Drucksache 17 / 16 031 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Danny Freymark (CDU) vom 21. April 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. April 2015) und Antwort Ausgleich- und Ersatzmaßnahmen nach dem Naturschutzrecht Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: In welcher Höhe sind finanzielle Mittel aus der sog. Ausgleichs-und Ersatzmaßnahme gemäß den Reglungen des Naturschutzrechts in den Jahren 2010 bis 2014 in Berlin eingenommen worden? Antwort zu 1: Die naturschutzrechtliche Eingriffsrege- lung beruht auf einem Bestandsschutz- und einem Kom- pensationsprinzip, das durch § 13 Bundesnaturschutzge- setz (BNatSchG) bestimmt ist: Erhebliche Beeinträchti- gungen in Natur und Landschaft sind vom Verursacher vorrangig zu vermeiden. Nicht vermeidbare Beeinträchti- gungen sind von Seiten des Vorhabenträgers durch Aus- gleichs- oder Ersatzmaßnahmen oder, soweit dies nicht möglich ist, durch einen Ersatzzahlung zu kompensieren. Die Zahlung von Ersatzgeld ist zweckgebunden für Maß- nahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege, wobei die konkreten Maßnahmen der Ersatzgeldzahlung vorgehen. Umfang und Kostenhöhe der im Zeitraum 2010 bis 2014 in Berlin nach dem Naturschutzrecht festgelegten und realisierten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen wer- den nicht erhoben. Für die Eingriffsregelung sind, mit Ausnahme der Gebiete von besonderer stadtpolitischer Bedeutung bzw. Planfeststellungsverfahren, die unteren Naturschutzbehörden der Bezirke verantwortlich. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Dokumentation von Aus- gleichs- und Ersatzmaßnahmen durch die Bezirke besteht nicht. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Um- welt führt gemäß § 19 Abs. 4 Berliner Naturschutzgesetz (NatSchGBln) ein öffentlich zugängliches Kompensati- onsflächenkataster über bezirksübergreifende Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und Maßnahmen von gesamtstäd- tischer oder besonderer ökologischer Bedeutung. Hier werden ausschließlich die Projekte, die den Eingriff aus- lösen, die Ausgleichsflächen und die zugehörigen Aus- gleichsmaßnahmen dokumentiert (www.stadtentwicklung.berlin.de/geoinformation/fis- broker/ ). Für festgesetzte, gesamtstädtische Kompensations- maßnahmen existiert im Fall einer Ersatzgeldzahlung bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt – zweckgebunden- der Titel 11193 im Land Berlin (Aus- gleichsabgabe nach dem Naturschutzgesetz). Hierüber wird dem Hauptausschuss regelmäßig berichtet. Letztma- lig wurde im Jahr 2013 dem Hauptausschuss folgende Übersicht über alle größeren laufenden Planfeststellungs- verfahren übermittelt, die mit der Festsetzung von flä- chenhaft ausgeprägten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen verbunden sind: Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 031 2 Aktuell laufende Planfeststellungsverfahren Kompensationsmaßnahmen mit grob geschätzten Kos- tenrahmen 1 Projekt 17, Spree-Oder-Wasserstraße, Berliner Nord- trasse zwischen Spreemündung und Schleuse Charlot- tenburg, Planfeststellungsabschnitt (PFA) 3 . Das Verfahren wurde in Teilen eingestellt. Für die jetzt noch in der Planfeststellung befindlichen Restbereiche ist eine Anpassung und z.T. Neuformulierung von Maßnahmen notwendig. Der Kostenrahmen hierfür ist noch nicht be- stimmt. 2 Dresdner Bahn, PFA 1 und 2 im Bezirk Tempelhof/Lichtenrade Grünes Band Berlin - Mauergrünzug vom Mauerpark zum Naturpark Barnim (kostenmäßige Bewertung liegt nicht vor) 3 Bahnausbaustrecke Berlin – Frankfurt / Oder PFA 1 im Bezirk Treptow- Köpenick PFA 17 im Bezirk Treptow- Köpenick Teilbereich des Wuhlegrünzuges (Unterführung) (kostenmä- ßige Bewertung liegt nicht vor) Entsiegelung am ehemaligen Schießplatz Mittelheide, am Fürstenwalder Damm 882 und an der Eichbergkippe (ca. 300.000 €) 4 Bahnausbau Berliner Innenring (nördlicher Abschnitt) im Bezirk Mitte Ergänzungsverfahren zu PFA 26 Verschiedene kleinteilige Maßnahmen im Bereich Wedding (ca. 110.000 €) 5 Straßenbauvorhaben Ost-West-Trasse im Bezirk Treptow- Köpenick Ersatzmaßnahmen Renaturierung: Treskowallee Müggelheimer Damm Sportplatz Makarenkoheim Waldpromenade (geschätzte Gesamtkosten inklusive trassennaher Maßnah- men ca. 2,57 Mio. €) 6 Neubau Straßenverbindung von der Bundesautobahn (B) 2 bis Alt-Karow / Bahnhofsstraße im Bezirk Pankow Trassennahe Maßnahmen einschließlich Amphibientunnel, Ersatzmaßnahmen in der Parklandschaft „Malchower Aue“ (kostenmäßige Bewertung liegt nicht vor) 7 Ortsumfahrung Ahrensfelde (neu) Grabenrenaturierung mit Feldgehölzpflanzung Hönower Weiherkette, Neuanlage ca. 0,5 ha Parkanlage 8 4-streifiger Ausbau der Hauptstraße von Markgra- fendamm bis Karlshorster Straße in den Bezirken Friedrichshain-Kreuzberg und Lichtenberg Straßenbegleitende Alleebaumpflanzung am Eingriffsort (Kosten ca. 13.000 €) Ersatzmaßnahme: Entsiegelung einer mit Betonplatten be- festigten Straße im Stadtforst Müggelheim (Kosten ca. 30.000 €) 9 4-streifiger Ausbau der Landstraße (L) 33 von Hönow (Brandenburg) bis Stendaler Str. Bezirksamt Mar- zahn-Hellersdorf (BA M-H) U.a. Renaturierung der Weiherkette nördlich der L 33 nebst Amphibientunnel zur Sicherung des überregiona- len Biotopverbundes (kostenmäßige Bewertung liegt nicht vor) 10 Verlegung des Fernbahngleises am Betriebsbahnhof Schöneweide im Bezirk Treptow-Köpenick Langjährige Qualifizierungsmaßnahmen im Landschafts- schutzgebiet (LSG) Hahneberg und in der Mittelheide (kos- tenmäßige Bewertung liegt nicht vor) Eine grundsätzliche Information zur Systematik der Eingriffsregelung sowie Verfahrens- und Entscheidungs- abläufen bei der Erhebung der Ausgleichs- und Ersatz- maßnahmen erfolgte gegenüber dem Hauptausschuss in der 59. Sitzung am 9.4.2014. Frage 2: Welche Maßnahmen wurden daraus finan- ziert und endgültig umgesetzt (Angaben bitte Projektbe- zogen und nach Bezirken aufschlüsseln)? Antwort zu 2: Eine, über die unter Frage 1 wiederge- gebene Tabelle hinaus, vollständige projekt- und maß- nahmebezogene Übersicht über alle durchgeführten Aus- gleichs- und Ersatzmaßnahmen im Land Berlin besteht nicht. Eine Aufschlüsselung ist daher nicht möglich. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 031 3 Frage 3: Sieht der Senat die Möglichkeit, die finanzi- ellen Mittel aus dieser genannten Abgabe auch für Maß- nahmen wie z. B. der Sauberhaltung der Spree sowie anderer Gewässer im Stadtgebiet zu verwenden und wenn nein, warum nicht? Antwort zu 3: Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen ge- hen einer monetären Kompensation vor. Grundsätzlich gilt das Verursacherprinzip, d.h. der Vorhabenträger ist verpflichtet, die erforderlichen Ausgleichs- und Ersatz- maßnahmen umzusetzen. Es ist zu erwähnen, dass es dem Vorhabenträger obliegt, Flächen (ggf. auch eigene) als Kompensationsflächen vorzuschlagen, die, wenn sie ge- eignet sind, heranzuziehen sind. Die Art und Weise von Ausgleichs- und Ersatzmaß- nahmen ergibt sich aus dem Bundesnaturschutzgesetz. Grundsätzlich kommen nur solche Flächen und Maßnah- men naturschutzrechtlich und –fachlich für Kompensationsmaßnahmen in Betracht, die aufwertungsfähig und – bedürftig sind. Die Gewässerunterhaltung ist keine Maß- nahme des Naturschutzes und der Landschaftspflege nach dem Bundesnaturschutzgesetz; gleichwohl können Maß- nahmen des Naturschutzes, wie die Renaturierung ein- schließlich Uferbegrünungen / Röhrichtpflanzungen auch der Gewässerreinhaltung dienen. Frage 4: Auf welche Weise erfolgt ein Controlling über die Umsetzung der jeweiligen Maßnahmen? Antwort zu 4: Ein Controlling der umgesetzten Aus- gleichs- und Ersatzmaßnahmen ergibt sich dezentral und im Rahmen der verfügbaren Ressourcen aus dem jeweili- gen Projektzusammenhang und den geltenden Zuständig- keiten der Unteren bzw. der Obersten Naturschutzbehör- de. Frage 5: Ist sichergestellt, dass die umgesetzten Maß- nahmen dieses Programms auch im Hinblick auf ihre nachhaltige Wirkung und den möglichst dauerhaften Bestand regelmäßig evaluiert werden und wenn nein warum nicht? Antwort zu 5: Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind aufgrund der rechtlichen Vorgaben derart zu bestimmen, dass diese dauerhaft wirken können; sie bedürfen daher einer fachlich fundierten Herleitung. Sofern fachlich geboten, kann projektbezogen ein Monitoring vereinbart werden, um die Wirksamkeit von Maßnahmen zu belegen bzw. Anpassungen vorzunehmen. Berlin, den 06. Mai 2015 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Mai 2015)