Drucksache 17 / 16 036 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Wolfram Prieß (PIRATEN) vom 21. April 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. April 2015) und Antwort Staatsopernskandal L: Risikobewertung der laufenden Aufträge Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Durch welche Stellen oder Dienstleister wur- de oder wird eine Risikobewertung in Bezug auf das Sa- nierungsvorhaben vorgenommen? Antwort zu 1: Die Risikobewertungen erfolgten und erfolgen durch die für die jeweiligen Aufträge zuständige Bauleitung bzw. Fachbauleitung sowie durch die Projekt- steuerung. Frage 2: Welche Methodik liegt diesen Risikobewer- tungen zugrunde? Antwort zu 2: Die Risikobewertungen der laufenden Aufträge werden unter Berücksichtigung der monetären Auswirkungen einzelner Risiken sowie deren Eintritts- wahrscheinlichkeit vorgenommen. Frage 3: Welche Ergebnisse haben diese Risikobewer- tungen erbracht und wo sind diese dokumentiert? Antwort zu 3: Die Risikobewertungen haben eine Überschreitung des bisherigen Gesamtbudgets erkennen lassen. Im Rahmen der 2. Ergänzungsunterlage zu den Bauplanungsunterlagen (BPU) werden die prognostizier- ten Gesamtkosten der Sanierungsmaßnahme unter Einbe- ziehung der Ergebnisse der Risikobewertungen ermittelt und dokumentiert. Frage 4: Falls die Risikobewertungen noch nicht ab- geschlossen sein sollten, wann ist mit einem Abschluss zu rechnen? Antwort zu 4: Die Risikobewertungen sind vollstän- dig. Zusätzlich dazu werden im weiteren Projektverlauf bis zum Abschluss der Maßnahme kontinuierlich weitere Risikobewertungen als Bestandteil des projektbegleiten- den Kostencontrollings vorgenommen. Frage 5: a) Welche Konsequenzen ergeben sich aus den Ergeb- nissen der Risikobewertungen? b) Wurden auf Basis der Risikobewertungen einzelne Verträge aufgehoben, aufgelöst oder neu aufgesetzt und wenn ja welche und mit welcher Begründung jeweils? Antwort zu 5 a): Im Ergebnis der Risikobewertungen ist mit den in der 2. Ergänzungsunterlage zu den BPU ausgewiesenen neuen Gesamtkosten zu rechnen. Antwort zu 5 b): Aufgrund der Risikobewertung wur- den keine Verträge aufgelöst. Frage 6: a) Ist die aktuelle Risikobewertung die erste Risikobewertung, die in Bezug auf das Bauvorhaben Staats-oper vorgenommen wurde? b) Wie bewertet der Senat den Umstand, dass erst nach vier Jahren Bauzeit und Kostenerhöhungen von 160 Millionen Euro eine erste Risikobewertung stattfindet? Antwort zu 6 a) und 6 b): Es handelt sich bei der aktu- ellen Risikobewertung nicht um die erste Risikobewer- tung. Die bisherigen Risikobewertungen auf Grundlage pauschaler prozentualer Ansätze für Unvorhergesehenes haben sich als nicht auskömmlich erwiesen. Die aktuelle Risikobewertung erfolgt auf Grundlage differenzierter auftragsbezogener Risikobetrachtungen und lässt somit eine verbesserte Prognosegenauigkeit erwarten. Frage 7: a) Wie genau erklärt sich der Kostenpunkt zur Risikobewertung von 14 Mio. Euro – sind hiermit die Kosten für die Durchführung der Bewertung selbst be- nannt? b) Welche Folgekosten ergeben sich hernach bei der Implementierung der Ergebnisse aus der Risikobewertung und inwieweit sind diese zusätzlichen Kosten bereits geprüft bzw. befinden sich in der Prüfung? c) Ist nach Abschluss der Risikobewertung mit weite- ren Kostensteigerungen zu rechnen in Bezug auf die Ge- samtkosten des Sanierungsvorhabens, wenn ja in welcher Höhe? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 036 2 Antwort zu 7 a): Der Kostenpunkt von 14 Mio. € beinhaltet erwartete Mehrkosten, mit denen auf Grundlage der Risikobewertung zu rechnen ist. Zu diesen Kosten liegen derzeit keine Nachtragsforderungen vor. Es ist jedoch nach Einschätzung der zuständigen Bauleitung bzw. Fachbauleitung und der Projektsteuerung mit dem Auftreten von Nachträgen bzw. Mehrkosten in entspre- chender Höhe zu rechnen. Es handelt sich dabei nicht um die Kosten für die Durchführung der Bewertung selbst. Antwort zu 7 b): Die Ergebnisse der Risikobewertung sind bereits implementiert. Es ergeben sich darüber hinaus keine weiteren Folgekosten. Antwort zu 7 c): Die Risikobewertung ist abgeschlos- sen, wenn das Bauvorhaben abgeschlossen ist. Berlin, den 07. Mai 2015 In Vertretung R. L ü s c h e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Mai 2015)