Drucksache 17 / 16 038 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) vom 31. März 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. April 2015) und Antwort Rückforderungsbescheide der LADS an die queere Trägerlandschaft in Berlin Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Rückforderungsbescheide der LADS wurden an Träger im Queerbereich seit Anfang 2014 verschickt? Zu 1.: Neun. 2. Was sind die detaillierten Hintergründe für diese Rückforderungsbescheide? Zu 2.: Die Rückforderungen sind im Einzelnen be- gründet durch Verstöße gegen Auflagen des Bewilli- gungsbescheides bzw. der Allgemeinen Nebenbestim- mungen zur Projektförderung (ANBest-P.), sowie durch den Eintritt auflösender Bedingungen aufgrund von hin- zugetretenen Deckungsmitteln oder nachträglicher Ermä- ßigung von Ausgaben. 3. Werden mit den betroffenen Trägern individuelle Rückzahlungsvereinbarungen getroffen? 4. Wird bei Rückerforderungsbescheiden in großer Höhe eine Insolvenz der jeweiligen Träger verhindert? Wenn ja, wie? Zu 3. und 4.: Auf Antrag werden mit den betroffenen Trägern Rückzahlungsvereinbarungen getroffen, die die wirtschaftliche Lage des Trägers berücksichtigen. 5. Wie wird zukünftig verhindert, dass es zu solchen Rückforderungen kommt? Zu 5.: Rückforderungen von Zuwendungsmitteln kön- nen grundsätzlich durch ordnungsgemäße Geschäftsfüh- rung der Zuwendungsempfänger/innen, Beachtung der Nebenbestimmungen (Auflagen und Bedingungen) der Bewilligungsbescheide und ANBest-P. sowie den Vorga- ben entsprechend erstellte Verwendungsnachweise weit- gehend vermieden werden. Berlin, den 07. Mai 2015 In Vertretung Barbara Loth Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Mai 2015)