Drucksache 17 / 16 028 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Wolfram Prieß (PIRATEN) vom 20. April 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. April 2015) und Antwort Staatsopernskandal XLV: Einsparungen bei der Bühnentechnik die Zweite – Bitte um Konkretisierung der versehentlich nicht vollständig beantworteten Anfrage 17/15871 Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1a: Ist es zutreffend, dass laut Antwort auf die Schriftliche Anfrage 17/15871 die bisherigen Gesamtkos- ten für die Bühnen- und Medientechnik, inklusive der bisher realisierten und in Zukunft noch zu verausgaben- den Kosten, 42,9 Millionen Euro betragen (bitte erläu- tern)? Antwort zu 1a: Ja, ist zutreffend. Frage 1b: Ist es zutreffend, dass der ursprüngliche An- satz des Bedarfsprogramms zum Bereich Bühnen- und Medientechnik mithin 42,2 Millionen Euro (laut Rech- nung aus den Angaben der Anfrage) betrug (bitte erläu- tern)? Antwort zu 1b: Nein, das ist nicht zutreffend, der An- satz für neue Bühnentechnik im Bedarfsprogramm 2a betrug ca. 45 Mio. €. Frage 1c: Ist es zutreffend, dass die realisierten „Einsparungen “ für Bühnen- und Medientechnik laut VPU 1,3 Millionen Euro betrugen und somit in den VPU einen Ansatz von 41,6 Millionen Euro betragen hätte (bitte erläutern)? Antwort zu 1c: Nein, das ist nicht zutreffend. Die de- taillierte Aufstellung der Kostenschätzung ist den geprüf- ten Vorplanungsunterlagen zu entnehmen. Frage 1d: Ist es zutreffend, dass die realisierten „Einsparungen “ laut BPU zusätzlich zu den Einsparungen aus den VPU den Gesamtansatz für Bühnen- und Medien- technik auf 40,1 Millionen Euro reduziert hätten (bitte erläutern)? Antwort zu 1d: Nein, das ist nicht zutreffend. Die de- taillierte Aufstellung ist der Kostenberechnung der Bau- planungsunterlagen zu entnehmen. Frage 1e: Ist es entsprechend also zutreffend, dass der bisher errechnete Kostenaufwuchs für Bühnen- und Me- dientechnik im Vergleich zum Bedarfsprogramm also insgesamt 700.000 Euro beträgt (bitte erläutern)? Antwort zu 1e: Nein, das ist nicht zutreffend. Frage 1f: Ist es ebenso zutreffend, dass somit die ur- sprünglich zum Bauvorhaben kolportierten Einsparungen in der Bühnen- und Medientechnik mittlerweile einem Kostenaufwuchs gewichen sind (bitte erläutern)? Antwort zu 1f: Nein, das ist nicht zutreffend. Frage 2: Kann der Senat mit Sicherheit ausschließen, dass es bis zum Abschluss des Sanierungsvorhabens wei- tere Kostenerhöhungen im Bereich der Bühnen- und Me- dientechnik geben wird, wenn ja, auf welcher Grundlage beruht diese Annahme und wenn nicht, warum nicht? Antwort zu 2: Alle derzeit bekannten Kosten wurden in der 2. Ergänzungsunterlage berücksichtigt. Frage 3a: Unter Bezugnahme auf die nicht vollständi- ge Antwort 1 zur Anfrage 17/15871: Welche Einzelmaßnahmen wurden vorgesehen, um die Einsparungen von insgesamt 2,8 Millionen Euro in VPU und BPU gegenüber dem Bedarfsprogramm zu realisieren? Antwort zu 3a: Folgende wesentlichen Einzelmaß- nahmen wurden vorgesehen, um die Einsparungen von insgesamt 2,8 Mio. Euro in Vorplanungsunterlagen (VPU) und Bauplanungsunterlagen (BPU) gegenüber dem Bedarfsprogramm zu realisieren: Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 028 2 • Reduzierung der Geschwindigkeit von Nullgassen-, Vorbühnen- und Hinterbühnenzügen • Reduzierung der Anzahl der Punktzüge von 50 auf 42 • Reduzierung der Anzahl der Flugwerke von 3 auf 1 • Entfall Tanzbodenwagen • Reduzierung Hubgeschwindigkeit Bühnenpodien • Wegfall Schrägstellung Podium 5 und 6 • Reduzierung Bühnenwagen von 24 auf 12 • Bühnenbeleuchtung Reduzierung Dimmer, Kreise sowie der dazugehörenden Verlegesysteme • Bühnenbeleuchtung Wegfall mobile Dimmerpacks • Reduzierung Anzahl der Tischversenkungen, dafür eine, vielseitigere • Reduzierung Anzahl der Nullgassenzüge (2 statt 3) • Wegfall 12 Beleuchtungshilfszüge (dafür Nutzung der dreiteiligen Galeriezüge) • Reduzierung Anzahl der Vorbühnenzüge (3 statt 5) • Verzicht auf motorische Versenkungsklappen Podi- um 4-6 • Entfall Podium 7, dafür Vergrößerung Podium 6 • Drehscheibenwagen mechanisch geführt statt induk- tiv • Reduzierung Anzahl Moovinglights Zuschauerraum • Entfall Lautsprecher in Rangbrüstung • Entfall Systeme Ortungsbezug Orchestergraben und Bühnenrand Frage 3b und 3c: b) Wurden im Bezug auf o.g. Frage einzelne Bauteile durch günstigere Bauteile ersetzt und wenn ja, welche? c) Wurden im Bezug auf o.g. Frage einzelne techni- sche Geräte durch günstigere Geräte ersetzt und wenn ja, welche? Antwort zu 3b und 3c: Es wurden keine einzelnen Bauteile durch günstigere Bauteile ersetzt sowie keine einzelnen technischen Geräte durch günstigere Geräte ausgetauscht. Frage 4: Unter Bezugnahme auf die nicht vollständige Antwort auf Frage 2 aus der Schriftlichen Anfrage 17/15871 – Welche Konsequenzen ergeben sich durch den Einsatz einer vergünstigten Bühnen- und Medien- technik letztendlich für den zukünftigen Spielbetrieb der Staatsoper? Antwort zu 4: Die bühnentechnische Anlage muss bei einem Repertoirespielbetrieb imstande sein, die Gestal- tungsanforderungen der verschiedenen Bühnenbilder unterschiedlicher Inszenierungen bzw. den ständigen Auf- und Abbau zu gewährleisten. Im Rahmen der Planung und Ausführung wird der Staatsoper Unter den Linden auch nach den Einsparungen gem. Antwort auf Frage 3 eine hochmoderne bühnentech- nische Anlage in Qualität und Quantität bereitgestellt, die diese Anforderungen erfüllt. Die Funktionen/Aufgaben der unter Antwort 3 ge- nannten Einsparungen werden entweder : • durch andere vorhandene bühnentechnische Anlagen übernommen, • erfolgen wie bisher mobil durch die Staatsoper je nach Inszenierung, • finden Beachtung bei der Gestaltung der Inszenierung , den Verwandlungen bzw. den Umbaupausen, • oder werden aus dem Bestand der Staatsoper bereitgestellt . Frage 5: Inwieweit handelt es sich beim Bereich Büh- nen- und Medientechnik um einen Teil des Bauvorhabens, der laut Senat Einsparungen von 2,8 Millionen Euro, also 6,6%, ohne Einschränkung des Spielbetriebs oder Ein- schränkung des Zuschauer*innenerlebnisses verkraftet (bitte begründen)? Antwort zu 5: Die Einsparungen im Bereich der Büh- nentechnik in Höhe von 2,8 Mio. € werden keine wesentlichen Einschränkungen des Spielbetriebes oder Ein- schränkungen des Zuschauererlebnisses verursachen gemäß der erfolgten Abstimmungen (siehe Antwort zu 4., Drs.: 17/15871) Frage 5b: Wie erklärt sich, gemessen an den vorge- nommenen Einsparungen im Vergleich zum Bedarfspro- gramm, die Priorisierung der Einsparungen ausgerechnet im Bereich der Bühnen- und Medientechnik? Handelt es sich bei diesen nicht um zentrale Teilbereiche des Sanie- rungsvorhabens? Antwort zu 5b: Die Sanierungsziele bei der Sanierung der Staatsoper sind neben der Erneuerung der Bühnen- technik u. a. die Verlängerung der Nachhallzeit, die Ab- dichtung des Gebäudes, die Verbesserung der Arbeitsab- läufe oder auch die statische Ertüchtigung des Bauwerkes. Um diese Sanierungsziele als Gesamtes zu erreichen, war es notwendig, Budgetanpassungen gegenüber dem Be- darfsprogramm vorzunehmen (siehe auch: Antwort auf die schriftliche Anfrage Nr.17/15871 vom 25.3.2015 über Staatsopern-Skandal XXXIX : Einsparungen bei der Büh- nentechnik Frage 2). Frage 6a: Unter Bezugnahme auf die Antwort zu Fra- ge 2 in der Schriftlichen Anfrage 17/5871: Welcher spätere Bedarf ist hier konkret gemeint? Antwort zu 6a: Die Bühnentechnik der Staatsoper wurde für einen flexiblen Repertoire- und Probenbetrieb mit schnellen Umbauphasen geplant. Aufgrund dieser Flexibilität kann auf wachsende Anforderungen hinsicht- lich der Bespielbarkeit reagiert werden. Ein konkreter Bedarf ist gegenwärtig nicht bekannt. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 028 3 Frage 6b: Wurde bereits ein entsprechender Bedarf angemeldet und wenn ja, durch welche Stellen, für welche Maßnahmen im Einzelnen und zu welchen Kostenpunkten im Einzelnen? Antwort zu 6b: Siehe Antwort 6 a. Frage 6c: Ist die Annahme zutreffend, dass es sich hierbei lediglich um die Verschiebung eines letztendlich doch zu realisierenden Schrittes im Bereich der Ausstat- tung der Bühnen- und Medientechnik handelt (bitte be- gründen)? Antwort zu 6c: Die Annahme ist nicht zutreffend. Frage 6d: Wie wird eine entsprechende modulare Pla- nung der Ausstattung technisch realisiert? Antwort zu 6d: Bei der Planung der bühnentechni- schen Anlage wurde darauf geachtet, dass im begrenzten Umfang unter Beachtung der örtlichen, statischen, elektrischen und steuerungstechnischen Voraussetzungen eine spätere Anlagenerweiterung möglich ist. Berlin, den 06. Mai 2015 In Vertretung R. L ü s c h e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Mai 2015)