Drucksache 17 / 16 037 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Wolfram Prieß (PIRATEN) vom 21. April 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. April 2015) und Antwort Staatsopernskandal LI: Einsturzgefahren seit 2001? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Trifft es zu dass dem Senat, vertreten durch die damaligen Senatsdienststellen für Wissenschaft, For- schung und Kultur sowie Stadtentwicklung, Umwelt- schutz, Bauen, Wohnen und Verkehr bereits seit 2001 bekannt war, dass die bauliche Substanz von Teilen des Gebäudes der Deutschen Staatsoper so marode war dass die Standsicherheit von Teilen des Gebäudes gefährdet war? Zu 1.: Grundsätzlich ist anzumerken, dass keine Ge- fahr in Verzug war. In der vom Architekturbüro Gerhard Spangenberg im Dezember 2001 vorgestellten Zielplanung werden im Heft 3 zur Bedarfsplanung bauliche Mängel in einer umfang- reichen Fotodokumentation dargestellt. Im Anschluss werden die Mängel in der Unterlage textlich beschrieben. Die Mängel werden hierbei differenziert nach: • funktionale Mängel • bauliche Mängel • technische Mängel Für die baulichen Mängel werden u.a. Gefährdungen über die Standsicherheit aufgeführt, wie die Zerstörung der Tragkonstruktion durch eindringendes Wasser, not- dürftig abgesteifte Deckenkonstruktionen sowie eine Dachkonstruktion des Opernhauses mit einem unzu- reichenden Feuerwiderstand im Brandfall. Die Unterlage der Zielplanung 2001 wurde im Verlauf des Jahres 2001 erstellt, und im Rahmen von Koordinie- rungsbesprechungen dem Nutzer der Staatsoper Unter den Linden (DSO), der ehemaligen Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur, jetzt Senatskanzlei – Kulturelle Angelegenheiten (Skzl-Kult), sowie der ehe- maligen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (Sen- Stadt), jetzt Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (SenStadtUm), vorgestellt. 2. Trifft es weiterhin zu, dass dem Senat bereits seit 2001 bekannt war, dass die Betriebssicherheit der Deut- schen Staatsoper nicht mehr gegeben war, und mit der Aufrechterhaltung des Spielbetriebes fortlaufend gegen die durch die zuständigen Aufsichtsbehörden erlassene Stilllegungsverfügung verstoßen wurde? Zu 2.: In der Zielplanung 2001 vom Architekturbüro Spangenberg (siehe Antwort zu 1.) werden unter den baulichen Mängeln auch Aussagen zur Betriebssicherheit getroffen. So wird berichtet, dass Auflagen der Feuer- wehr, des Technischen Überwachungsvereins (TÜV), des Landesamtes für Arbeitsschutz bestehen, die eine unver- zügliche Gewährleistung der Betriebssicherheit einfordern und sonst mit dem Entzug der Spielerlaubnis drohen. Um den Spielbetrieb zu gewährleisten wurden sämtliche Ne- benbühnen von Brandlasten beräumt. Weiterhin wurden im Zuge dieser Auflagen Teile der Untermaschinerie außer Betrieb genommen. 3. Wie bewertet der Senat die eigenen Einschätzun- gen vom 03. Dezember 2014 anlässlich der 52. Bauaus- schuss-sitzung (vgl. Wortprotokoll S. 35) zur Unvorher- sehbarkeit der deutlichen Mehraufwendungen in Pla- nungs- und Bauzeit infolge schlechter Bausubstanz im Lichte der ihm seit 2001 bekannten Sachverhalte im Be- zug auf Fragen 1. und 2.? Zu 3.: Bei der Grundlagenermittlung zur Erstellung der Zielplanung wurden nur die Bereiche im laufenden Betrieb untersucht und beprobt, die zugänglich waren. Der überwiegende Bereich der Bausubstanz war jedoch nicht einsehbar vor allem im Zuschauer- und Bühnenhaus. 4. Wie ist der Senat in den Jahren 2002 bis 2010 mit der unter 2. angesprochenen Problematik der fehlenden Betriebssicherheit umgegangen, und welche Maßnahmen wurden ergriffen, um einen fortlaufenden Spielbetrieb dennoch zu ermöglichen? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 037 2 Zu 4.: Von 2002 bis 2003 oblag die bauliche Unterhal- tung der ehemaligen Senatsverwaltung für Stadtentwick- lung, jetzt SenStadtUm. Hier wurden Auflagen aus der Brandsicherheitsschau systematisch abgearbeitet. Im Hinblick auf die Standsicherheit waren keine Maßnahmen erforderlich, da hier zu keinem Zeitpunkt Gefahr in Ver- zug vorhanden war. Ab 2004 bis zum Baubeginn der Investiven Baumaß- nahme „Sanierung und Grundinstandsetzung der Staatsoper Unter den Linden“ in 2010 war die Stiftung Oper zuständig für die laufende bauliche Unterhaltung und Wartung in der Staatsoper Unter den Linden. 5. Sind im Rahmen der Maßnahmen zur Aufrechter- haltung des Spielbetriebs Erkenntnisse gewonnen worden für den Umfang der notwendigen Generalsanierung des Gesamtbauwerks, und wenn ja, welche? Zu 5.: Der schlechte bauliche Zustand war Grundlage und Auslöser für die Investitionsmaßnahme „Sanierung und Grundinstandsetzung der Staatsoper Unter den Lin- den“. Bei den Maßnahmen der baulichen Unterhaltung handelt es sich um Reparatur- und Sofortmaßnahmen zur Instandhaltung, die den Spielbetrieb kurzfristig sichern. Für die fundierte Grundlagenermittlung der baulichen Investitionsmaßnahme waren die aus der Instandhaltung gewonnenen Erkenntnisse jedoch nicht ausreichend. 6. Welche Schlussfolgerungen hat der Senat aus der Gefährdung der Standsicherheit für Teile des Gebäudes gezogen, welche Maßnahmen wurden im laufenden Be- trieb ergriffen, und welche Erkenntnisse wurden für die Planung der Generalsanierungsmaßnahme weiterverwen- det? Zu 6.: Eine Gefährdung der Standsicherheit für Teile des Gebäudes lag nicht vor. Berlin, den 04. Mai 2015 In Vertretung Tim Renner Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei – Kulturelle Angelegenheiten (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Mai 2015)