ter bearbeiteten sowie der in Planung und Realisierung befindlichen Projekte. Antwort zu 5: Bei nachfolgenden Neubaumaßnahmen bzw. Ersatzneubaumaßnahmen von Fußgänger- und Rad- fahrerbrücken haben die Planungen nicht begonnen. Promenadenwegbrücke über die Erpe Löwenbrücke Schlossparkbrücke III Fuß- und Radwegbrücken über die Wuhle Fuß- und Radwegbrücke über das Adlergestell Weitere Zurückstellungen sind nicht bekannt, jedoch zukünftig nicht auszuschließen. In Planung und Realisierung befindliche Projekte sind in den Maßnahmen (Antwort zu Frage 3) enthalten. Grundsätzlich ist die Priorisierung von Baumaßnah- men das Ergebnis eines Abwägungsprozesses. Begonnene und laufende Maßnahmen sind fortzusetzen. Der bauliche Zustand ist im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht sowie einer wirtschaftlichen Erhaltungsstrategie Maßstab für durchzuführende Ersatzneubau-, Instandsetzungs- bzw. Sanierungsmaßnahmen. Ein weiterer Indikator ist die verkehrliche Bedeutung des Verkehrsweges, zu dem das Bauwerk gehört, dessen Lage im Netz, die Bedeutung für den Öffentlichen Personennahverkehr und den Wirt- schaftsverkehr. Auch Maßnahmen Dritter (Bahn, städte- bauliche Entwicklung) bedingen oft die Herstellung oder den Umbau von Verkehrsanlagen/Brückenbauwerken. Berlin, den 06. Mai 2015 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Mai 2015)