Drucksache 17 / 16 048 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Klaus Lederer (LINKE) vom 21. April 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. April 2015) und Antwort Was kostete die BVG der Vergleich mit der Bank JP Morgan zum 2007er Derivatege- schäft von Sarrazin und Sturmowski? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht in eigener Zuständigkeit und Kenntnis beant- worten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Ant- wort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe Anstalt öffentlichen Rechts (BVG) um Stellungnahme gebeten, die von dort in eige- ner Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Die Stellungnahme wurde der Beantwortung zu- grunde gelegt. 1. Welche Absprachen (respektive – wie es Ex-Finanzsenator Nußbaum im Plenum des Abgeordnetenhau- ses genannt hatte – „Feinheiten“) umfasst der außergerichtliche Vergleich zwischen der BVG einerseits und der Bank JPMorgan sowie der beratenden Anwaltskanzlei Clifford Chance andererseits vom März 2014 in Bezug auf Zahlungspflichten, die aus dem vom damaligen Vor- standschef Sturmowski und damaligen Aufsichtsratschef Sarrazin verantworteten hochriskanten Collateralized Debt Obligations-Geschäft von 2007 resultieren? Wie hoch sind insbesondere die Zahlungspflichten, die der BVG daraus entstanden sind? 2. Welche Anwalts- und Prozesskosten sind der BVG bzw. dem Land Berlin im Rahmen des gesamten Verfah- rens einschließlich der außergerichtlichen Einigung insge- samt entstanden? Zu 1. und 2.: Der vor dem High Court of Justice in London geführte Rechtsstreit zwischen den Berliner Ver- kehrsbetrieben Anstalt öffentlichen Rechts (BVG), JPMorgan Chase Bank N.A., JPMorgan Securities PLC und Clifford Chance Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Solicitors wurde am 14. März 2014 außergerichtlich be- endet. Die Parteien haben in diesem Zusammenhang eine Beendigungsvereinbarung unterzeichnet, die, wie bei derartigen Vereinbarungen üblich, strengster Vertraulich- keit unterliegt. 3. Wurde seitens des Senats oder der Gremien der BVG jemals geprüft, inwieweit gegenüber den Verant- wortlichen für den Derivate-Deal Regress geltend ge- macht werden kann bzw. wurde Regress geltend ge- macht? Wenn ja: mit welchem Ergebnis und gegenüber wem? 4. Wo wurde die von Senator a. D. Ulrich Nußbaum am 20. März 2014 angekündigte Veröffentlichung der „Feinheiten“ des Vergleichs vorgenommen und wie verträgt sich die damalige Ankündigung mit Presseberichten, wonach über den Inhalt des Vergleichs von den beteilig- ten Seiten Stillschweigen vereinbart worden sei? Zu 3. und 4: Die vereinbarte Vertraulichkeit schloss eine bilanzielle Behandlung der Beendigungsvereinba- rung im Jahresabschluss der BVG für das Geschäftsjahr 2013 nicht aus. Die Beendigung des Rechtsstreits hatte bilanziell zur Folge, dass die BVG ein außerordentliches Ergebnis von EUR 155 Mio. erzielt hat, was auf die An- passung bzw. Auflösung einer entsprechenden Rückstel- lung zurückzuführen ist. Die Prüfung etwaiger Schadens- ersatzansprüche hat sich damit erübrigt. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 048 2 5. Gibt es eine solche Stillschweigensvereinbarung zwischen den vergleichschließenden Seiten und hat der Senat bzw. haben Vertreter*innen des Senats als gesetzli- che Mitglieder des Aufsichtsrats der BVG einer solchen Stillschweigensvereinbarung zugestimmt? Zu 5.: Die Parteien haben eine Beendigungsvereinba- rung unterzeichnet, die, wie bei derartigen Vereinbarun- gen üblich, strengster Vertraulichkeit unterliegt. Der Auf- sichtsrat wurde über diese Vereinbarung informiert und insbesondere auf diese auch von den Aufsichtsratsmit- gliedern zu wahrende Vertraulichkeit hingewiesen. Berlin, den 06. Mai 2015 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Mai. 2015)